- Fakten und Stellungnahmen 2022 -

06.12.2022: Der Schutz- und Heilungsparagraf 37 a BWG

Wir erinnern: Auf Antrag des Berliner Senats, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister und den Senator für Wirtschaft und Betriebe vom 05.01.1999, beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus einstimmig im Mai 1999 die Einfügung des Paragrafen 37 a mit Begründung und Einzelbegründung in das Berliner Wassergesetz (BWG). Dem Land Berlin und den BWB wurde damit das bis dahin fehlende "Instrument des Grundwassermanagements" eröffnet und übertragen. Der Schutz- und Heilungsparagraf sieht keine Übertragung dieses Managements auf die Bürgerschaften in Berlin vor. Der Paragraf ist auch heute rechtsgültig.

 

Seit dem "Runden Tisch Grundwassermanagement 2012" (seit ca. einem Jahrzehnt!) versuchen die Mitarbeiter der Senatsumweltverwaltung, unterstützt durch ihre jeweilige politische Leitung, das ihnen und den BWB mit § 37 a BWG gesetzlich obliegende Grundwassermanagement auf die Berliner Bürgerschaften zu übertragen. Sie blockieren den Paragrafen 37 a BWG.

 

--> Mit unserer Datei vom 06.12.2022 zeigen wir die Doppelfunktion des § 37 a BWG im Blumenviertel: Heilung und Schutz. 

Die gravierenden Fehler des Bauaufsichtsamtes Neukölln vor der Wende zu benennen und seinen Einsatz für den § 37 a BWG einzufordern, war auch Gegenstand unseres Offenen Briefes vom Februar 2011 an den damaligen Bezirksstadtrat —> siehe nachstehende Datei vom 22.02.2011. 

Wir wehren uns:

Gegen die Versuche und Blockaden des Senats, die unsere Gesundheit, unser Leben

und die Standsicherheit unserer Häuser gefährden! 

Der Paragraf 37 a BWG und seine Anwendung im Blumenviertel
2022-12-06 - 2 Paragraf 37 a BWG und sei
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Der Schutz- und Heilungsparagraf 37a BWG und das Buckower-Rudower Blumenviertel
2022-11-26 - Der Schutz- und Heilungspa
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Offener Brief (Februar 2011) - Das Bauaufsichtsamt Neukölln und der § 37 a des BWG
2011-02-22 - Offener Brief -Das Bauaufsi
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09.11.2022: Klage gegen den Berliner Senat vom Verwaltungsgericht abgewiesen - Quo vadis, Blumenviertel?

Die Klage von fünf Grundeigentümern aus dem Blumenviertel gegen den Berliner Senat zum Weiterbetrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg wurde am 08.11.2022 vom Verwaltungsgericht abgewiesen. 

Lesen Sie dazu den nachstehenden Artikel des Tagesspiegels vom 09.11.2022. 

Siehe auch „Fakten und Stellungnahmen 2019“ unter dem Datum 20.11.2019.


Der Berliner Senat könnte daraus schließen, dass das Gericht mit diesem Urteil das dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) im Jahr 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus mit dem Schutz- und Heilungsparagrafen 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) eröffnete und gesetzlich übertragene Grundwassermanagement in Berlin nun für das Buckower-Rudower Blumenviertel außer Kraft setzt.

Würde man diesen Vorstellungen folgen, dann hätte der Schutzparagraf zwar weiterhin in den meisten Berliner Stadtgebieten seine Gültigkeit, nicht jedoch im Neuköllner Blumenviertel.

Das wäre unsinnig! 

 

Die Voraussetzungen, die seinerzeit zum Beschluss des Schutz- und Heilungsparagrafen führten, bestehen hier unverändert. Wir vertreten weiterhin unsere Vorschläge zur Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben —> siehe untenstehendes Schreiben an den Petitionsausschuss (Punkte VI., VII. und VIII.) und —> unsere Ausführungen zum Schutz- und Heilungsparagrafen 37 a BWG unter dem Datum 26.11.2022.

Wir empfehlen zudem eine Präzisierung / Überarbeitung des Schutz- und Heilungsparagrafen

—> siehe unten stehenden Vorschlag.

