- Unsere Stellungnahmen 2020 -

 

12.12.2020: Artikel im Heft "Das Grundstück 12/2020" des Verbandes Deutscher Grundstücknutzer (VDGN): Klage ums Grundwasser

Buckower-Rudower Blumenviertel: Im Heft 12/2020 des VDGN teilt Herr Olaf Schenk mit, dass eine vom VDGN organisierte Klagegemeinschaft jetzt Klage gegen das Land Berlin beim Verwaltungsgericht erhoben hat:

 

Artikel im Heft 12/2020 des VDGN "Das Grundstück": Klage ums Grundwasser
2020-12-12 - Artikel Klage ums Grundwass
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Wir machen dazu unsere Anmerkungen:

Anmerkungen zum Artikel im Heft "Das Grundstück 12/2020"
2020-12-12 - Anmerkungen zum Artikel im
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29.11.2020: Artikel im Rudower Magazin 12/2020 - Weiterhin unsichere Zukunft für Lösung des Grundwasserproblems 

In der Ausgabe 12/2020 des Rudower Magazins (auf S.6 und 7) wurde obiger Artikel zum nach wie vor ungelösten Grundwasserproblem im Rudower Blumenviertel veröffentlicht. 

Es geht nicht mehr, wie der Verfasser meint, um die Alternative zwischen zentraler Anlage und 

5 dezentralen Anlagen. Tatsächlich geht es jetzt um die Alternative zwischen zentraler Anlage zum Schutz aller Bewohner des Blumenviertels und dem neuen Versuch der Senatsverwaltung, die Grundeigentümer gruppenweise zum teuren individuellen Abpumpen des Grundwassers von ihren Grundstücken zu bewegen. Zu letzterem müssten sich hunderte Grundeigentümer bereitfinden. 

RM 1220 (ihrmagazin.berlin)  

Nachfolgende Anmerkungen sandten wir an die Redaktion des Rudower Magazins.

Anmerkungen zum Artikel im Rudower Magazin 12/2020 - "Weiterhin unsichere Zukunft für Lösung des Grundwasserproblems"
2020-11-29 - Anmerkungen zu einem Artike
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14.11.2020: Unser SOS! November 2020 - Einige Anlagen für WENIGE oder eine Neue Zentrale Anlage für ALLE?

Das Blumenviertel Opfer der Altlastensanierung?

Derzeit versucht die Senatsumweltverwaltung durch Gruppenbildung einiger Grundeigentümer das ihr gesetzlich obliegende Grundwassermanagement in Berlin auf einzelne Gruppen in Berlin abzuwälzen. Darüber und über das wahrscheinliche Scheitern dieser Aktion berichteten wir bereits einige Male. Mit unserem SOS! November 2020 zeigen wir noch einmal, dass im Buckower-Rudower Blumenviertel eine Neue Zentrale Anlage unabdingbar für eine erfolgreiche Beendigung der hier seit über 27 Jahren bestehenden Grundwassernotlage ist. Lesen Sie dazu auch unsere beiden am 24.08.2020 veröffentlichten SOS! vom Juli und August 2020.

 

Altlasten - aus dem 2. Weltkrieg und aus ehemaligen Betrieben der DDR - im Grundwasser des Einzugsbereichs des Wasserwerkes Johannisthal machten eine Reduzierung (Halbierung) seiner Grundwasserfördermengen notwendig. Zum Schutz des Blumenviertels vor den durch diese Reduzierung hier extrem angestiegenen Grundwasserständen genehmigte das Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1995 dem Berliner Senat die Finanzierung, den Bau und den Betrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg. Sie wurde 1997 in Betrieb genommen.

Verbleibende Altlasten verhindern aber weiterhin auf unbestimmte Zeiten Förderleistungen im Wasserwerk, die eine ersatzlose Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg gestatten würden.

Der Berliner Senat macht das Buckower-Rudower Blumenviertel zum Opfer der aus der Wiedervereinigung verbleibenden Altlasten, wenn er „definitiv“ die Brunnengalerie im Glockenblumenweg am 31.12.2021 ohne gleichwertigen Ersatz außer Betrieb setzt!

