Finanzierung und Kosten der siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung in Berlin

1. Die bisherige Finanzierung im Buckower / Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB)

Im Wissen um die Tatsache, dass tausende Bürger/innen in Berlin / im BRB die Grundwassernotlage in Berlin / im BRB nicht verursacht haben, werden seit dem Jahr 1995 der Bau, das Betreiben und dieUnterhaltung der Abhilfemaßnahmen mit den dazugehörenden Ergänzungsfördermengen aus der Grundwassernotlage im BRB nach ihrer Genehmigung durch das Berliner Abgeordnetenhaus vom Land Berlinfinanziert: ca. 778.000,- € / Jahr.

Abhilfemaßnahmen: Heberbrunnenanlage am Glockenblumenweg (HEGL) + "Abschlag"  des Grundwassers aus den Brunnengalerien des seit 2001 vom Versorgungsnetz genommenen Wasserwerkes Johannisthal (WJ) in den Teltowkanal.
Ergänzungsfördermengen heute: ca. 5.000 cbm / Tag (HEGL) + ca. 23.000 cbm / Tag (WJ)

Diese Grundwasserfördermengen reichen jedoch nicht aus, um siedlungsverträgliche Grundwasserstände im BRB und in Johannisthal dauerhaft sicherzustellen. Das Grundwasser befindet sich weiterhin bauwerksschädigend im Bereich der Fundamente / Bodenplatten und Keller.
Zum Vergleich:
Grundwasserfördermengen im WJ bis 1889 / 1990: ca. 60.000 cbm / Tag
Grundwasserfördermengen im WJ im Jahr 1994:     ca. 30.000 cbm / Tag (Grundwassernotlage!)
Geplante Grundwasserförderung des neuen, noch zu bauenden und zu bewilligenden Wasserwerkes Johannisthal: ca. 11 Mio. cbm / Jahr = 30.137 cbm / Tag, wobei die HEGL entfallen soll!

2. Finanzierung durch das Land Berlin - gesetzliche Vorgaben

Die gesetzlichen Vorgaben des Berliner Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 1999 - Paragraf 37 a BWG mit Einzelbegründung - bilden heute den rechtlichenRahmenfürdieFinanzierungderAbhilfemaßnahmen/Ergänzungsfördermengen durch das Land Berlin, u. a. im BRB.
In der Einzelbegründung zu Paragraf 37 a BWG heißt es u. a.:
"Eine etwaige über die öffentliche Wasserversorgung hinausgehende Förderung zum Zwecke der Grundwasserstandssteuerung müßte das Land Berlin aus dem Landeshaushalt finanzieren."

Lt. Senatsbericht (DRS 15/5549 vom 12.10.2006) ist ab einer jährlichen Gesamtfördermenge in Berlin von 230 Mio. cbm / Jahr eine intelligente Grundwasserstandssteuerung durch aufeinander abgestimmte Fördermengen der zehn verbliebenen Berliner Wasserwerke zugunsten der davon im Urstromtal fördernden Werke (inkl. Wasserwerk Johannisthal) ohne Ergänzungsfördermengen - quasi zum "Nulltarif" - durchführbar. Die Gesamtfördermengen in Berlin nähern sich mit dem großen Bevölkerungszuwachs in Berlin stark diesen Werten an.

3. Mitfinanzierung durch den Bund im Rahmen des ÖGP, der Altlastensanierung im Südosten Berlins

Es sollte zügig geprüft werden, inwieweit noch Finanzmittel zur siedlungsverträglichen   Grundwasserstandssteuerung gemäß Einzelbegründung zu Paragraf 37 a BWG im Rahmen des ÖGP beim Bund beantragt und bereitgestellt werden können. Der Bund ist Hauptfinanzier des ÖGP.
Die siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung ist ein "Elementarziel" im ÖGP!

4. Mitfinanzierung durch die Europäische Union

Es sollte zügig geprüft werden, inwieweit Finanzmittel der Europäischen Union, z. B. aus dem Fonds für regionale Entwicklung "Investition in Ihre Zukunft", beantragt und bereitgestellt werden können. 
Der Freistaat Bayern beantragte diese Finanzmittel für den Hochwasserschutz und bekam sie.

