Informations- und Nachschlagewerk für Betroffene / Berliner Abgeordnete / Berliner Senat / Berliner Wasserbetriebe / Interessierte
Als Bürger Berlins engagieren wir uns seit 1994 für eine siedlungs-, gesundheits- und umweltverträgliche Grundwasserpolitik des Landes Berlin / des Berliner Senats.
Vertreter der Betroffenen am Runden Tisch Grundwassermanagement 2012 für den
max. Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal
Heilen und schützen statt täuschen und zerstören!
www.grundwassernotlage-berlin.de im 33. Jahr der Grundwassernotlage
Licht am Ende des Tunnels? Es kommt Bewegung in die Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel. Die Finanzierung des Betriebes der Brunnengalerie ist lt. Herrn Förster (MdA) für die Jahre 2026 und 2027 gesichert. Das Blumenviertel gilt inzwischen offiziell als "Pilotgebiet Grundwasser" und ist Teil einer landesweiten Strategie zur nachhaltigen Grundwassersteuerung. Bei Projekten dieser Größenordnung befindet das Berliner Abgeordnetenhaus mit über Finanzen, Organisation und rechtliche Ausgestaltung.
Auf der Seite "Fakten und Stellungnahmen 2026" stellen wir unter dem Datum 08.06.2026 unsere Vorschläge zur nachhaltigen Lösung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel vor.
Wir betonen die Dringlichkeit der Einflussnahme des Abgeordnetenhauses auf die Problemlösung.
I. Aktueller Stand zur nachhaltigen Lösung der Grundwassernotlage
Näheres finden Sie jeweils unter "Fakten und Stellungnahmen 202.."!
08.06.2026: Mitgestalten - Beenden des andauernden Notbetriebs
Am 12.05.2026 teilten wir mit, dass der Aufsichtsrat der BWB der Wiederinbetriebnahme des Wasserwerkes Johannisthal zustimmte und dazu die Überleitung von Grundwasser aus dem Rudower Blumenviertel nach Johannisthal benötigt. Diese für das Blumenviertel positive Entwicklung sollten die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhause jetzt mit der rechtlichen Sicherung der Grundwassersteuerung in Berliner Problemgebieten mitgestalten. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass eine ausschließlich auf zeitlich befristeten Verwaltungs- und Haushaltsentscheidungen beruhende Grundwassersteuerung keine hinreichend verlässliche und dauerhafte Aufgabenwahrnehmung gewährleistet. Stichwort: Notbetrieb!
Lesen Sie Weiteres unter „Fakten und Stellungnahmen 2026“.
08.06.2026: Informationsveranstaltung
Laut "Rudower Panorama" findet die Informationsveranstaltung zur Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel mit der Senatsumweltverwaltung und den Berliner Wasserbetrieben am 26.06.2026, 18.00 bis 20.00 Uhr, in der Clay-Schule, Neudecker Weg 22 statt. Wir hoffen, einer dauerhaften Lösung der Grundwasserproblematik näher zu kommen.
12.05.2026: Grundwasser aus Rudow --> Johannisthal
Lesen Sie Weiteres unter „Fakten und Stellungnahmen 2026“.
01.05.2026: Das Versäumnis
Wir haben schon einige Male darauf hingewiesen, wie wichtig eine gesetzliche Grundlage für die nachhaltige Regulierung der Grundwasserstände in Berlin, insbesondere für das Buckower-Rudower Blumenviertel ist; zuletzt am 28.01.2026.
Es stimmt, dass wir die Grundwasserregulierung auch ohne Gesetz betreiben können - genau das passiert ja bereits. Aber aktuell geschieht das im Modus eines dauerhaften Provisoriums: im Notbetrieb, ohne klare Zuständigkeit, ohne strukturelle Absicherung und abhängig von Haushaltsentscheidungen. Bei einer Maßnahme, die flächendeckend wirkt und seit Jahren vom Land Berlin finanziert wird, reicht diese Form der Steuerung nicht aus. Ein Gesetz schafft hier keine neue Aufgabe, sondern macht eine bestehende erstmals verlässlich, nachhaltig und überprüfbar. Lesen Sie Weiteres unter „Fakten und Stellungnahmen 2026“.
10.02.2026 / 04.03.2026: Parlamentarische Einbindung sofort erforderlich?
In seinem Beitrag "Aktuelles zur Brunnengalerie" im Februarheft des Grundbesitzervereins Berlin-Buckow-Ost teilte der Wahlkreisabgeordnete Christopher Förster u. a. mit, dass Bewegung in das Grundwasserproblem im Rudower Blumenviertel kommt. Ist damit eine rechtlich und organisatorisch abgesicherte Lösung in Sicht? Lesen Sie Näheres dazu in der Rubrik "Fakten und Stellungnahmen 2026".
28.01.2026: "Notbetrieb" und fehlende Rechtsgrundlage
Lesen Sie dazu Näheres unter der Rubrik "Fakten und Stellungnahmen 2026“.
19.01.2026: Fragen zu den Machbarkeitsstudien
Wir fragten am 17.01.2026 bei nebenan.de in der Rubrik Grundwasserproblematik Rudow nach dem Stand der Ergebnisse und Entscheidungen zu den seit Mitte 2024 und Anfang 2025 in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudien zur Regulierung der Grundwasserstände im Blumenviertel. Lesen Sie dazu Näheres unter "Fakten und Stellungnahmen 2026".
08.01.2026: Brunnengagalerie „kurzzeitig“ außer Betrieb
Die Hebebrunnenanlage am Glockenblumenweg war anscheinend von Anfang 2026 außer Betrieb, ohne dass es jemanden in der Senatswerwaltung oder bei den
BWB aufgefallen ist. Erst eine Anwohnerin …
Lesen Sie bitte weiter unter Fakten und Stellungnahmen 2026.
27.12.2025: Weiterhin ungeregelter Zustand
Gesetzliche Zulassung von örtlichen Grundwasserregulierungsmaßnahmen in den Berliner Grundwassernotstandsgebieten dringend geboten
Wir übermittelten im Rahmen unserer Recherchen unseren Vorschlag für eine Neufassung des Paragrafen 37 a Berliner Wassergesetz an ChatGPT zur Nutzung von dessen Expertise.
Lesen Sie die Antworten von ChatGPT auf unserer Seite "Fakten und Stellungnahmen 2025".