Es sollte deshalb vorrangig an die Finanzierung einer Neuen Zentralen Anlage - analog zu der seit 1993 laufenden Altlastensanierung des Wasserwerkes - durch den Bund und das Land Berlin gedacht werden. Inwieweit die Bürgerinnen und Bürger dann an den Betriebskosten der neuen Anlage beteiligt werden, wäre zu prüfen. 

Siehe auch unsere Rubrik „Dokumentation der Grundwassernotlage“ im November 2020, Teil II.

 

SOS November 2020: Einige dezentrale Anlagen für WENIGE oder eine neue zentrale Anlage für ALLE ?
2020-11-01 - SOS! November 2020.pdf
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08.11.2020: Wir erinnern aus gegebenem Anlass...

Das schrieb uns am 01.02.2018 Frau Dr. Franziska Giffeydie sich als damalige Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Neukölln konstant im Sinne der Bürgerinnen und Bürger im Buckower-Rudower Blumenviertel für eine siedlungsverträgliche Grundwasserregulierung einsetzte:

Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, habe ich für den Weiterbetrieb und den perspektivisch erforderlichen Neubau der Brunnenanlage eine zentrale Lösung über die Berliner Wasserbetriebe vorgeschlagen. Über eine Satzung könnte für die an die Brunnengalerie angeschlossenen Haushalte eine Pflichtabgabe festgesetzt werden, die zusammen mit den Be- und Entwässerungsgebühren erhoben und eingezogen wird. Bei einer solchen Lösung wären die Betroffenen nicht aus der Pflicht entlassen, zum Schutz ihres Eigentums beizutragen, gleichzeitig wären sie aber nicht den Unwägbarkeiten einer privaten Vereinsgründung ausgesetzt.

 

20.10.2020: Pilotprojekt Grundwassermanagement II

Auf die schriftliche Anfrage unserer Wahlkreisabgeordneten Frau Caglar (SPD) liegt inzwischen eine Antwort der Senatsverwaltung UVK vor. Hier wird besonders auf privat von kleinen Gruppen zu errichtende dezentrale Anlagen eingegangen, die die derzeitige zentrale Anlage im Glockenblumenweg bis Ende 2021 ersetzen sollen. Aus unserer Sicht ein hoffnungsloses Unterfangen, das durch die Antworten des Staatssekretärs Tidow (Die Grünen) eher verdeutlicht wird.

Bilden Sie sich selbst ein Urteil:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25072.pdf

 

26.08.2020: Empfehlung 
Auf der Sitzung des Eigenheim- und Grundbesitzervereins Rudow e.V. (EGR) am 25.08.2020 zum Grundwassermanagement empfahlen wir dem dort vertretenen Verband VDGN und den Vereinen SVG, EGR und Buckow-Ost, ihre Vereinsmitglieder über das neueste Vorhaben der Senatsumweltverwaltung im Problemgebiet Buckower-Rudower Blumenviertel zu informieren (siehe u. a. unsere SOS! Juli 2020 und August 2020). Dazu übersandten wir dem Verband und den drei Vereinen die nachstehende Datei mit den darin enthaltenen Auszügen aus Schreiben der Senatsumweltverwaltung vom 15.05.2020 und des Petitionsausschusses vom 17.08.2020. 

 

Auszug aus dem Schreiben der Senatsverwaltung UVK (Herr Hecht) und des Petitionsausschusses
2020-05-20 - Auszug aus dem Schreiben de
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24.08.2020: Zur Vernunft kommen
Die Senatsverwaltung UVK arbeitet anscheinend spätestens seit dem Frühjahr 2020 an einem erneuten Versuch, das ihr gesetzlich obliegende Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserregulierung auf die Bürgerschaft abzuwälzen:
Die Bürger sollen Gruppen von Eigentümern (drei bis fünf Grundstücke) bilden, gemeinsam Brunnen und Pumpen auf ihre Kosten errichten und betreiben, um das Grundwasser von ihren Grundstücken abzupumpen. Die Kosten der Planung der Anlagen übernimmt der Senat.
Der Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses schloss sich der neuen Version der Senatsverwaltung an und bezeichnete sie als aussichtsreich und sehr gut

