Informations- und Nachschlagewerk für Betroffene / Berliner Abgeordnete / Berliner Senat / Berliner Wasserbetriebe / Interessierte
Als Bürger Berlins engagieren wir uns für eine siedlungs-, gesundheits- und umweltverträgliche Grundwasserpolitik des Landes Berlin / des Berliner Senats.
Vertreter der Betroffenen am Runden Tisch Grundwassermanagement 2012 für den
max. Einflussreich des Wasserwerkes Johannisthal
Heilen und schützen statt täuschen und zerstören!
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I. Aktueller Stand zur nachhaltigen Lösung der Grundwassernotlage
Näheres finden Sie jeweils unter "Fakten und Stellungnahmen 202.."!
28.09.2023: Nachhaltige und rechtssichere Grundwasserregulierung in Berlin als Teil der Daseinsvorsorge des Landes
Berlin - Satzung erarbeiten
Der Schutz- und Heilungsparagraf 37 a BWG ist wesentliche Rechtsgrundlage zum Schutz definierter Stadtgebiete vor hohen Grundwasserständen im
Rahmen der Daseinsvorsorge des Landes Berlin. Zu seiner praktischen und rechtssicheren Umsetzung ist eine Rechtsverordnung erforderlich. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Seite „Fakten und Stellungnahmen 2023“.
30.08.2023: Unsere SOS! August und September 2023 (mit Beilage)
Mit unseren SOS! August und September 2023 (mit Beilage) zeigen wir die jetzt erforderlichen Aktivitäten sowohl der politischen Leitung der Senatsverwaltung UMVK als auch der Abgeordneten zur Behebung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel.
Näheres entnehmen Sie bitte unserer Seite „Fakten und Stellungnahmen 2023“.
16.08.2023: Fehlende Aktivitäten der gewählten Abgeordneten
Seit der Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg am 30.06.2022 flutet das Grundwasser unsere Keller. Es bedroht massiv unsere Gesundheit und die öffentlich-rechtlich geprüfte Standsicherheit unserer Häuser. Da genügt es nicht, dass unsere gewählten Abgeordneten alle paar Monate der Senatsumweltverwaltung eine Anfrage zur Behebung der Grundwasserproblematik übermitteln, um deren Antwort dann sang- und klanglos abzulegen. In der Öffentlichkeit brüsten sie sich mit der Vielzahl der Anfragen; doch Ergebnisse bringen sie: Keine! Näheres entnehmen Sie bitte unserer Seite „Fakten und Stellungnahmen 2023“.
28.07.2023: Stellungnahme zum Schreiben der Staatssekretärin vom 25.07.2023
Wir nehmen Stellung zum Schreiben der Staatssekretärin vom 25.07.2023. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Seite "Fakten und Stellungnahmen 2023".
27.07.2023: Berliner Presse berichtet über eine weitere Variante
Mit Ihrem Schreiben vom 25.07.2023 offerierte uns die Staatssekretärin unverändert das Ansinnen ihrer Mitarbeiter, das dem Land Berlin und den BWB gesetzlich obliegende Grundwassermanagement auf die Bürgerschaft im Blumenviertel abzuwälzen.
Nun eine weitere Variante dieses Versuchs. Die Berliner Presse berichtet darüber.
Lesen Sie dazu weiter unter "Fakten und Stellungnahmen 2023".
27.07.2023: Schreiben der Staatssekretärin der Senatsverwaltung UMVK
Wir erhielten ein Schreiben der für die Umweltverwaltung zuständigen Staatssekretärin.
Lesen Sie weiter unter „Fakten und Stellungnahmen 2023“.
24.07.2023: Schreiben des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses
Uns liegt das Schreiben des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses vom 02.07.2023 vor. Näheres finden Sie unter "Fakten und Stellungnahmen 2023"
25.06.2023: Auch die CDU lässt das Buckower-Rudower Blumenviertel fluten - Flyer „SOS! Juni 2023“
Die Regenfälle im März, April und Mai sowie jetzt gegen Ende Juni 2023 ließen die Grundwasserstände im Blumenviertel bis in die Keller der Gebäude steigen (siehe Foto unten). Lesen Sie weiter unter "Fakten und Stellungnahmen 2023".
Grundwasser im Keller eines Gebäudes Arnikaweg/ Petunienweg am 24.06.2023
12.06.2023: E-Mail an den umweltpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus
Mit E-Mail vom 12.05.2023 übermittelten wir den derzeitigen Sachstand der Grundwasserproblematik an den Sprecher für Umweltfragen der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus, Herrn Danny Freymark. Lesen Sie weiter unter "Fakten und Stellungnahmen 2023".