 

Die Grundwasserregulierung im Neuköllner Blumenviertel obliegt dem Land Berlin und den BWB im Rahmen des ihnen gesetzlich übertragenen Grundwassermanagements.        

Klage gegen den Berliner Senat vom Verwaltungsgericht abgewiesen
2022-11-09 - Klage gegen den Berliner Se
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Drittes Schreiben an den Petitionsausschuss
2022-10-12 - Drittes Schreiben an den Pe
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Vorschlag zur Überarbeitung des Schutz- und Heilungsparagraphen
2022-03-06 - 1 -Vorschlag zur Überarbeit
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30.09.2022 / 12.10.2022: Schreiben des Petitionsausschusses vom 08.09.2022 - und unsere drei Stellungnahmen dazu

Wir erhielten mit Schreiben des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses Informationen darüber, wie sich die Mitarbeiter der Senatsumweltverwaltung eine Lösung der Grundwasserproblematik im Neuköllner Blumenviertel vorstellen. Unsere Lösungsvorschläge wurden ausführlich in unseren SOS! - letztmalig mit dem SOS! August 2022 - dargestellt. 

Wir veröffentlichen untenstehend das Schreiben des Petitionsausschusses vom 08.09.2022 und unsere Stellungnahmen dazu.

Seit 2012 versuchen die Mitarbeiter der Senatsumweltverwaltung mit Hilfe ihrer politischen Leitung das dem Land Berlin und den BWB gesetzlich obliegende Grundwassermanagement auf die Bürgerschaften in Berlin zu übertragen. 

 

1. In unserem Schreiben an den Ausschuss vom 14.09.2022 (untenstehend) gehen wir auf den Passus im Schreiben des Ausschusses ein, in dem die Senatsverwaltung mit der Ablehnung eines erneuten "Runden Tisches Grundwassermanagement" zitiert wird. 

2. In einem weiteren Schreiben an den Petitionsausschuss vom 20.09.2022 gehen wir der Empfehlung des Ausschusses nach, das Angebot der Senatsumweltverwaltung zur Errichtung kleiner dezentraler Anlagen eingehend zu prüfen. Werden die an diesen Anlagen Interessierten von der Senatsumweltverwaltung richtig beraten?

3. In unserem dritten Schreiben an den Petitionsausschuss vom 28.09.2022 / 12.10.2022 gehen wir auf die sog. dezentrale Gemeinschaftsanlage ein. Wir bemängeln, dass die Senatsverwaltung ihr dahinter stehendes Anliegen verschweigt, das dem Land Berlin und den BWB obliegende Grundwassermanagement auf die Bürgerinnen und Bürger in Berlin, insbesondere im Blumenviertel, abzuwälzen.

Drittes Schreiben (überarbeitete Version) an den Petitionsausschuss und Vorschlag zur Einberufung eines Runden Tisches zur Lösung der Grundwasserproblematik im Rudower Blumenviertel
2022-10-12 - 1 Drittes Schreiben an den
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Überprüfung des Angebots der Senatsverwaltung zur Errichtung kleiner dezentraler Anlagen
2022-09-20 - zum Schreiben des Petitions
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Stellungnahme zum Schreiben des Petitionsausschusses
2022-09-14 - zum Schreiben des Petitions
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Schreiben des Petitionsausschusses vom 08.09.2022
2022-09-11 - Schreiben des Petitionsauss
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19.09.2022: Schreiben der Senatorin UMVK vom 23.08.2022 - neuer Fragebogen
Die Senatorin stellt von ihrer Verwaltung errechnete Kosten zur Lösung der Grundwassernotlage im Blumenviertel vor. Alle in dem Schreiben genannten Kosten für neue Brunnenanlagen wären jeweils nach Beteiligungszahl von den Interessenten zu tragen.

Was nicht in dem Schreiben steht: Nicht der Senat betreibt die vorgestellten Anlagen; die  Interessenten sollen selbst auf privatrechtlicher Basis einen Verein gründen und ihm als Vorstände oder Mitglieder beitreten. Vor drei Jahren scheiterte schon einmal ein gleicher Versuch, mit dem das dem Land Berlin und den BWB gesetzlich obliegende Grundwassermanagement auf die Bürgerschaft im Blumenviertel übertragen werden sollte.