Das verwundert umso mehr, als SenUVK nur einer sehr begrenzten Anzahl Betroffener eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ in Aussicht stellen kann: Eine flächendeckende Absenkung des Grundwassers im gesamten Blumenviertel ist mittels kleiner dezentraler Anlagen für Gruppen von drei oder fünf Gebäuden weder realistisch noch sinnvoll.

Siehe unsere nachfolgenden SOS!

SOS ! August 2020 - Zur Vernunft kommen
2020-08-22 - SOS! August 2020 .pdf
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SOS ! Juli 2020 -Rückkehr zum geordneten Grundwassermanagement im Land Brandenburg
2020-06-22 - SOS! Juli 2020 - Rückkehr z
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06.08.2020: Erinnerung: Einheitliche Betrachtung / Behandlung von Regenwasser und Grundwasser

Wir regten im Laufe des Jahres 2019 an, das Grundwassermanagement des Landes Berlin und der Berliner Wasserbetriebe der Regenwasseragentur bei den Berliner Wasserbetrieben zu übertragen. Das trugen wir im November 2019 auch der Berliner Regenwasseragentur, Frau Dr. Nickel,  vor.

Im Zusammenhang mit der hier am 17.05.2020 veröffentlichten Umfrage der Uni Potsdam zu Starkregenereignissen regten wir auch dort bei Frau Professorin Dr. Thieken die Gesamtbetrachtung von Regenwasser- und Grundwasserregulierung an.  

 

Was kann die Regenwasseragentur leisten?
2019-11-04 - Was kann die Regenwasserage
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Schreiben an die Uni Potsdam
2020-05-17 - Schreiben an die Uni Potsda
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04.07.2020: Zukunft des Wasserwerks Johannisthal geklärt ?

 

Der Abgeordnete der FDP, Herr Stefan Förster, erhielt auf seine Fragen zur Zukunft des Wasserwerks Johannisthal Antwort von der zuständigen Senatsverwaltung UVK. Danach wird das Wasserwerk Johannisthal auch künftig für die Versorgung der wachsenden Stadt benötigt. Es ist der Bau eines Wasserwerks am Standort Johannisthal in modularer Fertigstellung vorgesehen.

 

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-23647.pdf

 

Da davon auszugehen ist, dass die Fördermengen des künftigen Wasserwerks nicht Mengen erreichen werden wie vor 1989, wird sich dies auf das Buckower-Rudower Blumenviertel (BRB) kaum auswirken. Für den Erhalt siedlungsverträglicher Grundwasserstände im BRB ist deshalb die Fortführung einer Grundwasserregulierung, wie sie derzeit mit der Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg betrieben wird, weiterhin erforderlich.

 


24.06.2020: E-Mail an die Abgeordnete Frau Caglar (SPD) und die Herren Abgeordneten Düsterhöft (SPD), Dr. Hausmann (CDU) und Kössler (Grüne)

 

"Sehr geehrte Frau Abgeordnete Caglar, sehr geehrte Herren Abgeordnete Düsterhöft, Dr. Hausmann und Kössler,


wir waren als Vertreter der betroffenen Bürgerinnen und Bürger von der Senatsumweltverwaltung zum Runden Tisch Grundwassermanagement 2012 für die Ortsteile Buckow-Ost, Rudow und Johannisthal im Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal eingeladen. 

Unsere konstruktiven Vorschläge am Runden Tisch zur Grundwasserregulierung unserer Gebiete scheiterten am Unwillen der Senatsumweltverwaltung, das ihr gesetzlich obliegende Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserregulierung in den Einflussgebieten der zehn Berliner Wasserwerke auszuüben: 
Sie entwickelte stattdessen ein irreales Zahlenwerk, mit dem der Senat im August 2014 seinen Ausstieg aus diesem ihm gesetzlich obliegenden Grundwassermanagement begründete / erklärte, um es danach auf die Bürgerinnen und Bürger Berlins abwälzen zu können. Ein Irrweg --> siehe unser SOS! vom Juli 2020. 