07.12.2025: Betrieb der Hebebrunnenanlage und der Ergebnisse aus den Machbarkeitsstudien langfristig (auch finanziell) sichergestellt?
Die Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg ist für das Buckower-Rudower Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete für viele kommende Jahre der einzige Schutz vor hohen Grundwasserständen. Die eventuellen Ergebnisse aus den Machbarkeitsstudien kommen erst mittelfristig zum Tragen. Lesen Sie dazu Näheres auf unserer Seite "Fakten und Stellungnahmen 2025".
29.11.2025: Langfristige Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten!?
Lt. Mitteilung des Abgeordneten O. Schenk bei nebenan.de konnte im Berliner Abgeordnetenhaus erreicht werden, dass für die Jahre 2026 und 2027 jeweils 1,25 Mio. Euro in den Entwurf des Haushaltsplanes des Landes Berlin eingestellt wurden. In der Begründung im Haushaltsplan heißt es dazu: „Verstetigung und Ausweitung von Pilotprojekten zum lokalen Grundwassermanagement“.
Kann ohne gesetzliche Grundlage eine nachhaltige, weitgehend siedlungsverträgliche Regulierung der Grundwasserstände in den Berliner Grundwassernotstandsgebieten, also auch im Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten, erreicht werden? Lesen Sie dazu Näheres auf unserer Seite "Fakten und Stellungnahmen 2025".
02.10.2025: Das Prinzip Hoffnung oder Die Hoffnung stirbt zuletzt
Wir diskutierten beim Bürgergespräch vor Ort am 05.09.2025 mit dem Wahlkreisabgeordneten Christopher Förster und beim Infoabend zum Wassermanagement am 30.09.2025 beim Rudower Eigenheim- und Grundbesitzerverein mit dem Wahlkreisabgeordneten Olaf Schenk über das notwendige Handeln zu einer nachhaltigen Grundwasserregulierung, insbesondere im Blumenviertel. Lesen Sie dazu Näheres auf unserer Seite "Fakten und Stellungnahmen 2025".
11.09.2025: Bürgergespräch vom 05.09.2025
Zum 05.09.2025 lud unser Wahlkreisabgeordneter Christopher Förster zu einem Bürgergespräch an die Zentrale der Brunnengalerie im Glockenblumenweg. Dabei wurde auch über die weitere Regulierung der Grundwasserstände im Buckower-Rudower Blumenviertel gesprochen und diskutiert. Lesen Sie dazu Näheres auf unserer Seite "Fakten und Stellungnahmen 2025", unser SOS! September 2025 und unseren Vorschlag zu einer Erneuerung des Schutzparagrafen von 1999 im Berliner Wassergesetz.
04.09.2025: Dringlich! Nur noch ein Jahr!
Nur noch ein Jahr verbleibt, insbesondere unseren Wahlkreisabgeordneten von CDU und SPD,
um die nachhaltige Grundwasserregulierung im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten sicherzustellen. Dazu verfassten wir den nachstehenden "Vorschlag für einen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD".
In unserem Vorschlag für eine Neufassung des Schutz- und Heilungsparagrafen 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) begründen wir seine unbedingte Notwendigkeit. Hier ist die derzeitige Koalition aus CDU und SPD im Berliner Abgeordnetenhaus besonders gefordert, um noch im Laufe dieser Legislaturperiode dem Berliner Senat gesetzlich die siedlungsverträgliche Regulierung der Grundwasserstände in den Grundwassernotstandsgebieten Berlins definitiv vorzugeben. Dazu verfassten wir den nachstehenden Vorschlag für eine Neufassung des an Fakten orientierten § 37 a BWG mit Begründung und Einzelbegründung.
Unseren Vorschlag für die Neufassung der gem. § 37 a BWG erforderlichen Rechtsverordnung finden Sie unter „Fakten und Stellungnahmen 2025“.
20.05.2025: Gegenwärtiger Status bei der Lösung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel - unsere konkreten Vorschläge zur Abhilfe aus der Grundwassernotlage
Gegenwärtig herrscht ein ungeregelter Zustand bei der Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel. Wir stellen das auf unserer Seite "Fakten und Stellungnahmen 2025" dar und machen Vorschläge zu einem dringend notwendigen geregelten Zustand.
22.04.2025: "Grundwassernotlage im Blumenviertel noch nicht dauerhaft gelöst - Neuer Ansatz bei hohem Grundwasser"
Näheres dazu lesen Sie in der Rubrik „Fakten und Stellungnahmen 2025“.
05.04.2025: Die Hebebrunnenanlage fördert wieder
Die Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg war zwischen dem 19.03.2025 und Anfang April 2025 außer Betrieb - siehe dazu unsere Tabellen der Grundwasserstände und
Aufzeichnungen der Grundwasserstände für das 1. Halbjahr 2025 in der Rubrik „Grundwasserstände Rudow und Johannisthal“.
Am 24.03.2025 schrieb der Wahlkreisabgeordnete Olaf Schenk unter nebenan.de:
Die BWB haben Wartungsarbeiten an den Regenwasserkanälen durchgeführt. Deshalb musste die Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg abgeschaltet werden. Die Arbeiten sollten am Freitag fertig werden, es wird aber erst heute soweit sein. Nach Beendigung der Arbeiten wird die Pumpe wieder eingeschaltet.
Am 03.04.2025 schrieb der Wahlkreisabgeordnete Olaf Schenk unter nebenan.de:
Die BWB haben eine defekte Automatik an der Hebebrunnenanlage festgestellt:
„Die Anlage wurde auf Hand umgestellt, die Pumpen sollten jetzt wieder vernünftig arbeiten und siedlungsverträgliche Grundwasserstände herstellen“.
Dieser Text wurde bereits in der Rubrik "Fakten und Stellungnahmen 2025" unter dem Datum 03.04.2025 gebracht - letzter Absatz!
03.04.2025: Wahrscheinliche Gründe für das Abschalten / Reduzieren der Förderleistung der Hebebrunnenanlage im
Glockenblumenweg; jetzt erforderlich: …
Nach dem 18.03.2025 stiegen die Grundwasserstände im Buckower-Rudower Blumenviertel aufgrund der plötzlichen Abschaltung der Hebebrunnenanlage im
Glockenblumenweg rasant an. Warum wurde die Anlage stillgelegt? Näheres dazu lesen Sie in der Rubrik „Fakten und Stellungnahmen 2025“.