5. Ewigkeitskosten - Ewigkeitseinnahmen

a. Ewigkeitskosten - ein Bluff

In ihrem 2. Zwischenbericht zu "Siedlungsverträgliche Grundwasserstände sicherstellen" an das Berliner Abgeordnetenhaus gab die Senatsumweltverwaltung die Kosten zur Grundwasserhaltung durch die BWB  für das Wasserwerk Johannisthal (WJ) mit 0,10 € / cbm inklusive aller Nebenkosten und Mehrwertsteuer an.
In ihrem Abschlussbericht zum Runden Tisch Grundwassermanagement 2012 an das Berliner Abgeordnetenhaus verzehnfacht (!!) die Senatsumweltverwaltung, als eine von ca. 50 Beteiligten am Runden Tisch ..., die Kosten für eine siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung in Berlin:
Für Berlin errechnet sie "Ewigkeitskosten" von ca. 4,8 Mrd. € in 50 Jahren, bzw. 95 Mio. € in einem Jahr.
Für das BRB errechnet sie "Ewigkeitskosten" von 260 Mio. € in 50 Jahren, bzw. 5,2 Mio. € in einem Jahr.

Wenn wir ihre seinerzeit im 2. Zwischenbericht veröffentlichten Kostenangaben zugrunde legen, dann kommen wir auf:
Für Berlin: ca. 480 Mio. € in 50 Jahren, bzw. 9,5 Mio. € in einem Jahr.
Für das BRB: ca. 25 Mio. € in 50 Jahren, bzw. ca. 500.000,- € in einem Jahr, was auch in etwa den bisher vom Land Berlin für das BRB (Einzugsgebiet des WJ) ausgegebenen Finanzmitteln entspricht: 
ca. 778.000,- € / Jahr. Warum werden die Kosten verzehnfacht? Ein Bluff des Berliner Senats!

b. Ewigkeitseinnahmen

Den "Ewigkeitskosten" stehen die "Ewigkeitseinnahmen" des Landes Berlin aus dem 

- Grundwasserentnahmeentgelt und
- den Gewinnabgaben der BWB an das Land Berlin gegenüber:
Im Jahr 2011 waren es ca. 190 Mio. €, bzw. - mit steigender Tendenz - in 50 Jahren über 10 Mrd. €.
 
Näheres zu den Kosten der Abhilfemaßnahmen aus der Grundwassernotlage für das BRB in Abhängigkeit vom Fortschritt des ÖGP, der Altlastensanierung im Südosten Berlins, unter:
                                                                 
Auswertung der Maßnahmevorschläge für das BRB
2013-05-22 Auswertung der Maßnahmenvorsc
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6. Fazit

Die Senatsumweltverwaltung unternimmt mit dem Aufbauschen der Kosten für eine siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung in Berlin um das Zehnfache (!) zu "Ewigkeitskosten" eine Beeinflussung der Berliner Abgeordneten. Damit versucht sie weiterhin, die gesetzliche Vorgabe des Berliner Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 1999 - Paragraf 37 a BWG mit Einzelbegründung - zu negieren / zu ignorieren / zu blockieren.

Die heutigen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses sind gefordert, die Bevölkerung Berlins gemäß der von ihren Vorgängern beschlossenen gesetzlichen Vorgabe zu schützen. Die tatsächlichen, relativ geringen Kosten für eine siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung in Berlin sind für das Land Berlin - wie oben nachgewiesen - mit einem Bruchteil der stetig steigenden "Ewigkeitseinnahmen" sehr gut finanzierbar - und sogar zum "Nulltarif" durchführbar (siehe oben: Punkt 2.).
Es ist ferner zu prüfen, inwieweit Mittel im Rahmen des ÖGP oder seitens der EU zur Behebung der andauernden Grundwassernotlage beantragt werden können.
                                                                   
                                                                 Heilen statt Zerstören!
Kostenermittlung zum Abschlussbericht "Runder Tisch Grundwassermanagement" - allen Mitgliedern des Ausschusses Stadtentwicklung und Umweltschutz zugeschickt
25 06 2014 Kosten Abschlussbericht der S
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7. Stand Juni 2019: 
Die Kosten für die Planung, den Bau und den Betrieb einer neuen Brunnengalerie (Ersatz der Brunnengalerie im Glockenblumenweg) betragen nach Angaben des zukünftigen Betreibers, den Berliner Wasserbetrieben, ca. 300.000 € / Jahr und aufsteigend über 20 Jahre bis ca. 360.000 € /Jahr.