01.06.2023: Weiterhin nur hoffen und bangen …?
Infolge der ersatzlosen Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg sorgten im April 2023 ergiebige Regenfälle für den starken
Anstieg des Grundwassers im Blumenviertel. Das Grundwasser floss flächendeckend durch unser Viertel und setzte Keller unter Wasser.
Lesen Sie weiter unter "Fakten und Stellungnahmen 2023".
09.05.2023: Berliner Verwaltung soll politischer werden
In der Veröffentlichung unserer beiden SOS! März und April 2023 (siehe unter 27.04.2023) im Rudower Magazin 05/2023 beschrieben wir die "Kaltstellung" / "Entmündigung" der politischen Leitung der Senatsverwaltung UMVK durch die Mitarbeiter dieser Verwaltung.
Ändert sich das jetzt? Lesen Sie Näheres unter "Fakten und Stellungnahmen 2023".
29.04.2023: Schreiben an die Senatorin und die Staatssekretärin der Senatsverwaltung UMVK
Wir fordern mit unserem Schreiben vom 29.04.2023 die politische Führung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz (Sen UMVK) auf, sofort wieder die Brunnengalerie im Glockenblumenweg einschalten zu lassen.
27.04.2023: Veröffentlichung unserer SOS! März und April 2023 im Rudower Magazin 05/2023
Im Heft 05/2023 des Rudower Magazins veröffentlichten wir unsere beiden SOS! März und April 2023.
Dem SOS! März 2023 (dreiseitig) zusätzlich zu entnehmen:
--> Eine sozialverträgliche Beteiligung der Betroffenen an den Kosten der Schutzmaßnahmen auf Seite 3.
--> Vorschlag für eine Rechtsverordnung zu § 37 a BWG auf Seite 2.
23.04.2023: Vorsätzliche Zerstörung!
Aktuell gemessener Grundwasserstand Arnikaweg / Petunienweg: 23.04.2023: + 33,023 m NHN. Das Grundwasser
steht 7,3 cm hoch im Keller, gefährdet massiv die Gesundheit der Menschen, die Standsicherheit des Gebäudes und zerstört seine
Bausubstanz.
Verursacherin der vorsätzlichen flächendeckenden Zerstörungen im Blumenviertel: Senatsumweltverwaltung (Tel.: 9025-2007) mit der
ersatzlosen Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg am 30.06.2022!
06.04.2023: Neuer Koalitionsvertrag für Berlin vorgestellt
Für die Lösung der Grundwasserproblematik enthält der Koalitionsvertrag auf der Seite 64 folgende Aussagen:
Wir werden prüfen, wie in von hohen Grund- und Schichtenwasserständen besonders betroffenen Gebieten (beispielsweise im Blumenviertel oder in
Karow) zusätzliche wasserregulierende Maßnahmen realisiert werden können.
Näheres finden Sie unter „Fakten und Stellungnahmen 2023“.
31.03.2023: Stoppt den Wahn der Mitarbeiter der Senatsumweltverwaltung!
Wir veröffentlichen heute zusätzlich (!) auch auf unserer Seite "Fakten und Stellungnahmen 2023" das Diagramm der Grundwasserstände für ein Gebäude Arnikaweg / Petunienweg mit dazugehöriger Tabelle. Die Grundwasserstände haben heute hier die Marke von 33,00 m NHN erreicht und zerstören die Bausubstanz nicht nur dieses Gebäudes, sondern flächendeckend unsere Gebäude im Blumenviertel.
Zerstörung durch staatliche Organe!
14.03.2023: Schreiben an die Senatorin UMVK, Frau Jarasch
Das Wasser fließt wieder durch unsere Keller. Kann, will und wird die dafür verantwortliche Senatorin, Frau Jarasch (Bündnis 90 / Die Grünen), die am 30.06.2022 ersatzlos außer Betrieb gesetzte Brunnengalerie sofort wieder in Betrieb gehen lassen?
Lesen Sie dazu unsere E-Mail vom 13.03.2023 an die Senatorin unter "Fakten und Stellungnahmen 2023".
11.03.2023: Unser Antwortschreiben an den Abgeordneten Herrn Kai Wegner
Wird Herr Wegner seine Vorstellungen zur Lösung der Grundwasserproblematik in Berlin und insbesondere im Neuköllner Blumenviertel durch- und
umsetzen können? Lesen sie dazu unsere Antwort an Herrn Wegner unter „Fakten und Stellungnahmen 2023.