27.03.2025: Notwendig: Nachhaltige Regulierung der Grundwasserstände im Buckower Rudower Blumenviertel
Die Außerbetriebnahme der Brunnengalerie am 18.03.2025 zeigte, wie notwendig eine nachhaltige, gesetzlich gesicherte Regulierung der Grundwasserstände, insbesondere im Buckower-Rudower Blumenviertel ist. Lesen Sie dazu Näheres unter "Fakten und Stellungnahmen 2025".
24.03.2025: Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg außer Betrieb!
Die Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg ist seit dem 18.03.2025 anscheinend außer Betrieb. Lesen Sie dazu Näheres unter "Fakten und Stellungnahmen 2025".
25.02.2025 / 05.03.2025: Nach der Wahl - jetzt Nägel mit Köpfen machen!
Am 02.01.2025 forderten wir: "Es muss gesetzlich geregelt sein, dass der Betrieb der Anlage auch über die derzeitige Legislaturperiode (bis 2026) hinaus bei dann ggf. anderer Senatszusammensetzung unumkehrbar gewährleistet bleibt." Lesen Sie dazu Näheres unter "Fakten und Stellungnahmen 2025".
02.01.2025: 31 Jahre Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel - Eine Lösung in Sicht?
Ist im Jahr 2025 eine Lösung der Grundwasserproblematik zu erwarten? Lesen Sie dazu Näheres unter „Fakten und Stellungnahmen 2025“.
20.12.2024: Eine Machbarkeitsstudie zur nachhaltigen Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel soll im Jahr 2025 gestartet werden
Wir begrüßen es, dass die Wahlkreisabgeordneten, Herr Förster und Herr Schenk, eine Machbarkeitsstudie zur Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel bei der Senatsumweltverwaltung erreicht haben. Was unabhängig von der Studie getan werden kann, schildern wir unter "Fakten und Stellungnahmen 2024".
04.12.2024: Achtung! Keine Veranstaltung der Senatsverwaltung am 18.12.2024
Lesen Sie dazu Näheres unter "Fakten und Stellungnahmen 2024".
26.11.2024: Informationsveranstaltung am 18.12.2024
Auf dem Infoabend zum Grundwassermanagement am 26.11.2024 beim EGR teilte MdA Olaf Schenk (CDU) telefonisch zugeschaltet Folgendes mit:
Die Senatsumweltverwaltung und die BWB laden zum 18.12.2024 ,19:00 Uhr, in die Clayschule (Neudecker Weg 22) zu einer Informationsveranstaltung ein.
Das Wasserwerk Johannisthal soll nach seiner Inbetriebnahme (2030/2031) wieder den Schutz des Blumenviertels vor hohen Grundwasserständen leisten. Lesen Sie dazu weiter unter "Fakten und Stellungnahmen 2024".
17.11.2024: Die anscheinend endlose Geschichte - 30 Jahre SOS!
Im Jahr 1995 veröffentlichten wir eines unserer ersten SOS!
Lesen Sie dazu Näheres in der Rubrik "Fakten und Stellungnahmen 2024".
01.11.2024: Messwerte der Grundwasserstände Arnikaweg / Petunienweg
Die Messwerte der Grundwasserstände für ein Gebäude Arnikaweg E. Petunienweg für den Monat Oktober 2024 sind in der Rubrik „Grundwasserstände Rudow und Johannisthal“ ablesbar.
Die Grundwasserstände für das Gebäude lagen im Oktober 2024 ca. 25 cm über der Gründungssohle.
31.07.2024: Messwerte der Grundwasserstände Arnikaweg / Petunienweg
Die Messwerte der Grundwasserstände für ein Gebäude Arnikaweg E. Petunienweg für den Monat Juli 2024 sind in der Rubrik „Grundwasserstände Rudow und
Johannisthal“ ablesbar. Die Hebebrunnenanlage am Glockenblumenweg befindet sich seit Anfang Juni 2024 im „Notbetrieb“. Der Notbetrieb erfolgt anscheinend nicht im Rahmen vorgegebener oberer und
unterer Grundwasserstände. Dadurch kommt es bei Starkregenfällen zu unbegrenzten Grundwasseranstiegen, sodass an eine Behebung der massiven Schäden, die seit Abschaltung der Anlage am 30.06.2022
in den Gebäuden (Bestandsbauten) verursacht wurden, gegenwärtig nicht zu denken ist. Somit bleiben auch die Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung bestehen.
03.06.2024: Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg zum „Notbetrieb“ eingeschaltet - Vorschlag für einen gemeinsamen
Antrag
Auf nebenan.de teilte der Abgeordnete Olaf Schenk mit, dass es ihm und dem Abgeordneten Christopher Förster gelungen sei, die Hebebrunnenanlage im
Glockenblumenweg aufgrund der Starkregenereignisse in einen „Notbetrieb“ setzen zu lassen.
Es geht nun um eine Verstetigung der Maßnahme, sodass die massiven Schädigungen der Bausubstanzen durch das bisherige Nichthandeln des Senats ein Ende finden. Das Berliner Abgeordnetenhaus ist gefordert. Lesen Sie Näheres dazu unter „Fakten und Stellungnahmen 2024“.
29.05.2024: (K)eine besondere Verantwortung für das Nichthandeln?!
Seit der Kenntnis von der Altlastenproblematik im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Johannisthal Anfang der 90er Jahre und der damit verbundenen Halbierung der dortigen Grundwasserförderung ist dem Berliner Senat und seinen politisch Verantwortlichen bekannt, dass das im Zentrumsbereich des wasserwirtschaftlichen Einzugsgebiets des Wasserwerks besiedelte und bebaute Buckower-Rudower Blumenviertel einer dauerhaften Regulierung seiner Grundwasserstände bedarf.
Die nachhaltige Regulierung im Blumenviertel übernahm seit dem Jahr 1997 auf Veranlassung von Senat und Abgeordnetenhaus die Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg.
Die ersatzlose Abschaltung der Anlage am 30.06.2022 ließen die heute politisch Verantwortlichen, der Regierende Bürgermeister von Berlin, die Senatorin MVKU und die Staatssekretärin der Senatsumweltverwaltung, seit ihrem Amtsantritt vor gut einem Jahr unverändert bestehen; sie lassen das Blumenviertel weiterhin wissentlich fluten und zerstören.