 

Wir empfehlen, den neuen Fragebogen (befristet bis zum 31.10.2022) auszufüllen und mit der Passage in der unterstehenden Datei „Ergänzungstext zur unverbindlichen Interessenerklärung“ zu ergänzen.

Schreiben der Senatorin UMV
2022-09-19 - Schreiben der Senatorin UMV
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Ergänzungstext zur unverbindlichen Interessenerklärung
2022-09-20 - Ergänzungstext zur unverbin
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09.08.2022: Veröffentlichungen im Journal des VDGN und im Rudower Magazin
Herr Frank Hufnagel, Leiter der Kommunikation beim VDGN (www.vdgn.de; E-Mail: frank.hufnagel@vdgn.de), veröffentlichte im Journal des VDGN 7/8-2022 „Das Grundstück“ seinen Artikel „Brunnen außer Betrieb“. Er kritisiert, dass der Berliner Senat erneut versucht, den Betrieb einer gemeinschaftlichen Anlage durch einen von den Anwohnern zu gründenden Verein selbst organisieren zu lassen. Der VDGN fordert, „ein Konstrukt zur Umsetzung“ müsse von Seiten des Senats geschaffen werden. Eine Beteiligung an den Bau- und Betriebskosten solle gleichermaßen durch den Senat und die Anwohner erfolgen. Lesen Sie seinen untenstehenden Artikel.


Wir veröffentlichten im „Rudower Magazin“ Ausgabe 08-2022 unser SOS! August 2022 unter der Überschrift „Bewährtes erhalten!“ und daneben unseren „Anspruch auf einen unterbrechungsfreien Betrieb der Grundwasserregulierung im Neuköllner Blumenviertel - Sanierung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg“. Wir regen die Prüfung einer sozialverträglichen Beteiligung aller Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von bebauten Grundstücken in einem Tarifgebiet Blumenviertel an den Betriebskosten einer sanierten Brunnengalerie im Glockenblumenweg an. Wir wenden uns gegen den erneuten Versuch der Senatsumweltverwaltung, die Bevölkerung im Blumenviertel zur Übernahme des dem Land Berlin und den BWB gesetzlich obliegenden Grundwassermanagements zu nötigen (Stichwort: privatrechtliche Vereinsgründung). Schauen Sie in die untenstehende Datei.

Artikel im Organ des VDGN-Brunnen außer Betrieb
2022-08-05 - Artikel im Organ des VDGN -
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im Rudower Magazin - SOS August 2022 und Anspruch auf unterbrechungsfreien Betrieb
2022-08-03 - Im Rudower Magazin - SOS Au
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06.08.2022: Einleitung von Grundwasser in die Regenwasserkanalisation

Unsere Anfrage vom 10.06.2022 (untenstehend) an den Vorstand der BWB zu den Kosten einer Einleitung des Grundwassers von sog. „Kleinen dezentralen Anlagen“ in die Regenwasserkanalisation wurde von Mitarbeitern des Kundendienstes der BWB am 03.08.2022 schriftlich beantwortet —> siehe untenstehende Datei.

Damit bleibt jedoch die Frage, ob Entgelte für das ständige Einleiten von Grundwasser in die Regenwasserkanalisation mittel- bis langfristig ausgeschlossen werden können, während für das temporäre Einleiten des Grundwassers Entgelte (0,65 € / m³ zzgl. USSt) zu entrichten sind, vom Vorstand der BWB unbeantwortet. 

Deshalb: Keine Empfehlung, Interesse für Kleine dezentrale Anlagen zu bekunden.

Wie verhalten sich Betriebe dazu, die für das temporäre Einleiten seit dem Jahr 2018 Entgelte entrichten müssen, während das ständige Einleiten kostenfrei bleibt?