Alle bisherigen Versuche der Verwaltung, den Beschluss von 2014 im Buckower-Rudower Blumenviertel umzusetzen, scheiterten. 
Nun steht ein neuer Versuch auf diesem Irrweg an: 
Lokale Bildung einzelner Gruppen benachbarter Grundeigentümer, um auf ihren Grundstücken gemeinsame dezentrale Anlagen zur Grundwasserabsenkung in Eigenregie und auf eigene Kosten zu bauen und zu betreiben. Was das für die Betroffenen bedeutet, entnehmen Sie bitte unserem SOS! vom Juni 2020. 

Zur Finanzierung der Planung derartiger Anlagen in ganz Berlin verwendet die Senatsverwaltung Finanzmittel in Höhe von 2,3 Mio. Euro, die ursprünglich von Frau Caglar und Herrn Düsterhöft für den Bau und Betrieb einer neuen Zentralen Anlage zur Grundwasserregulierung im Buckower-Rudower Blumenviertel "erfochten" wurden. 
Werden hier Finanzmittel des Landes Berlin vergeudet?

Wir bitten Sie als unsere Interessenvertreter, analog zu den Handlungsweisen Ihres Kollegen Stroedter für die Mäckeritzwiesen, die Mittel in Höhe von 2,3 Mio. Euro wieder dem ursprünglich vorgesehenen Zweck zuzuführen: Bau und Betrieb einer Zentralen Anlage zur Grundwasserregulierung im Buckower-Rudower Blumenviertel --> siehe unser SOS! vom Mai 2020.

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Klaus Langer   Wolfgang Widder" 

SOS Juli 2020: Rückkehr zum geordneten Grundwassermanagement im Land Berlin
2020-06-22 - SOS! Juli 2020 - Rückkehr z
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SOS Juni 2020: Vorbereitung einer Interessenbekundung
2020-05-22 - SOS! Juni 2020 - Vorbereitu
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SOS Mai 2020 : Die Zukunft des Buckower-Rudower Blumenviertels
2020-04-27 - SOS! Mai 2020 - Die Zukunft
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24.05.2020: Klammheimlich: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz begrenzt den Schutz vor hohen Grundwasserständen im Buckower-Rudower Blumenviertel auf vereinzelte „Gruppen“

Die Senatsverwaltung UVK versucht, Bewohner des Buckower-Rudower Blumenviertels dazu zu bewegen, sich mit benachbarten Grundeigentümern zu Gruppen zusammenzuschließen. Jede Gruppe errichtet, betreibt und finanziert auf ihren Grundstücken eine gemeinsame Grundwasserregulierungsanlage. Die Senatsumweltverwaltung finanziert die Planung der Anlage.

 

Doch anstatt allen hiesigen Grundeigentümern ein ausgereiftes Konzept vorzulegen, teilte sie ihr Vorhaben bisher nur im Rahmen von Korrespondenzen einzelnen Bürgern mit. Ein solches Schreiben der Senatsverwaltung UVK an einen Mitbewohner des Blumenviertels liegt uns vor. 

Ihm entnehmen wir, dass anscheinend nur diejenigen Grundeigentümer in den „Genuss“ dieses Vorhabens kommen, die eine Gruppe mit benachbarten Grundstückseigentümern bilden, ihr Interesse bekunden und einen Bedarf anmelden. Das Vorhaben bleibt auf einige Gruppen (Anzahl unbekannt!) begrenzt. Eine flächendeckende Gruppenbildung ist nicht gewünscht und mit diesem Vorhaben angeblich auch nicht möglich.