09.03.2023: Antwort der CDU-Fraktion auf unser Schreiben vom 07.03.2023
Um privates und öffentliches Eigentum zu schützen, will die CDU notwendige wasserregulierende Maßnahmen ergreifen. Lesen Sie Näheres auf der Seite „Fakten und
Stellungnahmen 2023“.
07.03.2023: Einbeziehung der ungelösten Grundwasserproblematik im Blumenviertel in die anstehenden Koalitionsverhandlungen von
CDU und SPD
Mit unserem Schreiben vom 07.03.2023 bitten wir die Regierende Bürgermeisterin, Frau Giffey (SPD), und den
Fraktionsvorsitzenden der CDU und Abgeordneten, Herrn Wegner, die ungelöste Grundwasserproblematik im Blumenviertel in die anstehenden Koalitionsverhandlungen
einzubeziehen. Lesen Sie Näheres auf der Seite "Fakten und Stellungnahmen 2023“.
23.02.2023: Zur Erinnerung!
Unser Kompromissvorschlag vom Dezember 2020 zur nachhaltigen Lösung der Grundwasserproblematik im Neuköllner Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten ist auch heute aktuell.
Auch die Regierende Bürgermeisterin, Frau Giffey, damals Neuköllner Bezirksbürgermeisterin, legte dazu einen durchführbaren Vorschlag vor.
--> Diese Vorschläge sollten wesentlicher Teil der Lösung der Grundwasserproblematik bei den anstehenden Koalitionsvereinbarungen sein!
Heilen und schützen statt täuschen und zerstören!
15.02.2023: Nach der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus: Konsequenzen - oder „Weiter so“?
Mit der ersatzlosen Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg am 30.06.2022 verursachte die Rot-Grün-Rote Koalition eine gefährliche Situation für Gebäude im Blumenviertel.
U. a. für dieses gegen die Bevölkerung im Neuköllner Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten gerichtete Handeln erhielt diese Koalition, insbesondere die SPD, bei der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus am 10.02.2023 die Quittung.
Lesen Sie Näheres auf der Seite "Fakten und Stellungnahmen".
10.02.2023: Wahlwiederholung zum Berliner Abgeordnetenhaus am 12.02.2023
Vor der Wahl 2021 zum Berliner Abgeordnetenhaus fassten wir die Antworten der Spitzenkandidaten der sechs im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien auf unsere beiden Fragen zur Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel tabellarisch zusammen. Warum bekamen wir seinerzeit keine Antwort von den Grünen?
01.02.2023: Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auch im Blumenviertel erhalten bereits die Grundsteuerwertbescheide für die ab dem Jahr 2025 gültige Grundsteuer.
Wir empfehlen den Bescheid eingehend zu prüfen. Der Einspruch gegen den Bescheid muss innerhalb eines Monats nach seinem Zugang erfolgen und sollte in jedem Fall eingelegt werden.
Für (bebaute) Grundstücke im Neuköllner Blumenviertel ist innerhalb seiner Grenzen (Teltowkanal, Stubenrauchstraße, Neuköllner Straße, Rudower Straße und Johannisthaler Chaussee) eine Wertminderung durch die langjährige Grundwasserproblematik gegeben; sie kann bereits im Einspruch angegeben werden:
Seit der politischen Wende und insbesondere nach der ersatzlosen Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg ab dem 01.07.2022 sind flächendeckend die ca. 2.250 Gebäude im Blumenviertel in ihrer öffentlich-rechtlich geprüften und bescheinigten Standsicherheit gefährdet; die Bausubstanzen werden angegriffen und zerstört. Eine Abhilfe aus der Notlage ist nicht erkennbar.
10.01.2023: Das Grundwassermanagement im Blumenviertel im Jahr 2023
Am 08.11.2022 scheiterte die Klage von fünf Rudower Mitgliedern des Vereins Siedlungsverträgliches Grundwasser e.V. vor dem Berliner
Verwaltungsgericht. Wie soll es nun weitergehen mit der Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel? Wir gehen darauf ein unter „Fakten und Stellungnahmen 2023“.
06.12.2022: Der Schutz- und Heilungsparagraf 37 a BWG
Wir erinnern: Der Paragraf 37 a wurde auf Antrag des damaligen Regierenden Bürgermeisters und des Senators für Wirtschaft und Betriebe vom 05.01.1999 mit einstimmigem Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses vom Mai 1999 in das Berliner Wassergesetz aufgenommen.
Für das Blumenviertel erfüllt der Paragraf 37 a BWG mit Begründung und Einzelbegründung eine zweifache Funktion. Näheres finden Sie unter „Fakten und Stellungnahmen 2022“.
