Bürgerbeteiligung

 

Wir veröffentlichen hier unsere an den gesetzlichen Vorgaben orientierten Petitionen und Anträge zur nachhaltigen und kostengünstigen Lösung der Grundwassernotlage in Berlin und insbesondere im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten - im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal.

 

Die im Berliner Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus in der laufenden 18. Legislaturperiode in der Sache Grundwassermanagement tätigen Vertreter der Rot-Rot-Grünen Koalition versuchen jedoch - leider  gesetzwidrig - das dem Land Berlin / den BWB mit dem Schutz- und Heilungsparagrafen 37 a BWG mit Begründung und Einzelbegründung im Jahr 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus eröffnete und übertragene komplexe Grundwassermanagement mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung in den dicht bebauten maximalen Einflussbereichen der im Urstromtal das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken fördernden Wasserwerke auf die Berliner Bevölkerung abzuwälzen.

 

Paragraf 37 a BWG bildet die Grundlage für ein nachhaltiges und kostengünstiges Grundwassermanagement des Berliner Senats / der BWB; allerdings nur in den oben beschriebenen maximalen Einflussbereichen dieser Wasserwerke. 

Dazu gehört insbesondere das Buckower-Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB), das zwischen 1959 und 1989/1990 mit tausenden Gebäuden (überwiegend EFH) mit Baugenehmigungen des Bauaufsichtsamtes Neukölln inkl. Bescheinigung der Standsicherheiten der Gebäude nach BauO Bln im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal bebaut wurde. 

Die Halbierung der Grundwasserfördermengen zu Trinkwasserzwecken dieses Wasserwerkes nach 1989/1990 und der damit im BRB verbundene massive Anstieg des Grundwassers (Grundwassernotlage!) waren für die damaligen Mitglieder aller Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses der wesentliche Anlass, 
- im Jahr 1995 den Bau, den Betrieb und die Finanzierung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg 
  durch den Berliner Senat zu genehmigen,
- im Jahr 1999 die Einfügung des Schutz- und Heilungsparagrafen 37 a in das BWG zu beschließen und 
- im Jahr 2001 die aus Paragraf 37 a BWG resultierende Grundwassersteuerungsverordnung beim Land 
  Berlin erfolgreich anzumahnen.
 

Bürgerbeteiligung - Ihre Petitionen und Anträge an das Berliner Abgeordnetenhaus:

Nutzen Sie jetzt die nachstehenden Dateien, um sie dem Petitionsausschuss und dem Ausschuss Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (UVK) zu übermitteln. 
 
E-Mail-Adressen:
Petitionsausschuss: petmail@parlament-berlin.de
Ausschuss Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (UVK): UmVerk@parlament-berlin.de

 

01.09. 2018: Bürgerbeteiligung: Die Zeit drängt! Wenn Ende 2021 eine neue Brunnengalerie unser Buckower-Rudower Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete vor siedlungsunverträglichen Grundwasserständen schützen soll, dann muss die Anlage jetzt geplant und gebaut werden.

Dazu verfassten wir die nachstehende Datei zum Herunterladen und sandten sie sowohl an den Petitionsausschuss als auch an den Ausschuss UVK des Berliner Abgeordnetenhauses.

Unsere Petition wird im Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses unter dem Geschäftszeichen 2431/18 bearbeitet. Sie können die Datei sofort nutzen und absenden!

 

Bürgerbeteiligung: Die Zeit drängt !
2018-08-31 - Bürgerbeteiligung - Die Zei
Adobe Acrobat Dokument 98.2 KB

 

14.04.2018: Bürgerbeteiligung: Einbeziehung des § 37 a BWG in das Berliner Betriebegesetz

Paragraf 37 a BWG bildet die Grundlage für ein nachhaltiges und kostengünstiges Grundwassermanagement des Berliner Senats / der BWB; allerdings nur in den maximalen Einflussbereichen der Berliner Wasserwerke, die im Berliner Urstromtal das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken fördern.
Wir unterstützen den Antrag der CDU-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses zur Zuweisung der Aufgabe eines Grundwassermanagements an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) für ganz Berlin. 

Wir schlagen vor, das bereits im Jahr 1999 mit Paragraf 37 a BWG dem Land Berlin / den Berliner Wasserbetrieben (BWB) vom Berliner Abgeordnetenhaus eröffnete und übertragene Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandssteuerung in den maximalen Einflussbereichen der im Urstromtal das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken fördernden Berliner Wasserwerke als Teillösung der Berlin-weiten Grundwasserproblematik in das Berliner Betriebe Gesetz zu übernehmen! 
Dazu gehört insbesondere das Buckower-Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB), das zwischen 1959 und 1989/1990 mit tausenden Gebäuden (überwiegend EFH) mit Baugenehmigungen des Bauaufsichtsamtes Neukölln im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal bebaut wurde.
Bürgerbeteiligung- Einbeziehung des § 37a BWG
2018-04-14 - Bürgerbeteiligung - Einbezi
Adobe Acrobat Dokument 98.8 KB

 

07. und 08.01.2018: Bürgerbeteiligung: Antrag zur nachhaltigen Lösung der Grundwasserproblematik / Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten gemäß den für dieses Gebiet geltenden gesetzlichen Grundlagen, den § 37 Berliner Wassergesetz (BWG) mit Begründung und Einzelbegründung.

Der Antrag zur nachhaltigen Lösung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel enthält auch den Vorschlag zur Präzisierung des Paragrafen 37 a BWG.

Bürgerbeteiligung: Antrag zur Lösung der Grundwassernotlage in Berlin
2018-01-07 - Bürgerbeteiligung - Antrag
Adobe Acrobat Dokument 78.5 KB
Bürgerbeteiligung: Vorlage des Antrags zur nachhaltigen Lösung der Grundwassernotlage im BRB
2018-01-08 - Burgerbeteiligung - Vorlage
Adobe Acrobat Dokument 96.7 KB

 

23.09.2017: Wesentlicher Bestandteil des Schutz- und Heilungsparagrafen 37 a BWG von 1999 ist die aus ihm im Jahr 2001 hervorgegangene Grundwassersteuerungsverordnung. Sie wurde im August 2017 klammheimlich gemeinsam vom Berliner Bürgermeister, Herrn Lederer (Die Linke), und von der Senatorin, Frau Günther (für Bündnis 90/Die Grünen), außer Kraft gesetzt.

Beibehaltung der Grundwassersteuerungsverordnung
2017-09-23 - Petition zur Beibehaltung d
Adobe Acrobat Dokument 85.2 KB