 

Alle Grundeigentümer, die keine Gruppe gebildet haben oder bilden konnten und keinen Bedarf angemeldet haben, bleiben mit ihrem Bedarf außen vor. Ihr tatsächlicher Bedarf zeigt sich ihnen als Grundwasser in ihren Kellern spätestens nach dem 31.12.2021, wenn die Brunnengalerie im Glockenblumenweg „definitiv“ ersatzlos abgeschaltet wurde: Kein Schutz vor den dann flächendeckend zu erwartenden hohen Grundwasserständen, den HGW und den zeHGW

Das wird die überwiegende Mehrheit der Grundeigentümer im Blumenviertel betreffen.

 

Wir veröffentlichen nachstehend einen Ausschnitt aus einem Schreiben der Senatsverwaltung UVK an einen Bewohner des Blumenviertels, das Fragen provoziert, und unsere erste Stellungnahme herausforderte.

 

SOS ! Juni 2020: Vorbereitung einer Interessenbekundung
2020-05-22 - SOS! Juni 2020 - Vorbereitu
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17.05.2020: Umfrage zu Auswirkungen von Starkregenereignissen 

Im Rahmen einer Studie der Uni Potsdam wurden wir mit nachstehendem Text gebeten, die unten stehende Datei (www.starkregen-befragung) an dieser Stelle zu veröffentlichen, um Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich an dieser Befragung zu beteiligen:

 

"In den Sommern 2017 und 2019 war der Großraum Berlin mehrmals von Überflutungen durch starke, anhaltende Regenfälle schwer betroffen. In beiden Jahren führten diese Starkregenereignisse zu erheblichen Schäden. Aktuell ist deswegen ein zentrales Starkregenmanagement in den Fokus der Berliner Politik gerückt. Wir möchten herausfinden, inwieweit die BerlinerInnen durch vergangene Starkregenereignisse in ihrem Alltag eingeschränkt wurden und welche Auswirkungen kurz- und/oder langfristig entstanden sind. Daher möchten wir Betroffene zu den folgenden drei Themenschwerpunkten befragen:

 

(1) Warnung und Kommunikation

 

(2) Auswirkungen und Schäden durch Starkregen

 

(3) Risikowahrnehmung und Vorsorge

 

Die Umfrage dauert in etwa 20 bis 30 Minuten und die Teilnahme ist anonym, da die Ergebnisse unserer Studie keine Rückschlüsse auf Privatpersonen zulassen. Die Erhebung und Auswertung der Daten unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien. 

 

Die Studie wird vom DFG Graduiertenkolleg "Naturgefahren und Risiken in einer Welt im Wandel – NatRiskChange" (www.uni-potsdam.de/natriskchange/) und der Arbeitsgruppe "Geographie und Naturrisikenforschung" (www.uni-potsdam.de/de/umwelt/forschung/ag-geographie-und-naturrisikenforschung.html) durchgeführt. 

 

Das Graduiertenkolleg “Naturgefahren und Risiken in einer Welt im Wandel” von der Universität Potsdam führt derzeit in Berlin eine Betroffenenbefragung zum Thema Starkregen durch, um die Auswirkungen extremer Niederschlagsereignisse auf die Berliner Bevölkerung besser zu verstehen. Wir möchten Sie, trotz der aktuellen Krisensituation aufgrund des neuartigen Coronavirus, bitten, folgenden Befragungslink auf Ihrer Website grundwassernotlage-berlin.de/ und/oder in Ihrem Netzwerk zu teilen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen. Die Ergebnisse können in ein angepasstes Starkregenmanagement für Berlin einfließen, das derzeit von der Senatsverwaltung erarbeitet wird."

 

www.starkregen-befragung.de

 

07.05.2020: Grundwassermanagement -  "Systemrelevant"

Die Wasserver- und entsorgung durch das Land Berlin / die Berliner Wasserbetriebe sind für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung nicht nur in Coronazeiten unabdingbar = systemrelevant

 

Das trifft auch auf die Regulierung der Grundwasserstände bei der Förderung des Grundwassers zu Trinkwasserzwecken zu. Dazu eröffnete und übertrug das Berliner Abgeordnetenhaus dem Land Berlin / den Berliner Wasserbetrieben im Jahr 1999 für bestimmte Stadtgebiete* das Grundwassernanagement. *Stadtgebiete, die in den maximalen Einflussbereichen der im Berliner Urstromtal das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken fördernden Wasserwerke bebaut wurden. 