09.11.2022: Klage gegen den Berliner Senat vom Verwaltungsgericht abgewiesen - Quo vadis, Blumenviertel?
Die Klage von fünf Grundeigentümern aus dem Blumenviertel gegen den Berliner Senat wurde am 08.11.2022 vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Lesen Sie dazu den Artikel des Tagesspiegels vom 09.11.2022 unter der Rubrik "Fakten und Stellungnahmen".
30.09.2022 / 12.10.2022: Schreiben des Petitionsausschusses vom 08.09.2022 - und unsere drei Stellungnahmen dazu
Wir erhielten mit Schreiben des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses Informationen darüber, wie sich die Senatsumweltverwaltung eine Lösung der Grundwasserproblematik vorstellt. Der Petitionsausschuss bat uns, dass wir uns sehr eingehend mit den „Angeboten“ der Senatsverwaltung befassen sollten. Das taten wir und nahmen in drei Schreiben an den Petitionsausschuss Stellung. Näheres finden Sie unter „Fakten und Stellungnahmen 2022“.
19.09.2022: Schreiben der Senatorin UMVK vom 23.08.2022 - neuer Fragebogen
Die Senatorin stellte von ihrer Verwaltung errechnete Kosten zur Lösung der Grundwassernotlage im Blumenviertel vor. Näheres finden Sie auf unserer Seite „Fakten und Stellungnahmen 2022“.
01.09.2022: Reinigen, regenerieren, sanieren von Brunnenanlagen - Berliner Firmen können das!
Die Brunnengalerie im Glockenblumenweg hat über 25 Jahre hinweg bewiesen, dass sie alle bebauten Grundstücke im Buckower-Rudower Blumenviertel flächendeckend vor hohen Grundwasserständen bewahren kann. Mit unserem SOS! August 2022 - Bewährtes erhalten! - schlugen wir zum wiederholten Male (siehe unter dem 09.08.2022) die fach- und sachkundige Untersuchung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg vor, um sie für einen nachhaltigen weiteren Betrieb zu ertüchtigen. Dafür stehen noch immer ca. 2,3 Mio. Euro zur Verfügung. Berliner Firmen sind in der Lage, entsprechende Expertisen zu erstellen und umzusetzen. Beispielhaft erwähnen wir die Berliner Firma Pigadi (Unternehmen der Berlinwasser Gruppe; Member of German Water Partnership). Die nachstehende Datei gibt darüber Aufschluss.
09.08.2022: Veröffentlichungen im Journal des VDGN und im Rudower
Magazin
Herr Frank Hufnagel, Leiter der Kommunikation beim VDGN (www.vdgn.de; E-Mail: frank.hufnagel@vdgn.de), veröffentlichte im Journal des VDGN 7/8-2022
„Das Grundstück“ seinen Artikel „Brunnen außer Betrieb“. Mit seiner freundlichen Genehmigung veröffentlichen wir den Artikel - unter "Fakten und Stellungnahmen 2022".
Wir veröffentlichten im „Rudower Magazin“ Ausgabe 08-2022 unser SOS! August 2022 unter der Überschrift „Bewährtes erhalten!“ und daneben
unseren „Anspruch auf einen unterbrechungsfreien Betrieb der Grundwasserregulierung im Neuköllner Blumenviertel - Sanierung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg“.
Näheres finden Sie auf unserer Seite „Fakten und Stellungnahmen 2022“.
06.08.2022: Einleitung von Grundwasser in die Regenwasserkanalisation
Unsere Anfrage an den Vorstand der BWB zu den Kosten einer Einleitung des Grundwassers von sog. „Kleinen dezentralen Anlagen“ wurde nun von Mitarbeitern der BWB beantwortet.
Näheres finden Sie unter Fakten und Stellungnahmen 2022.
02.07.2022: Verbindliche Interessenerklärung
Noch spüren wir die Folgen der ersatzlosen Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg und ihre Auswirkungen auf unser Leben, unsere Gesundheit und unser Zuhause nicht. Um aber Schlimmes zu verhindern, sollten wir der Verwaltung unseren Anspruch auf eine nachhaltige, ununterbrochene Sicherung des Blumenviertels vor extremen Grundwasserständen übermitteln.
Dazu benutzen Sie bitte das von der Verwaltung verteilte Formblatt (siehe Datei unten). Sollten Sie sich wegen der Vielzahl von offenen Fragen dort an dem Wort "verbindlich" stören, sollten Sie es streichen; Sie können das ergänzende Blatt nutzen und beifügen (siehe Datei unten). In dem ergänzenden Blatt fordern wir die sofortige Wiederinbetriebnahme der Brunnengalerie im Glockenblumenweg und schlagen vor, zunächst eine ggf. notwendige Regenerierung / Sanierung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg fach- und sachgerecht untersuchen zu lassen.