Antwort der BWB zur Einleitung von Grundwasser in Regenwasserkanäle
2022-08-06 - Antwort der BWB zur Einleit
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Schreiben an den Vorstand der BWB
2022-06-10 - Schreiben an den Vorstand d
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27.07.2022: Die Flyer der Abgeordneten - unser Ergänzungsblatt zur „Verbindlichen Interessenerklärung …“ der Senatsumweltverwaltung 
1. Mit ihren im Juni im Blumenviertel verteilten Flyern offerieren unsere Wahlkreisabgeordneten Frau Giffey (SPD) und die Herren Hopp (SPD) und Förster (CDU) eine Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel mittels zentraler Gemeinschaftsanlage. Sie unterschlagen dabei (unwissentlich?), dass die Bürgerinnen und Bürger erneut gezwungen werden sollen, das dem Land Berlin und den BWB gesetzlich obliegende Grundwassermanagement zu übernehmen. Dazu müsste die Bevölkerung privatrechtliche Vereine gründen - was bekanntlich schon vor drei Jahren scheiterte und lt. damaliger Aussage der Senatsverwaltung nicht weiter verfolgt werden sollte. 

Dezentrale Kleinanlagen, die ebenfalls von den Abgeordneten offeriert werden, können wegen der neben den Herstellungskosten anfallenden unbekannten Kosten für Betrieb und Wartung, Einleitungsentgelten und Risiken niemandem empfohlen werden. Wer keine bereitwilligen Nachbarn findet, bliebe allein auf den horrenden Kosten oder mit nassen Kellern sitzen.

 

2. Die am 30.06.2022 abgeschaltete Brunnengalerie soll für einen "Notbetrieb“ noch für ein bis zwei Jahre zur Verfügung stehen.

Wer befindet über eine Notlage? Wer ruft den Notstand aus? Jedes der ca. 2.250 Grundstücke im Blumenviertel hat eine unterschiedliche Betroffenheit gegenüber hohen Grundwasserständen. Bei welchem Grundwasserstand und an welcher Stelle gemessen wird der Notstand ausgerufen? Diesbezügliche Fragen wurden von der Senatsumweltverwaltung nicht beantwortet.

 

3. Das Blumenviertel Opfer der in Folge der Wiedervereinigung festgestellten Altlastenproblematik im Grundwasser im Südosten Berlins!?

Was ist jetzt tatsächlich erforderlich?

Das Blumenviertel benötigt weiterhin den unterbrechungsfreien Betrieb der bewährten Brunnengalerie im Glockenblumenweg als Ersatz / Ausgleich für den Wegfall (Halbierung) der Grundwasserfördermengen im Wasserwerk Johannisthal.

Anmerkung: In Folge der Wiedervereinigung wurden im Grundwassereinzugsgebiet des Wasserwerkes starke Altlasten festgestellt. Sie bestehen - trotz der seit 1993 im Rahmen des ÖGP vorgenommenen Altlastensanierung - langfristig weiterhin und lassen eine Erhöhung der Grundwasserfördermengen im Wasserwerk nicht mehr zu; sodass der Schutz des Blumenviertels allein nur durch den weiteren nachhaltigen Betrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg möglich ist. 

—> Lesen Sie dazu unser Schreiben an die drei Neuköllner Wahlkreisabgeordneten.

—> Unser Ergänzungsblatt „Anspruch auf Weiterführung der Grundwasserregulierung ..."

zur "Verbindlichen Erklärung..." der Senatsumweltverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, die Verwaltung aufzufordern, den unterbrechungsfreien Weiterbetrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg sicherzustellen bzw. wieder herzustellen. 

Schreiben an die Abgeordneten Giffey, Hopp und Förster
2022-07-26 - Schreiben an die Abgeordnet
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Anspruch auf Weiterführung der Grundwasserregulierung
2022-07-02 - Anspruch auf Weiterführung
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17.07.2022: Schreiben eines ehemaligen Mitgliedes des Berliner Abgeordnetenhauses an die Senatsumweltverwaltung 
Zur Brunnenanlage im Blumenviertel liegt uns die Kopie eines Schreibens des im Blumenviertel wohnenden ehemaligen Abgeordneten (Name und Adresse bekannt) an die Senatsumweltverwaltung vom 11.07.2022 vor. Der Abgeordnete war auch mit der Beschlussfassung zum Schutzparagrafen 37a BWG im Jahr 1999 befasst. Kopien seines Schreibens gingen an die Abgeordnete Franziska Giffey und die Abgeordneten Marcel Hopp und Christopher Förster:

Sehr geehrter Herr Hecht,
Bezug nehmend auf die hier im Blumenviertel verteilten Flugblätter der Abgeordneten Franziska Giffey, Marcel Hopp und Christopher Förster teile ich Ihnen mit, dass ich

erstens keinerlei Interesse an einer von Ihnen am 28.06.2022 vorgestellten und massiv beworbenen dezentralen Pumpanlage habe, sondern 
zweitens sehr daran interessiert bin, dass es bei einer zentralen Brunnenanlage im Blumenviertel bleibt.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihre Senatsverwaltung

erstens mit den vorhandenen Haushaltsmitteln (2,3 Mio. Euro) eine ggf. neu zu bauende Brunnenanlage konzipieren würde und
zweitens ein technisch und wirtschaftlich belastbares Konzept für eine solche Anlage den Betroffenen in einer Bürgerversammlung vorstellen würde und
drittens eine Gesetzesvorlage erarbeiten würde, die den rechtlichen Zustand während der Zeit der teilprivatisierten BWB (1999-2014) wieder herstellt, in der das Grundwassermanagement Aufgabe der BWB war.

Mit freundlichen Grüßen 
Name und Adresse
(bekannt)

01.07.2022: Die Brunnengalerie im Glockenblumenweg ist anscheinend abgeschaltet!

Wir messen um 7:45 Uhr einen Grundwasseranstieg von cm gegenüber gestern.

28.06.2022: Das Fiasko vom Campus Efeuweg - Unverantwortlich: Ersatzlose Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg ab dem 01.07.2022
Ohne greifbares Ergebnis verlief die heutige Veranstaltung der SenUMVK. Es zeigte sich jedoch ein Trend der Meinungen bei den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern, die Brunnengalerie im Glockenblumenweg zu erhalten bzw. durch eine neue zentrale Anlage zu ersetzen.

 

Unverantwortlich: Mit der für den 01.07.2022 vorgesehenen ersatzlosen Abschaltung der Altanlage kündigt eine staatliche Verwaltung der Bevölkerung im Blumenviertel vorsätzlich die Gefährdung / Schädigung ihres Lebens, ihrer Gesundheit und ihres Zuhauses an. Ist das die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung?

 

Gefahrenabwehr: Die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung durch Mitarbeiter der Senatsverwaltung ist anscheinend nicht möglich. Daher sind die politisch Verantwortlichen, Frau Franziska Giffey und Frau Bettina Jarasch jetzt aufgefordert, kurzfristig eine Gefährdung / Schädigung der Bevölkerung abzuwenden: Weiterbetrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg! 

 

Vorsicht bei der "Verbindlichen Interessenerklärung" der Senatsumweltverwaltung:

Auf Nachfrage teilte die Leiterin der Veranstaltung, Frau Dr. Fritz-Taute mit, dass die Grundwasserregulierung im Blumenviertel mittels neuer zentraler Anlage auf privater Basis (privatrechtliche Vereinsgründung) von der Bürgerschaft zu erfolgen hätte. Dieses Modell war bereits im Jahr 2019 krachend gescheitert und sollte bekanntlich lt. damaliger Aussage der Umweltverwaltung nicht weiter verfolgt werden. Dennoch sollte ein Interesse an einer neuen zentralen Anlage bekundet werden. 

 

Grundwasserregulierung durch die Betroffenen: Der Bau und der Betrieb kleiner dezentraler Anlagen durch die Betroffenen bedeutet eine Übernahme des Grundwassermanagements der Landes Berlin und der BWB und liefe auf eine Selbstverwaltung durch die Betroffenen in Gruppen von drei bis fünf Nachbarn hinaus; was ggf. notariell vertraglich und grundbuchlich untereinander gesichert werden müsste. Es sind bestimmte Auflagen der Verwaltung einzuhalten und zu dokumentieren. Nicht geklärt ist, ob die Berliner Wasserbetriebe eine dauerhafte Einleitung von hunderttausenden Kubikmetern Grundwasser in die Regenwasserkanalisation kostenfrei gewähren. Z. Z. werden für die temporäre Einleitung 0,65 € / m³ zuzgl. 19 % USSt verlangt.