Wer solche herausragenden Ämter bekleidet, hat eine besondere Verantwortung für sein Handeln; und eine ebenso besondere Verantwortung für sein die Gesundheit / Unversehrtheit der Bevölkerung und die öffentlich-rechtlich geprüfte Standsicherheit der ca. 2.250 Gebäude im Blumenviertel massiv schädigendes Nichthandeln.
Ein Probebetrieb der Hebebrunnenanlage in der Zeit vom 18.12.2023 bis zum 15.03.2024 zeigte, dass die Anlage betriebstüchtig ist.
Es gibt angesichts der dramatischen flächenhaften Flutung des Blumenviertels keine Gründe für das Nichthandeln der politisch Verantwortlichen, inkl. der Mitglieder des Abgeordnetenhauses!
Heilen und schützen statt weiterhin zerstören!
30.04.2024: Eine Idee und eine Bürgerversammlung
Herr Schenk, Abgeordneter Wahlkreis 6 Neukölln, teilt auf der monatlichen Grundwasserbesprechung beim Eigenheim- und Grundbesitzerverein Rudow am
30.04.2024 mit, dass die Berliner Wasserbetriebe eine „Idee“ zur Lösung der Grundwasserproblematik hätten. Eine Bürgerversammlung soll noch vor den Sommerferien stattfinden.
02.04.2024: Pegelstände in Johannisthal/ Baumschulenweg weiter gestiegen
Auch im letzten Monat sind die Pegel im unmittelbaren Einzugsgebiet des Wasserwerks Johannisthal, in dem nach wie vor Grundwasser im Rahmen der Altlastensanierung gefördert wird, weiter gestiegen. Die Funkpegelmessstellen zeigten hier z.T. Maximalwerte an. Weitere Informationen unter "Fakten und Stellungnahmen 2024".
31.03.2024: Unterlassene Hilfeleistung
Fakt ist: Zur Abwehr der durch hohe Grundwasserstände verursachten Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel stimmte das Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1995 der Finanzierung der vom damaligen Senator für Umweltschutz vorgelegten "Wasserwirtschaftlichen Sofortmaßnahme - Neubau einer Grundwasserregulierungsanlage im Ortsteil Rudow" zu.
Lesen Sie Näheres dazu unter "Fakten und Stellungnahmen 2024".
15.03.2024: Der Berliner Senat setzt die Brunnengalerie im Glockenblumenweg erneut außer Betrieb! Das Berliner Abgeordnetenhaus ist gesetzgebend gefordert!
Am 15.03.2024 setzte die CDU-geführte Senatsverwaltung MVKU die Brunnengalerie im Glockenblumenweg erneut außer Betrieb. Das Grundwasser stieg innerhalb von 24 Stunden am Arnikaweg E. Petunienweg um 8 cm an.
Was können die Herren Abgeordneten Schenk und Förster (beide CDU) dagegen tun?
Lesen Sie Näheres dazu unter "Fakten und Stellungnahmen 2024".
27.03.2024: Die "Vernässungsschäden" vom Jahresende 2023 wiederholen sich! Das Grundwasser flutet erneut unsere Keller! Abhilfe ist möglich!
Mit der erneuten ersatzlosen Abschaltung der Brunnengalerie durch die Senatsverwaltung MVKU am 15.03.2024 und den Regenfällen in diesen Tagen wiederholt sich das, was wir schon Ende des vergangenen Jahres "erleben" mussten: Flutung unserer Keller.
Lesen Sie dazu Näheres unter Fakten und Stellungnahmen 2024.
19.03.2024: Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft
Der Abgeordnete Lars Düsterhöft (SPD) stellte dem Berliner Senat mit DRS 19/ 18492 am 04.03.2024 Fragen zum Thema:
Das Blumenviertel und Teile von Johannisthal nicht absaufen lassen - Teil 2.
Lesen Sie die Fragen, die Antworten und unsere Stellungnahme dazu unter "Fakten und Stellungnahmen 2024".
05.03.2024: Im Zeichen des Klimawandels - Schwammstadt Berlin
Als Teil der Nationalen Wasserstrategie soll Berlin zur Schwammstadt werden.
Lesen Sie dazu unser SOS! März 2024 unter "Fakten und Stellungnahmen 2024".
17.02.2024: Berliner Abgeordnetenhaus - Drucksache 19/17824
Die beiden Abgeordneten Lars Düsterhöft und Marcel Hopp (beide SPD) stellten dem Berliner Senat mit DRS 19/17824 am 09.01.2024 Fragen zum Thema:
Das Blumenviertel und Teile von Johannisthal nicht absaufen lassen.
Lesen Sie die Fragen, die Antworten und unsere Stellungnahme dazu unter "Fakten und Stellungnahmen 2024".
01.02.2024 Sumpfstadt
Am 01. Februar 2024 schrieb der Tagesspiegel auf seiner Berlinseite:
Es ist ein langer Weg vom Motto "Völker der Welt, schaut auf diese Stadt!" bis zu "Berliner, schaut auf eure Teiche!" - der Bund für Umwelt und Naturschutz ist ihn gegangen und fordert uns alle auf, in der "Sumpfstadt" einen Blick in die sich füllenden Kleingewässer zu werfen. Anlass: der "Welttag der Feuchtgebiete" am 2. Februar - manche müssen dafür in Berlin nicht mal das Haus verlassen.
26.01.2024: Eine Nachricht aus dem Akeleiweg
Wir erhielten heute eine Nachricht von einer anscheinend beim Kauf eines bebauten Grundstückes betrogenen Familie. Lesen Sie dazu Näheres unter "Fakten und Stellungnahmen 2024".
24.01.2024: Videos
Wir zeigen den heutigen Zustand eines Gebäudes am Arnikaweg, nachdem das Grundwasser den Keller des Gebäudes zum Jahresende 2023 flutete. Näheres dazu finden Sie unter "Fakten und Stellungnahmen 2024".