Mit „verbindlich“ unterstellt die Senatsumweltverwaltung erneut unsere Zustimmung zur Gründung eines privatrechtlichen Vereins der Betroffenen zur Übernahme des dem Land Berlin und den BWB gesetzlich obliegenden Grundwassermanagements im Blumenviertel. Dieses Vorhaben scheiterte bereits vor drei Jahren und sollte lt. damaliger Aussage der Senatsumweltverwaltung nicht weiter verfolgt werden.
Eine geringe Beteiligung an dieser Umfrage wird von der Verwaltung wieder genutzt werden, um eine geringe Betroffenheit zu unterstellen. Doch erst die individuelle Ermittlung aller Parameter (HGW, zeHGW, Kellertiefe, Grundstücksoberfläche, statische Gegebenheiten usw.) für jedes Gebäude im Blumenviertel kann Aufschluss über seine tatsächliche Betroffenheit geben. Diese Kenntnisse haben heute weder die Umweltverwaltung noch die Bürgerinnen und Bürger im Blumenviertel.
Bei der temporären Einleitung von Grundwasser in die Regenwasserkanalisation von größeren Baustellen fällt seit dem Jahr 2018 eine Gebühr von 0,67 € je Kubikmeter zzgl. USSt an.
Kann ausgeschlossen werden, dass für die dauerhafte Einleitung von Grundwasser in die Regenwasserkanalisation von kleinen dezentralen Anlagen (Gruppe von 3 bis fünf Grundstücken) jemals Gebühren anfallen? Eine Anfrage dazu vom 10.06.2022, wiederholt am 01.07.2022 und am 10.07.2022 beim Vorstand der BWB wurde bis zum 01.08.2022 nicht beantwortet. Fallen Gebühren an, könnten hohe fünfstellige Eurohöhen und noch darüber hinaus im Jahr je Gruppe erreicht werden. Näheres dazu unter Fakten und Stellungnahmen 2022 unter dem Datum 10.06.2022.
Die Grundwasserstände steigen nun täglich anscheinend um 1 cm an. Sollten Sie Veränderungen im Keller Ihres Hauses bemerken (Wasser im Keller, gerissene Fliesen, Schimmelbildung o.ä.), so sollten Sie sich direkt an die Senatsverwaltung UMVK wenden.
Anmerkung 1: Unter der Bezeichnung „neue dezentrale Gemeinschaftsanlage …“ versteht die Senatsverwaltung anscheinend die Großanlage, die den Ersatz für die Brunnengalerie im Glockenblumenweg darstellt und die wir als „neue zentrale Anlage“ bezeichnen. Daneben soll es „dezentrale Anlagen“ (Kleinanlagen) für Gruppen von jeweils 3 bis 5 Eigentümerinnen und Eigentümern geben. Sodann denkt die Verwaltung auch an Anlagen für 80, 150, 200, 250 oder 800 Betroffene, die den Bau und Betrieb dieser Anlagen jeweils zu finanzieren und dazu privatrechtliche Vereine zu gründen hätten. Wie erfahren die „Betroffenen“ voneinander?
Anmerkung 2: Warum wird eine funktionstüchtige Anlage, die über ein Vierteljahrhundert anstandslos sehr viele bebaute Grundstücke im Blumenviertel vor hohen Grundwasserständen bewahrte, abgeschaltet?
Wenn altersbedingt Ermüdungserscheinungen an der Anlage auftreten, so ist das kein Grund, sie ersatzlos und vorsätzlich zum Schaden der Bevölkerung abzuschalten.
Täglich steigen die Grundwasserstände um ca. 1 cm.
Denn: Um etwaige Ermüdungserscheinungen der Anlage frühzeitig zu erkennen, gibt es turnusmäßige Überwachungs- und Zustandserfassungen (siehe DVGW-Arbeitsblatt W125), die ihr bei regelmäßiger Anwendung weiterhin eine nachhaltige Wirksamkeit verschaffen. Zur Unterstützung der Überwachung wurden seinerzeit eigens zwei Untersuchungsschächte in die Brunnengalerie eingebaut.
Für eine nachhaltige Wartung und ggf. Regenerierung einzelner Brunnen gibt es leistungsfähige und fachkundige Firmen - auch in Berlin. Dafür stehen dem Land Berlin noch 2,3 Mio. € zur Verfügung.