Das trifft auch auf das Buckower-Rudower Blumenviertel zu, das im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal bebaut wurde.

 

Ohne dieses abgestimmte Grundwassermanagement würden dauerhafte Schäden an Gebäuden entstehen, die bis zur Unbewohnbarkeit führen könnten. Dabei kann es zur Bedrohung der Gesundheit und des Lebens der mit den Gebäuden in Beziehung tretenden / stehenden Menschen kommen.

 

05.05.2020: Die Zukunft des Buckower-Rudower Blumenviertels

Mit unserem SOS! April 2020 legten wir dar, warum der erneute Versuch der Senatsumweltverwaltung, wesentliche Teile ihres Grundwassermanagements auf die Bürgerschaft zu übertragen, nicht durchführbar ist. 

Mit unserem SOS! Mai 2020 zeigen wir noch einmal den für alle Seiten gangbaren Weg aus der seit mehr als einem Vierteljahrhundert währenden Ungewissheit.

Unsere Wahlkreisabgeordneten, Frau CaglarHerr Düsterhöft (beide SPD) und  Herr Dr. Hausmann (CDU), sowie der Abgeordnete Herr Kössler (Die Grünen) erhielten Kenntnis von diesen Ausarbeitungen. 

 

SOS ! Mai 2020 - Die Zukunft des Buckower - Rudower Blumenviertels
2020-04-27 - SOS! Mai 2020 - Die Zukunft
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SOS ! April 2020 - Die Katze im Sack kaufen
2020-04-11- SOS! April 2020 - Die Katze
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20.04.2020: 2,3 Mio. Euro zum Bau der neuen Brunnengalerie verwenden!

Die Senatsumweltverwaltung nutzte die vom Parlament bereit gestellten Mittel in Höhe von 

2,3 Mio. Euro nicht zum Bau einer neuen Grundwasserregulierungsanlage im Blumenviertel.

Mit unserem SOS! April 2020 zeigten wir: 

Es besteht die Gefahr, dass die Verwaltung diese Mittel jetzt für Planungen ausgeben will, die im Nachhinein nicht umsetzbar sind.

Um ein nutzloses Ausgeben / Verschleudern dieser Gelder zu verhindern, baten wir unsere Wahlkreisabgeordneten, Frau Caglar und Herrn Düsterhöft, eine Umwidmung dieser Finanzmittel wieder hin zu ihrer ursprünglich von ihnen vorgesehenen Verwendung - Bau einer Neuen Zentralen Brunnengalerie im Blumenviertel - einzuleiten.

 

11.04.2020: Die Katze im Sack kaufen? Eine Stellungnahme!

Herr Hecht (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - Grundwassermanagement) unternimmt - auch in Corona-Zeiten - einen weiteren Versuch, das seiner Verwaltung gesetzlich obliegende Grundwassermanagement auf die Bürgerschaft im Blumenviertel abzuwälzen: Die Bürgerschaft soll sich nun in „Gruppen“ organisieren, um Brunnen auf ihren Grundstücken zum Ableiten des Grundwassers bauen zu lassen. Die Kosten für den Bau der Brunnen, für die Pumpen usw. und die nachfolgenden Betriebs-,  Wartungs- und Stromkosten sollen die Gruppen selbst tragen.

Lesen Sie seine E-Mail vom 06.04.2020 und unser SOS! mit Stellungnahme vom 11.04.2020.