Eins unserer Ziele, die Wiederinbetriebnahme der Brunnengalerie im Glockenblumenweg, ist erreicht. Die Anlage läuft im „Notbetrieb“, so von der Senatsumweltverwaltung bezeichnet. Um nicht
12.01.2024: „Notbetrieb“
Eines unserer Ziele, die Wiederinbetriebnahme der Brunnengalerie im Glockenblumenweg, wurde erreicht. Die Senatsumweltverwaltung nennt es
„Notbetrieb“. Jetzt muss darauf geachtet werden, dass die Anlage nicht erneut kurzfristig abgeschaltet wird. Sie muss solange siedlungsverträgliche Grundwasserstände gewährleisten, bis mittel-
bzw. langfristig ihr gleichwertiger Ersatz in Betrieb genommen werden kann. Unsere Wahlkreisabgeordneten, die Herren Christopher Förster und Olaf Schenk, sind gefordert, im Benehmen mit der
Senatsverwaltung den „Notbetrieb“ nachhaltig sicherzustellen und gleichzeitig die nächsten Schritte einzuleiten —> siehe dazu auch unsere Ausarbeitungen unter „Fakten und Stellungnahmen 2024“
unter dem Datum 05.01.2024.
25.11.2023: Eine neue Brunnengalerie für das Blumenviertel?
Am 21.11.2023 fand die Jahreshauptversammlung des Vereins Siedlungsverträgliches Grundwasser e.V. (SVG) statt. Herr Schenk, stellvertretender Vorsitzender des Vereins, und Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses schilderte seine Bemühungen, eine Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel zu erreichen.
Danach sollen für wasserregulierende Maßnahmen in Berlin ca. 2,9 Mio. € zur Verfügung stehen; davon soll auch eine neue zentrale Anlage im Blumenviertel finanziert werden.
Näheres entnehmen Sie bitte unserer Seite „Fakten und Stellungnahmen 2023“.
29.04.2023: Schreiben an die Senatorin und die Staatssekretärin der Senatsverwaltung UMVK
Wir fordern mit unserem Schreiben vom 29.04.2023 die politische Führung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz (Sen UMVK) auf, sofort wieder die Brunnengalerie im Glockenblumenweg einschalten zu lassen.
27.04.2023: Veröffentlichung unserer SOS! März und April 2023 im Rudower Magazin 05/2023
Im Heft 05/2023 des Rudower Magazins veröffentlichten wir unsere beiden SOS! März und April 2023.
Dem SOS! März 2023 (dreiseitig) zusätzlich zu entnehmen:
--> Eine sozialverträgliche Beteiligung der Betroffenen an den Kosten der Schutzmaßnahmen auf Seite 3.
--> Vorschlag für eine Rechtsverordnung zu § 37 a BWG auf Seite 2.
06.04.2023: Neuer Koalitionsvertrag für Berlin vorgestellt
Für die Lösung der Grundwasserproblematik enthält der Koalitionsvertrag auf der Seite 64 folgende Aussagen:
Wir werden prüfen, wie in von hohen Grund- und Schichtenwasserständen besonders betroffenen Gebieten (beispielsweise im Blumenviertel oder in
Karow) zusätzliche wasserregulierende Maßnahmen realisiert werden können.
Näheres finden Sie unter „Fakten und Stellungnahmen 2023“.
31.03.2023: Stoppt den Wahn der Mitarbeiter der Senatsumweltverwaltung!
Wir veröffentlichen heute zusätzlich (!) auch auf unserer Seite "Fakten und Stellungnahmen 2023" das Diagramm der Grundwasserstände für ein Gebäude Arnikaweg / Petunienweg mit dazugehöriger Tabelle. Die Grundwasserstände haben heute hier die Marke von 33,00 m NHN erreicht und zerstören die Bausubstanz nicht nur dieses Gebäudes, sondern flächendeckend unsere Gebäude im Blumenviertel.
Zerstörung durch staatliche Organe!
07.03.2023: Einbeziehung der ungelösten Grundwasserproblematik im Blumenviertel in die anstehenden Koalitionsverhandlungen von
CDU und SPD
Mit unserem Schreiben vom 07.03.2023 bitten wir die Regierende Bürgermeisterin, Frau Giffey (SPD), und den
Fraktionsvorsitzenden der CDU und Abgeordneten, Herrn Wegner, die ungelöste Grundwasserproblematik im Blumenviertel in die anstehenden Koalitionsverhandlungen
einzubeziehen. Lesen Sie Näheres auf der Seite "Fakten und Stellungnahmen 2023“.
10.02.2023: Wahlwiederholung zum Berliner Abgeordnetenhaus am 12.02.2023
Vor der Wahl 2021 zum Berliner Abgeordnetenhaus fassten wir die Antworten der Spitzenkandidaten der sechs im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien auf unsere beiden Fragen zur Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel tabellarisch zusammen. Warum bekamen wir seinerzeit keine Antwort von den Grünen?
09.11.2022: Klage gegen den Berliner Senat vom Verwaltungsgericht abgewiesen - Quo vadis, Blumenviertel?
Die Klage von fünf Grundeigentümern aus dem Blumenviertel gegen den Berliner Senat wurde am 08.11.2022 vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Lesen Sie dazu den Artikel des Tagesspiegels vom 09.11.2022 unter der Rubrik "Fakten und Stellungnahmen".
30.09.2022 / 12.10.2022: Schreiben des Petitionsausschusses vom 08.09.2022 - und unsere drei Stellungnahmen dazu
Wir erhielten mit Schreiben des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses Informationen darüber, wie sich die Senatsumweltverwaltung eine Lösung der Grundwasserproblematik vorstellt. Der Petitionsausschuss bat uns, dass wir uns sehr eingehend mit den „Angeboten“ der Senatsverwaltung befassen sollten. Das taten wir und nahmen in drei Schreiben an den Petitionsausschuss Stellung. Näheres finden Sie unter „Fakten und Stellungnahmen 2022“.
01.09.2022: Reinigen, regenerieren, sanieren von Brunnenanlagen - Berliner Firmen können das!
Die Brunnengalerie im Glockenblumenweg hat über 25 Jahre hinweg bewiesen, dass sie alle bebauten Grundstücke im Buckower-Rudower Blumenviertel flächendeckend vor hohen Grundwasserständen bewahren kann. Mit unserem SOS! August 2022 - Bewährtes erhalten! - schlugen wir zum wiederholten Male (siehe unter dem 09.08.2022) die fach- und sachkundige Untersuchung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg vor, um sie für einen nachhaltigen weiteren Betrieb zu ertüchtigen. Dafür stehen noch immer ca. 2,3 Mio. Euro zur Verfügung. Berliner Firmen sind in der Lage, entsprechende Expertisen zu erstellen und umzusetzen. Beispielhaft erwähnen wir die Berliner Firma Pigadi (Unternehmen der Berlinwasser Gruppe; Member of German Water Partnership). Die nachstehende Datei gibt darüber Aufschluss.