Es muss jetzt nicht langwierig und wahrscheinlich ergebnislos geforscht werden, wo die unterschiedlich betroffenen und zu schützenden Grundstücke im Blumenviertel zu finden sind. Die Brunnengalerie im Glockenblumenweg schützt(e) sie alle - auch zukünftig!
27.06.2022: Interessenbekundung
Die Senatsumweltverwaltung ließ nach deren Aussage 800 Fragebögen "Verbindliche Interessenerklärung an einer dezentralen Gemeinschaftsanlage zur Grundwasserabsenkung im Neuköllner Blumenviertel" an Haushalte im Blumenviertel verteilen.
Wir verfassten dazu unser SOS! Juni 2022 und machten einen Vorschlag zur Behebung der Grundwassernotlage im „Pilotgebiet Blumenviertel“.
Näheres dazu unter Fakten und Stellungnahmen 2022.
10.06.2022: Kostenfrage: Einleitung von Grundwasser in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe (BWB) beim Betrieb dezentraler Anlagen
Die Senatsumweltverwaltung schreibt auf ihrer Internetseite: Für die Ableitung (von Grundwasser) in einen Regenwasserkanal der Berliner Wasserbetriebe fallen aktuell keine zusätzlichen Kosten an.
In den Allgemeinen Bedingungen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für die Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation heißt es: Für jede Einleitung in M- bzw. S- sowie R-Kanäle ist ein Entwässerungsentgelt pro m³ eingeleitetes Grundwasser nach dem jeweils geltenden Entwässerungstarif der Berliner Wasserbetriebe zu entrichten.
Näheres dazu unter Fakten und Stellungnahmen 2022.
II. Anforderungen an eine nachhaltige Lösung der Grundwassernotlage
III. Unser Kompromissvorschlag zur nachhaltigen Lösung / Behebung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel in 2022
1. Zeitnahe Entscheidung zur Laufzeitverlängerung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg im Buckower-Rudower Blumenviertel über den 30.06.2022 hinaus.
2. Entscheidung:
a. Fach- und sachkundige Prüfung zum nachhaltigen Erhalt und Weiterbetrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg.
b. Erst wenn die fachkundige Prüfung der Anlage im Glockenblumenweg ergeben sollte, dass ihr Weiterbetrieb ökonomisch und ökologisch nicht sinnvoll ist, sollte an die Installation einer Neuen Zentralen Anlage als nachhaltige und kostengünstige Lösung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel gedacht werden.
c. Dabei wäre eine sozialverträgliche Beteiligung aller Grundeigentümer in max. zweistelliger Eurohöhe pro Eigentümer und Jahr an den Betriebskosten der (Neuen) Zentralen Anlage per Satzung im Umlageverfahren zu prüfen.
d. Der flächendeckende Schutz des gesamten Blumenviertels vor den HGW bzw. zeHGW liegt im Öffentlichen Interesse. Das Grundwassermanagement im Blumenviertel obliegt weiterhin der Senatsumweltverwaltung und den Berliner Wasserbetrieben.
3. Beenden des Pilotprojekts Blumenviertel, bevor noch mehr Geld vergeudet wird - Widmung der bereitgestellten Finanzmittel von noch ca. 2,3 Mio. Euro für die Regeneration der Brunnengalerie im Glockenblumenweg bzw. die Installation der Neuen Zentralen Anlage.
Das Buckower-Rudower Blumenviertel:
Gebiet mit siedlungsverträglicher Grundwasserregulierung durch den Berliner Senat und die Berliner Wasserbetriebe mit sozialverträglicher Beteiligung
aller Grundeigentümer an den Betriebskosten der Regulierungsanlage
IV. Hinweise
a. Enorme Gefährdung
Die enorme Gefährdung des Blumenviertels durch die höchsten zu erwartenden Grundwasserstände (zeHGW) ergab die von Senatsverwaltung für Umwelt im Jahr 2015 in Auftrag gegebene Untersuchung an vier Gebäuden. Die nachstehende Datei zeigt das erschreckend deutlich. Vor dieser Gefährdung sind hier viele Gebäude zu schützen; denn ihre baulichen Gegebenheiten entsprechen nicht den hohen Anforderungen an ihre Standsicherheit beim Eintritt solch hoher Grundwasserstände:
Dem Bauaufsichtsamt Berlin-Neukölln war nachweislich bestens bekannt, dass bei ersatzloser Abschaltung der künstlichen Grundwasserabsenkungen (Wasserwerk Johannisthal, heute ebenso: Brunnengalerie im Glockenblumenweg) die von ihm zu genehmigenden Bauten flächendeckend hohen siedlungsunverträglichen Grundwasserständen ausgesetzt sind. Dennoch ließ das Amt bei der öffentlich-rechtlichen Prüfung der Standsicherheit nach BauO Bln diese Kenntnisse über 30 Jahre hinweg völlig außer acht. Ergebnis: Tausende gegen hohe Grundwasserstände ungeschützte Gebäude. Siehe auch „Fakten und Stellungnahmen 2021“: 22.05.2021.