 

Altlasten: Sodann erinnern wir daran, dass der Bau und der Betrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg notwendig war, als in Folge der Wiedervereinigung im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Johannisthal immense Altlasten festgestellt wurden und dort zu einer Halbierung der Förderleistung führten (siehe Koalitionsvertrag!). Diese Situation besteht unverändert; so dass heute die generelle Sanierung der Altanlage notwendig wird; dieses Mal könnte an eine sozialverträgliche Beteiligung der Bürgerschaft gedacht werden.

 

Interessenbekundung: Wir halten eine Sanierung der „in die Jahre gekommenen“ Brunnengalerie im Glockenblumenweg für notwendig. Deshalb sollten möglichst viele Bürgerinnen und Bürger im Blumenviertel den weiteren Schutz des Blumenviertels durch die zentrale Anlage unterstützen. Herr Olaf Schenk (VDGN und Verein SVG) wird dazu in Kürze einen Flyer im Blumenviertel verteilen lassen.

27.06.2022: Interessenbekundung

Die Senatsumweltverwaltung ließ am 16.06.2022 ein Schreiben der Senatorin UMVK mit Fragebögen zu "Verbindliche Interessenerklärung an einer dezentralen Gemeinschaftsanlage zur Grundwasserabsenkung im Neuköllner Blumenviertel" an 800 Haushalte im Blumenviertel verteilen. Vermutlich handelt es sich bei der "dezentralen Gemeinschaftsanlage" um den Ersatz der Brunnengalerie im Glockenblumenweg.

Dem Schreiben der Senatorin ist zu entnehmen, dass eine neue Anlage im Blumenviertel finanziell tragbar und rechtlich vertretbar sei, wenn mindestens 200 Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ihr verbindliches Interesse an der neuen Anlage erklären und die Kosten für den Bau und den Betrieb der neuen Anlage übernehmen würden. Sie verschweigt leider die Kosten und die rechtlichen Grundlagen, ohne deren Kenntnis niemand eine verbindliche Interessenerklärung abgeben kann. 

 

Wir sind dankbar für die seit einem Vierteljahrhundert geleistete Abwehr hoher Grundwasserstände im Blumenviertel durch den Betrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg.

 

Dennoch fragen wir:

1. Wer beauftragt verantwortlich die BWB mit dem Betrieb der neuen zentralen Anlage?

2. Warum sollen die Bürgerinnen und Bürger die Hauptlast der Hilfsmaßnahmen übernehmen?

Sie sind nicht die Verursacher der in Folge der Wiedervereinigung Anfang der 90er Jahre aufgetretenen Grundwassernotlage im Blumenviertel (siehe Koalitionsvertrag). Diese Notlage wurde hervorgerufen durch die im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Johannisthal festgestellten immensen Altlasten und die deshalb notwendige Halbierung der Grundwasserförderleistung zu Trinkwasserzwecken im Wasserwerk. Diese Fakten waren der Grund für den enormen Anstieg des Grundwassers im Blumenviertel und damit für den Bau und Betrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg. Verbliebene Altlasten tragen wesentlich dazu bei, dass auch zukünftig keine höheren Fördermengen im Wasserwerk möglich sind, die einen Einfluss auf die Grundwasserstände im Blumenviertel hätten.

 

Zu dem Schreiben der Senatorin und dem Fragebogen der Senatsverwaltung verfassten wir unser SOS! Juni 2022 und den Vorschlag zur Behebung der Grundwassernotlage im „ Pilotgebiet Blumenviertel“, basierend auf einer Berechnung der BWB.