02.07.2022: Verbindliche Interessenerklärung
Noch spüren wir die Folgen der ersatzlosen Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg und ihre Auswirkungen auf unser Leben, unsere Gesundheit und unser Zuhause nicht. Um aber Schlimmes zu verhindern, sollten wir der Verwaltung unseren Anspruch auf eine nachhaltige, ununterbrochene Sicherung des Blumenviertels vor extremen Grundwasserständen übermitteln.
Dazu benutzen Sie bitte das von der Verwaltung verteilte Formblatt (siehe Datei unten). Sollten Sie sich wegen der Vielzahl von offenen Fragen dort an dem Wort "verbindlich" stören, sollten Sie es streichen; Sie können das ergänzende Blatt nutzen und beifügen (siehe Datei unten). In dem ergänzenden Blatt fordern wir die sofortige Wiederinbetriebnahme der Brunnengalerie im Glockenblumenweg und schlagen vor, zunächst eine ggf. notwendige Regenerierung / Sanierung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg fach- und sachgerecht untersuchen zu lassen.
Mit „verbindlich“ unterstellt die Senatsumweltverwaltung erneut unsere Zustimmung zur Gründung eines privatrechtlichen Vereins der Betroffenen zur Übernahme des dem Land Berlin und den BWB gesetzlich obliegenden Grundwassermanagements im Blumenviertel. Dieses Vorhaben scheiterte bereits vor drei Jahren und sollte lt. damaliger Aussage der Senatsumweltverwaltung nicht weiter verfolgt werden.
Eine geringe Beteiligung an dieser Umfrage wird von der Verwaltung wieder genutzt werden, um eine geringe Betroffenheit zu unterstellen. Doch erst die individuelle Ermittlung aller Parameter (HGW, zeHGW, Kellertiefe, Grundstücksoberfläche, statische Gegebenheiten usw.) für jedes Gebäude im Blumenviertel kann Aufschluss über seine tatsächliche Betroffenheit geben. Diese Kenntnisse haben heute weder die Umweltverwaltung noch die Bürgerinnen und Bürger im Blumenviertel.
Bei der temporären Einleitung von Grundwasser in die Regenwasserkanalisation von größeren Baustellen fällt seit dem Jahr 2018 eine Gebühr von 0,67 € je Kubikmeter zzgl. USSt an.
Kann ausgeschlossen werden, dass für die dauerhafte Einleitung von Grundwasser in die Regenwasserkanalisation von kleinen dezentralen Anlagen (Gruppe von 3 bis fünf Grundstücken) jemals Gebühren anfallen? Eine Anfrage dazu vom 10.06.2022, wiederholt am 01.07.2022 und am 10.07.2022 beim Vorstand der BWB wurde bis zum 01.08.2022 nicht beantwortet. Fallen Gebühren an, könnten hohe fünfstellige Eurohöhen und noch darüber hinaus im Jahr je Gruppe erreicht werden. Näheres dazu unter Fakten und Stellungnahmen 2022 unter dem Datum 10.06.2022.
Die Grundwasserstände steigen nun täglich anscheinend um 1 cm an. Sollten Sie Veränderungen im Keller Ihres Hauses bemerken (Wasser im Keller, gerissene Fliesen, Schimmelbildung o.ä.), so sollten Sie sich direkt an die Senatsverwaltung UMVK wenden.
Anmerkung 1: Unter der Bezeichnung „neue dezentrale Gemeinschaftsanlage …“ versteht die Senatsverwaltung anscheinend die Großanlage, die den Ersatz für die Brunnengalerie im Glockenblumenweg darstellt und die wir als „neue zentrale Anlage“ bezeichnen. Daneben soll es „dezentrale Anlagen“ (Kleinanlagen) für Gruppen von jeweils 3 bis 5 Eigentümerinnen und Eigentümern geben. Sodann denkt die Verwaltung auch an Anlagen für 80, 150, 200, 250 oder 800 Betroffene, die den Bau und Betrieb dieser Anlagen jeweils zu finanzieren und dazu privatrechtliche Vereine zu gründen hätten. Wie erfahren die „Betroffenen“ voneinander?
Anmerkung 2: Warum wird eine funktionstüchtige Anlage, die über ein Vierteljahrhundert anstandslos sehr viele bebaute Grundstücke im Blumenviertel vor hohen Grundwasserständen bewahrte, abgeschaltet?
Wenn altersbedingt Ermüdungserscheinungen an der Anlage auftreten, so ist das kein Grund, sie ersatzlos und vorsätzlich zum Schaden der Bevölkerung abzuschalten.
Täglich steigen die Grundwasserstände um ca. 1 cm.
Denn: Um etwaige Ermüdungserscheinungen der Anlage frühzeitig zu erkennen, gibt es turnusmäßige Überwachungs- und Zustandserfassungen (siehe DVGW-Arbeitsblatt W125), die ihr bei regelmäßiger Anwendung weiterhin eine nachhaltige Wirksamkeit verschaffen. Zur Unterstützung der Überwachung wurden seinerzeit eigens zwei Untersuchungsschächte in die Brunnengalerie eingebaut.
Für eine nachhaltige Wartung und ggf. Regenerierung einzelner Brunnen gibt es leistungsfähige und fachkundige Firmen - auch in Berlin. Dafür stehen dem Land Berlin noch 2,3 Mio. € zur Verfügung.
Es muss jetzt nicht langwierig und wahrscheinlich ergebnislos geforscht werden, wo die unterschiedlich betroffenen und zu schützenden Grundstücke im Blumenviertel zu finden sind. Die Brunnengalerie im Glockenblumenweg schützt(e) sie alle - auch zukünftig!
27.06.2022: Interessenbekundung
Die Senatsumweltverwaltung ließ nach deren Aussage 800 Fragebögen "Verbindliche Interessenerklärung an einer dezentralen Gemeinschaftsanlage zur Grundwasserabsenkung im Neuköllner Blumenviertel" an Haushalte im Blumenviertel verteilen.
Wir verfassten dazu unser SOS! Juni 2022 und machten einen Vorschlag zur Behebung der Grundwassernotlage im „Pilotgebiet Blumenviertel“.
Näheres dazu unter Fakten und Stellungnahmen 2022.