b. Masterplan Wasser vom Juni 2021 und Wasserversorgungskozept 2040 von 2008:
Masterplan Wasser
In Nachfolge des Wasserversorgungskonzepts 2040 Berlin (WVK 2040) aus dem Jahr 2008 veröffentlichte die Senatsverwaltung für Umwelt ihre Pläne für die zukünftige Trinkwasserversorgung Berlins im Masterplan Wasser unter den folgenden Aspekten:
- Anstieg der Bevölkerung in Berlin und in seinem Umland
- Erhöhter Trinkwasserbedarf
- Klimawandel
- Verringerte Grundwasserressourcen
- Probleme mit Altlasten, Schadstoffen, Arzneimittelrückständen und SO4 (Sulfaten)
- Ausgleichsmaßnahmen
Unter folgendem link:
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/wasser-und-geologie/masterplan-wasser/
sind Videopräsentationen zum Masterplan Wasser als Youtube-Videos zu sehen.
Zum Vergleich:
Das WVK 2040 von 2008 formulierte die Grundsätze der Wasserversorgung noch wie folgt:
- Versorgungssicherheit aus regionaler Ressource
- Nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers
- Naturnahe Aufbereitung
- Wirtschaftlicher Betrieb für sozialverträgliche Wassertarife
- Sicherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände, soweit es im Rahmen des Wasserwerkbetriebs möglich ist.
Für letzteren Grundsatz wird im WVK 2040 eine gesamte Trinkwasserförderung in Berlin von etwa 230 Mio. m ³ / Jahr genannt. Diese Sicherungs-Fördermenge wird heute und zukünftig sogar überschritten. Damit ist eine siedlungsverträgliche Grundwasserregulierung im Rahmen des Wasserwerkbetriebs möglich.
V. Chronologie der Grundwassernotlage in Kurzform (gefertigt 2021)
Mit der nachstehenden Datei zeigen wir in Kurzform, wie es zur Grundwassernotlage, insbesondere im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten, kam - siehe dazu auch in der Rubrik „Fakten und Stellungnahmen 2021“ unsere SOS! vom März, April, Mai und Juni sowie unsere Petition vom 23.03.2021.
VI: Chronologie der Grundwassernotlage (gefertigt 2014)
Die Berliner Bevölkerung - im Buckower / Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB), in Johannisthal / Baumschulenweg / Späthsfelde (= maximaler Einzugs- und Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal "WwJ") und in weiteren Stadtteilen - ist das Opfer der vom Berliner Senat und seinen Vorgängern bei der jahrzehntelangen Tätigkeit seiner einzelnen Organe (Bau- und Umweltverwaltungen) im Grundwassergeschehen Berlins herbeigeführten, sich auch heute noch stetig ausweitenden Grundwassernotlage in Berlin.
Die Bevölkerung im BRB ist Opfer eines Verwaltungshandelns bei der
- fehlenden Abwägung bei der Aufstellung der Bebauungspläne, dass die Bebauung /Besiedlung
des Sumpf- und Überschwemmungsgebietes Buckow Rudow im Wesentlichen von der Existenz
oder Nichtexistenz des Wasserwerkes Johnnisthal (WwJ) und seiner Grundwasserförderleistung
zu Trinkwasserzwecken abhängt und
- Erteilung der Baugenehmigungen zwischen 1959 und 1990, als das Wasserwerk seinen
maximalen Einfluss durch Grundwasserförderleistungen von ca. 65.000 cbm / Tag ausübte.
Denn: Dass dieser Einflussbereich eines Tages entfallen könnte, spielte bei Abwägung im Bebauungsplan und der Prüfung und Bescheinigung der Standsicherheit tausender Gebäude zu jener Zeit beim Senat und beim Bauaufsichtsamt Neukölln keine Rolle.
Dadurch ist die überwiegende Mehrheit der hier so genehmigten Gebäude (EFH) nicht gegen hohe Grundwasserstände (HGW und zeHGW) statisch geschützt. Die mit den Gebäuden in Beziehung kommenden Menschen sind an Leben und Gesundheit gefährdet.