 

e-mail der Senatsverwaltung UVK vom 06.04.2020 an einen Bewohner des Blumenviertels
2020-04-07- E-Mail der Senatsumweltverwa
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SOS ! Die Katze im Sack kaufen - Stellungnahme zu obiger e-mail der Senatsverwaltung UVK
2020-04-11- Die Katze im Sack kaufen - e
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01.04.2020: Zum Thema Grundwassermanagement soll ein gemeinsames Vorgehen des SVG mit den Haus- und Grundbesitzervereinen Rudow und Buckow-Ost organisiert und durchgeführt werden

Der Aprilausgabe der Vereinspostille des Eigenheim- und Grundbesitzervereins Rudow e.V. entnahmen wir, dass der Vorstand die von der Senatsumweltverwaltung für den 31.03.2020 geplante, inzwischen abgesagte, Veranstaltung zum Thema Grundwassermanagement zum Anlass nahm, um ein gemeinsames Vorgehen der drei Vereine SVG, Buckow-Ost und Rudow zu organisieren und durchzuführen. Das entspricht unseren wiederholt vorgetragenen Anregungen.

Dazu übermittelten wir den drei Vereinen am 30.03.2020 die in der nachstehenden Datei enthaltenen Vorschläge inkl. eines Schreibens an die Senatsumweltverwaltung vom 16.03.2020.

 

Schreiben an den SVG und Haus- und Grundbesitzervereine Luckow-Ost und Rudow
2020-04-01 - Schreiben an den SVG und di
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14.03.2020: In Coronavirus-Zeiten 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hatte die Betriebsdauer der seit dem Jahr 1997 vom Land Berlin finanzierten und betriebenen Brunnengalerie im Glockenblumenweg vom 31.12.2017 auf den 31.12.2021 erweitert. Die von der Senatsverwaltung zwischenzeitlich durchgeführten Veranstaltungen zur Übertragung des dem Land Berlin gesetzlich auch für das Buckower-Rudower Blumenviertel obliegenden Grundwassermanagements auf die hiesige Bevölkerung führten zu keinen umsetzbaren Ergebnissen. Dadurch ist sehr viel Zeit vergeudet worden. 

 

Wegen der durch das Coronavirus verursachten Situation hat die Senatsverwaltung ihre mit Postwurfsendung vom 12.02.2020 für den 31.03.2020 angekündigte Veranstaltung im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt abgesagt.

 

Bis zur "definitiv spätestens zum 31.12.2021" angedrohten Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg stehen definitiv keine Ersatzmaßnahmen zur Verfügung. Umso mehr müssen daher die Senatsverwaltung und die Berliner Wasserbetriebe ihr Augenmerk auf den geordneten und zuverlässigen Weiterbetrieb dieser Altanlage über den 31.12.2021 hinaus richten.

 

Unser Kompromiss-Vorschlag bleibt weiterhin, angelehnt an das von der Senatsverwaltung am 28.04.2017 im Rathaus Neukölln vorgestellte Gutachten:

Umgehender Beginn mit der Planung und dem Bau einer neuen Zentralen Grundwasserregulierungsanlage im Buckower-Rudower Blumenviertel durch das Land Berlin in Verbindung mit den Berliner Wasserbetrieben. Dazu werden Finanzmittel, ggf. aus dem mit über drei Milliarden Euro bestückten Nachhaltigkeitsfonds SIWANA des Senats, bereitgestellt. 

Kompromiss: Alle von der neuen Zentralen Anlage profitierenden* Grundeigentümer werden im angemessen Umfang an den späteren Betriebskosten der neuen Anlage beteiligt - siehe nachstehendes SOS! vom März 2020.

*Schutz vor dem zeHGW

So kann dem Buckower-Rudower Blumenviertel dauerhaft geholfen werden
2020-03-11 - So kann dem Buckower-Rudowe
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21.02.2020: Auch zukünftig müssen das Land Berlin und die Berliner Wasserbetriebe für eine geordnete und zuverlässige Grundwasserregulierung im Problemgebiet Buckower-Rudower Blumenviertel sorgen 

Der erneute Versuch des Senats...:

Sämtliche bisher von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gemachten Versuche, das ihr obliegende Grundwassermanagement im Buckower-Rudower Blumenviertel auf die Grundeigentümer zu übertragen, erwiesen sich als nicht umsetzbar und scheiterten. 