10.06.2022: Kostenfrage: Einleitung von Grundwasser in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe (BWB) beim Betrieb dezentraler Anlagen
Die Senatsumweltverwaltung schreibt auf ihrer Internetseite: Für die Ableitung (von Grundwasser) in einen Regenwasserkanal der Berliner Wasserbetriebe fallen aktuell keine zusätzlichen Kosten an.
In den Allgemeinen Bedingungen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für die Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation heißt es: Für jede Einleitung in M- bzw. S- sowie R-Kanäle ist ein Entwässerungsentgelt pro m³ eingeleitetes Grundwasser nach dem jeweils geltenden Entwässerungstarif der Berliner Wasserbetriebe zu entrichten.
Näheres dazu unter Fakten und Stellungnahmen 2022.
II. Anforderungen an eine nachhaltige Lösung der Grundwassernotlage
III. Unser Kompromissvorschlag zur nachhaltigen Lösung / Behebung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel in 2022
1. Zeitnahe Entscheidung zur Laufzeitverlängerung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg im Buckower-Rudower Blumenviertel über den 30.06.2022 hinaus.
2. Entscheidung:
a. Fach- und sachkundige Prüfung zum nachhaltigen Erhalt und Weiterbetrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg.
b. Erst wenn die fachkundige Prüfung der Anlage im Glockenblumenweg ergeben sollte, dass ihr Weiterbetrieb ökonomisch und ökologisch nicht sinnvoll ist, sollte an die Installation einer Neuen Zentralen Anlage als nachhaltige und kostengünstige Lösung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel gedacht werden.
c. Dabei wäre eine sozialverträgliche Beteiligung aller Grundeigentümer in max. zweistelliger Eurohöhe pro Eigentümer und Jahr an den Betriebskosten der (Neuen) Zentralen Anlage per Satzung im Umlageverfahren zu prüfen.
d. Der flächendeckende Schutz des gesamten Blumenviertels vor den HGW bzw. zeHGW liegt im Öffentlichen Interesse. Das Grundwassermanagement im Blumenviertel obliegt weiterhin der Senatsumweltverwaltung und den Berliner Wasserbetrieben.
3. Beenden des Pilotprojekts Blumenviertel, bevor noch mehr Geld vergeudet wird - Widmung der bereitgestellten Finanzmittel von noch ca. 2,3 Mio. Euro für die Regeneration der Brunnengalerie im Glockenblumenweg bzw. die Installation der Neuen Zentralen Anlage.
Das Buckower-Rudower Blumenviertel:
Gebiet mit siedlungsverträglicher Grundwasserregulierung durch den Berliner Senat und die Berliner Wasserbetriebe mit sozialverträglicher Beteiligung
aller Grundeigentümer an den Betriebskosten der Regulierungsanlage
IV. Hinweise
a. Enorme Gefährdung
Die enorme Gefährdung des Blumenviertels durch die höchsten zu erwartenden Grundwasserstände (zeHGW) ergab die von Senatsverwaltung für Umwelt im Jahr 2015 in Auftrag gegebene Untersuchung an vier Gebäuden. Die nachstehende Datei zeigt das erschreckend deutlich. Vor dieser Gefährdung sind hier viele Gebäude zu schützen; denn ihre baulichen Gegebenheiten entsprechen nicht den hohen Anforderungen an ihre Standsicherheit beim Eintritt solch hoher Grundwasserstände:
Dem Bauaufsichtsamt Berlin-Neukölln war nachweislich bestens bekannt, dass bei ersatzloser Abschaltung der künstlichen Grundwasserabsenkungen (Wasserwerk Johannisthal, heute ebenso: Brunnengalerie im Glockenblumenweg) die von ihm zu genehmigenden Bauten flächendeckend hohen siedlungsunverträglichen Grundwasserständen ausgesetzt sind. Dennoch ließ das Amt bei der öffentlich-rechtlichen Prüfung der Standsicherheit nach BauO Bln diese Kenntnisse über 30 Jahre hinweg völlig außer acht. Ergebnis: Tausende gegen hohe Grundwasserstände ungeschützte Gebäude. Siehe auch „Fakten und Stellungnahmen 2021“: 22.05.2021.
b. Masterplan Wasser vom Juni 2021 und Wasserversorgungskozept 2040 von 2008:
Masterplan Wasser
In Nachfolge des Wasserversorgungskonzepts 2040 Berlin (WVK 2040) aus dem Jahr 2008 veröffentlichte die Senatsverwaltung für Umwelt ihre Pläne für die zukünftige Trinkwasserversorgung Berlins im Masterplan Wasser unter den folgenden Aspekten:
- Anstieg der Bevölkerung in Berlin und in seinem Umland
- Erhöhter Trinkwasserbedarf
- Klimawandel
- Verringerte Grundwasserressourcen
- Probleme mit Altlasten, Schadstoffen, Arzneimittelrückständen und SO4 (Sulfaten)
- Ausgleichsmaßnahmen
Unter folgendem link:
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/wasser-und-geologie/masterplan-wasser/
sind Videopräsentationen zum Masterplan Wasser als Youtube-Videos zu sehen.
Zum Vergleich:
Das WVK 2040 von 2008 formulierte die Grundsätze der Wasserversorgung noch wie folgt:
- Versorgungssicherheit aus regionaler Ressource
- Nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers
- Naturnahe Aufbereitung
- Wirtschaftlicher Betrieb für sozialverträgliche Wassertarife
- Sicherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände, soweit es im Rahmen des Wasserwerkbetriebs möglich ist.
Für letzteren Grundsatz wird im WVK 2040 eine gesamte Trinkwasserförderung in Berlin von etwa 230 Mio. m ³ / Jahr genannt. Diese Sicherungs-Fördermenge wird heute und zukünftig sogar überschritten. Damit ist eine siedlungsverträgliche Grundwasserregulierung im Rahmen des Wasserwerkbetriebs möglich.
V. Chronologie der Grundwassernotlage in Kurzform (gefertigt 2021)
Mit der nachstehenden Datei zeigen wir in Kurzform, wie es zur Grundwassernotlage, insbesondere im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten, kam - siehe dazu auch in der Rubrik „Fakten und Stellungnahmen 2021“ unsere SOS! vom März, April, Mai und Juni sowie unsere Petition vom 23.03.2021.