Das BRB und Johannisthal / Baumschulenweg / Späthsfelde sind zugleich Opfer des vom Berliner Senat federführend betriebenen Ökologischen Großprojekts Berlin (ÖGP), der Altlastensanierung im Südosten Berlins, zu der auch das WwJ gehört, und des vom Senat eingeführten flächendeckenden Abwasserrecyclings.
Der Umweltbehörde des Berliner Senats war Anfang der 90er Jahre anscheinend auch nicht bewusst, welchen Schaden sie folgerichtig anrichten musste, als sie die Förderleistung des Wasserwerks Johannisthal ersatzlos halbierte (auf ca. 30.000 cbm / Tag), den Einflussbereich des WJ damit massiv drosselte und flächendeckend hunderte Gebäude im BRB unter Grundwasser setzte. Ursache: Altlasten im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Johannisthal zwangen quasi zur Halbierung der Grundwasserförderung des Wasserwerks. |
Der Schutzparagraf: Das Berlin-weite "Instrument des Grundwassermanagements" einschließlich seiner Finanzierung wurde dem Land Berlin mit § 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) mit Begründung und Einzelbegründung vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999, u. a. wegen des "historisch bedingten Fehlens bestimmter wasserrechtlicher Steuerungsinstrumente", eröffnet und übertragen: - Schutz der seit Jahrzehnten / Jahrhunderten bestehenden baulichen Nutzungen und der Gesundheit der Bevölkerung in Berlin vor siedlungsunverträglichen / gesundheitsschädigenden Grundwasserständen - im Konsens mit dem Schutz der Vegetation im dicht bebauten Stadtgebiet, einer Vegetation, die sich erfahrungsgemäß den wechselnden Zuständen des Grundwassers anpassen kann. - Abstimmen der Förderleistungen der Berliner Wasserwerke untereinander zugunsten der im Berliner Urstromtal fördernden Wasserwerke.
Dazu muss der Berliner Senat sowohl das vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Schutzgesetz für die bauliche Nutzung - eben: Paragraf 37a BWG mit Begründung und Einzelbegründung - als auch die Gesetze der Wasserbewirtschaftung - das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die EU-Wasserrahmenrichtlinie - anwenden und koordinieren.
Ungehindert vom Berliner Abgeordnetenhaus wendet der Berliner Senat jedoch bei seinem Grundwassermanagement im Wesentlichen nur die Gesetze zur Wasserbewirtschaftung an, so dass es flächendeckend zu dem von ihm gewollten, stetigen Anstieg des Grundwassers mit schweren Schäden an zahlreichen Gebäuden - mit Gefährdung der öffentlich-rechtlich geprüften und bescheinigten Standsicherheit - und zu gesundheitlichen Gefahren / Schäden bei der Bevölkerung kommt.
Es gibt jedoch kein „höheres Recht", um nach Gutdünken und Gutsherrenart beliebig Gesetze anwenden oder ignorieren / negieren / blockieren zu können. |
*Auch wenn der Berliner Senat es nicht wahr haben will: Die Grundwassernotlage in Berlin ist ein flächendeckendes Problem; es betrifft ganze Stadtteile. Es betrifft die Allgemeinheit und wurde spätestens nach der politischen Wende zu einer wichtigen Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge in Berlin - siehe Rubrik "Aufnahme in die Berliner Verfassung".
Seit dem Frühjahr 2014 versucht das Land Berlin, im Rahmen eines Pilotprojektes im Buckower / Rudower Blumenviertel sein ihm gesetzlich übertragenes Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandssteuerung und dessen Finanzierung auf die Betroffenen, die die Grundwassernotlage nicht herbeigeführt und zu verantworten haben, abzuwälzen! Der Senat nennt es: "Hilfe zur Selbsthilfe". Wir nennen es: Gesetzwidriger Ausstieg des Berliner Senats aus der ihm mit Paragraf 37a BWG mit Begründung und Einzelbegründung übertragenen und beauftragten öffentlichen Daseinsvorsorge* einschließlich ihrer Finanzierung** (siehe oben: *"Auch wenn der Senat es nicht wahr haben will")!
09.09.2014: Wir übergaben die Protestschreiben von ca. 700 Haushalten mit ca. 2.000 Bewohnern aus dem Buckower / Rudower Blumenviertel und aus den angrenzenden Gebieten sowie aus Johannisthal / Baumschulenweg / Späthsfelde gegen dieses Ansinnen des Senats dem verantwortlichen Senator, Herrn Michael Müller (SPD).
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