Mit Postwurfsendung vom 12.02.2020, die hier anscheinend nicht flächendeckend verteilt wurde, versucht es die Verwaltung erneut. 

Sie erklärt darin die "nächsten Schritte" zur Behebung der hiesigen Grundwassernotlage: 

Jeder Grundeigentümer soll zukünftig das Grundwasser auf seinem Grundstück selbst abpumpen.

Warum auch das nicht machbar ist, dokumentieren wir in den nachstehenden Dateien.

Die Drohung in der Postwurfsendung:

  • Angesichts der Faktenlage sehen wir die Ankündigung der Senatsverwaltung, dass die seit über 22 Jahren vom Land Berlin finanzierte und betriebene Brunnengalerie im Rudower Glockenblumenweg - auch ersatzlos - „spätestens zum 31.12.2021 definitiv außer Betrieb gehen wird“ als eine Drohung an.
  • Bei ersatzloser Abschaltung der Anlage im Glockenblumenweg droht nicht nur „einer geringen Anzahl Betroffener“ eine KatastropheDann fließt das evtl. sogar kontaminierte Grundwasser meterhoch durch tausende Gebäude im Blumenviertel und gefährdet hier das Leben und die Gesundheit aller Menschen sowie die öffentlich-rechtlich vom Bauaufsichtsamt Neukölln geprüfte und bescheinigte Standsicherheit tausender Gebäude.

Der Kompromiss:

Noch einmal stellen wir die praktikable Lösung zur Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel vor:  

Das Land Berlin reguliert - wegen der hohen Anzahl der Betroffenen im Öffentlichen Interesse - im Benehmen mit den Berliner Wasserbetrieben mittels Zentraler Grundwasserregulierungsanlage die Grundwasserstände im Buckower-Rudower Blumenviertel. Alle von der Anlage profitierenden Grundeigentümer werden an den Betriebskosten der Anlage im angemessenen Umfang beteiligt.

Diese Lösung lässt sich auch auf weitere ggf. betroffene Gebiete in Berlin übertragen!

 

Wir baten unsere Wahlkreis-Abgeordneten (Frau Caglar und Herrn Düsterhöft), einen erneuten Anlauf zur Installation der neuen Zentralen Grundwasserregulierungsanlage im Blumenviertel zu unternehmen (siehe auch 22.12.2019 und 28.11.2019).

Postwurfsendung der Senatsverwaltung UVK vom 12.02.2020
2020-02-20 PWS SenUVK.pdf
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Das Land Berlin bleibt in der Pflicht
2020-02-21 - Das Land Berlin bleibt inde
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Kompromiss zur nachhaltigen Behebung der Grundwassernotlage
2020-02-12 - SOS! Kompromiss zur nachhal
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Kosten einer individuellen Grundwasserhaltung je Eigentümer
2019-12-13 - Kosten einer individuellen
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28.01.2020: Monatliche Sitzung des Eigenheim- und Grundbesitzer e.V. Rudow zur Grundwassersituation

Die Zweckentfremdung der für eine neue Brunnengalerie im Blumenviertel vom Berliner Abgeordnetenhaus bereitgestellten Finanzmittel von 2,3 Mio. Euro durch die Umweltverwaltung hin zu individuellen Grundwasserhaltungsmaßnahmen der Grundeigentümer war beherrschendes Thema.

Herr Schenk (SVG) äußerte, dass er die Medien über die Auswirkungen der von der Umweltverwaltung versuchten Zweckentfremdung der 2,3 Mio. Euro informieren werde.

Wir erläuterten dazu unser SOS! vom 22.12.2019 (siehe dort) und unsere Kostenaufstellung vom 13.12.2019, die wir den Anwesenden in Kopie zur Verfügung stellten.

Frau Schwarzer, Vorsitzende des SVG, erklärte, dass die gewünschte Summe von 30.000 Euro für eine Klageerhebung gegen das Land Berlin von den Vereinsmitgliedern zugesagt wurde. Der SVG will sich zukünftig auch politisch einbringen.