VI: Chronologie der Grundwassernotlage (gefertigt 2014)
Die Berliner Bevölkerung - im Buckower / Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB), in Johannisthal / Baumschulenweg / Späthsfelde (= maximaler Einzugs- und Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal "WwJ") und in weiteren Stadtteilen - ist das Opfer der vom Berliner Senat und seinen Vorgängern bei der jahrzehntelangen Tätigkeit seiner einzelnen Organe (Bau- und Umweltverwaltungen) im Grundwassergeschehen Berlins herbeigeführten, sich auch heute noch stetig ausweitenden Grundwassernotlage in Berlin.
Die Bevölkerung im BRB ist Opfer eines Verwaltungshandelns bei der
- fehlenden Abwägung bei der Aufstellung der Bebauungspläne, dass die Bebauung /Besiedlung
des Sumpf- und Überschwemmungsgebietes Buckow Rudow im Wesentlichen von der Existenz
oder Nichtexistenz des Wasserwerkes Johnnisthal (WwJ) und seiner Grundwasserförderleistung
zu Trinkwasserzwecken abhängt und
- Erteilung der Baugenehmigungen zwischen 1959 und 1990, als das Wasserwerk seinen
maximalen Einfluss durch Grundwasserförderleistungen von ca. 65.000 cbm / Tag ausübte.
Denn: Dass dieser Einflussbereich eines Tages entfallen könnte, spielte bei Abwägung im Bebauungsplan und der Prüfung und Bescheinigung der Standsicherheit tausender Gebäude zu jener Zeit beim Senat und beim Bauaufsichtsamt Neukölln keine Rolle.
Dadurch ist die überwiegende Mehrheit der hier so genehmigten Gebäude (EFH) nicht gegen hohe Grundwasserstände (HGW und zeHGW) statisch geschützt. Die mit den Gebäuden in Beziehung kommenden Menschen sind an Leben und Gesundheit gefährdet.
Das BRB und Johannisthal / Baumschulenweg / Späthsfelde sind zugleich Opfer des vom Berliner Senat federführend betriebenen Ökologischen Großprojekts Berlin (ÖGP), der Altlastensanierung im Südosten Berlins, zu der auch das WwJ gehört, und des vom Senat eingeführten flächendeckenden Abwasserrecyclings.
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Der Umweltbehörde des Berliner Senats war Anfang der 90er Jahre anscheinend auch nicht bewusst, welchen Schaden sie folgerichtig anrichten musste, als sie die Förderleistung des Wasserwerks Johannisthal ersatzlos halbierte (auf ca. 30.000 cbm / Tag), den Einflussbereich des WJ damit massiv drosselte und flächendeckend hunderte Gebäude im BRB unter Grundwasser setzte. Ursache: Altlasten im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Johannisthal zwangen quasi zur Halbierung der Grundwasserförderung des Wasserwerks. |
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Der Schutzparagraf: Das Berlin-weite "Instrument des Grundwassermanagements" einschließlich seiner Finanzierung wurde dem Land Berlin mit § 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) mit Begründung und Einzelbegründung vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999, u. a. wegen des "historisch bedingten Fehlens bestimmter wasserrechtlicher Steuerungsinstrumente", eröffnet und übertragen: - Schutz der seit Jahrzehnten / Jahrhunderten bestehenden baulichen Nutzungen und der Gesundheit der Bevölkerung in Berlin vor siedlungsunverträglichen / gesundheitsschädigenden Grundwasserständen - im Konsens mit dem Schutz der Vegetation im dicht bebauten Stadtgebiet, einer Vegetation, die sich erfahrungsgemäß den wechselnden Zuständen des Grundwassers anpassen kann. - Abstimmen der Förderleistungen der Berliner Wasserwerke untereinander zugunsten der im Berliner Urstromtal fördernden Wasserwerke.
Dazu muss der Berliner Senat sowohl das vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Schutzgesetz für die bauliche Nutzung - eben: Paragraf 37a BWG mit Begründung und Einzelbegründung - als auch die Gesetze der Wasserbewirtschaftung - das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die EU-Wasserrahmenrichtlinie - anwenden und koordinieren.
Ungehindert vom Berliner Abgeordnetenhaus wendet der Berliner Senat jedoch bei seinem Grundwassermanagement im Wesentlichen nur die Gesetze zur Wasserbewirtschaftung an, so dass es flächendeckend zu dem von ihm gewollten, stetigen Anstieg des Grundwassers mit schweren Schäden an zahlreichen Gebäuden - mit Gefährdung der öffentlich-rechtlich geprüften und bescheinigten Standsicherheit - und zu gesundheitlichen Gefahren / Schäden bei der Bevölkerung kommt.
Es gibt jedoch kein „höheres Recht", um nach Gutdünken und Gutsherrenart beliebig Gesetze anwenden oder ignorieren / negieren / blockieren zu können. |
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*Auch wenn der Berliner Senat es nicht wahr haben will: Die Grundwassernotlage in Berlin ist ein flächendeckendes Problem; es betrifft ganze Stadtteile. Es betrifft die Allgemeinheit und wurde spätestens nach der politischen Wende zu einer wichtigen Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge in Berlin - siehe Rubrik "Aufnahme in die Berliner Verfassung".
Seit dem Frühjahr 2014 versucht das Land Berlin, im Rahmen eines Pilotprojektes im Buckower / Rudower Blumenviertel sein ihm gesetzlich übertragenes Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandssteuerung und dessen Finanzierung auf die Betroffenen, die die Grundwassernotlage nicht herbeigeführt und zu verantworten haben, abzuwälzen! Der Senat nennt es: "Hilfe zur Selbsthilfe". Wir nennen es: Gesetzwidriger Ausstieg des Berliner Senats aus der ihm mit Paragraf 37a BWG mit Begründung und Einzelbegründung übertragenen und beauftragten öffentlichen Daseinsvorsorge* einschließlich ihrer Finanzierung** (siehe oben: *"Auch wenn der Senat es nicht wahr haben will")!
09.09.2014: Wir übergaben die Protestschreiben von ca. 700 Haushalten mit ca. 2.000 Bewohnern aus dem Buckower / Rudower Blumenviertel und aus den angrenzenden Gebieten sowie aus Johannisthal / Baumschulenweg / Späthsfelde gegen dieses Ansinnen des Senats dem verantwortlichen Senator, Herrn Michael Müller (SPD).
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S O S !
Grundwassernotlage in
Berlin Rudow und Johannisthal