SOS Juni 2022
2022-06-20 - SOS Juni 2022[2].pdf
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Vorschlag zur Behebung der Grundwassernotlage im "Pilotgebiet Blumenviertel"
2022-06-26 - Vorschlag zur Behebung der
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24.06.2022: Fragen an Sen UMVK 

Am 22.06.2022 trafen sich Vertreter des Eigenheim- und Grundbesitzer Rudow e.V., des Grundbesitzervereins Berlin-Buckow-Ost 1919 e.V. und unsere Bürgerinitiative SOS! zum Gespräch über das von der Senatorin, Frau Jarasch, am 16.06.2022 im Blumenviertel verteilte Schreiben zur Grundwasserregulierungsanlage. Die dabei aufgetretenen Fragen haben wir mit Schreiben vom 24.06.2022 an Sen UMVK, Herrn Hecht, gesandt. 

Gemeinsames Schreiben an Sen UMVK
2022-06-24 - Gemeinsames Schreiben an Se
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16.06.2022: Erfolg: Die seit 25 Jahren in Betrieb befindliche Brunnengalerie am Glockenblumenweg wird nicht zum 31.06.2021 abgeschaltet, sondern für 1-2 Jahre "betriebsfähig gehalten"

Mit Schreiben vom 16.06.2022 teilt die Senatorin SenUMVK, Frau Jarasch, mit, dass die seit 25 Jahren laufende Brunnengalerie im Glockenblumenweg für die nächsten 1-2 Jahre weiter betrieben werden soll. Das ist ein Erfolg unserer Bemühungen.

Lesen Sie dazu aber auch das anliegende Schreiben der Senatorin durch und schauen Sie sich den danach folgenden Fragebogen der Senatsumweltverwaltung zur "Verbindlichen Interessenerklärung an einer neuen dezentralen Gemeinschaftsanlage zur Grundwasserabsenkung im Neuköllner Blumenviertel" an. 

Reicht ein „Notbetrieb“ der Anlage im Glockenblumenweg ab dem 01.07.2022 aus, um das Blumenviertel weiterhin zu schützen?

Eine Informationsveranstaltung der Senatsverwaltung dazu soll am 28.06.2022 um 18:00 Uhr in der Mensa am Campus Efeuweg stattfinden.

Schreiben der Senatorin Sen UVKM zum Betrieb der Grundwasserregulierungsanlage
2022-06-16 - Schreiben der Senatorin Sen
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Verbindliche Interessenerklärung an einer neuen dezentralen Gemeinschaftsanlage
2022-06-16 - Interessenerklärung an eine
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10.06.2022: Kostenfrage: Einleitung von Grundwasser in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe (BWB) beim Betrieb dezentraler Anlagen 

Die Senatsumweltverwaltung schreibt auf ihrer Internetseite: Für die Ableitung (von Grundwasser) in einen Regenwasserkanal der Berliner Wasserbetriebe fallen aktuell keine zusätzlichen Kosten an.

In den Allgemeinen Bedingungen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für die Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation heißt es: Für jede Einleitung in M- bzw. S- sowie R-Kanäle ist ein Entwässerungsentgelt pro m³ eingeleitetes Grundwasser nach dem jeweils geltenden Entwässerungstarif der Berliner Wasserbetriebe zu entrichten.

Wir baten mit Schreiben vom 10.06.2022 Herrn Bruckmann, Vorstand (Finanzen) der BWB, eine Klärung der Kostenfrage bei der Einleitung von Grundwasser aus dezentralen Anlagen in die Regenwasserkanalisation (R-Kanäle) herbeizuführen.

Schreiben an den Vorstand der Berliner Wasserbetriebe
2022-06-10 - Schreiben an den Vorstand d
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Allgemeine Bedingungen für die Einleitung von Grundwasser in die Kanalisation
2022-05-14 - Allgemeine Bedingungen für
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19.05.2022: Antwort der Staatssekretärin S. Karcher auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten M. Hopp 

Laut Symposium im Jahr 2008 zum 15-jährigen Bestehen des Ökologischen Großprojekts Berlin (ÖGP), der Altlastensanierung im Südosten Berlins, verfolgen die Maßnahmen im Wasserwerk Johannisthal auf der Grundlage der aus dem Schutzparagrafen 37 a Berliner Wassergesetz hervorgegangenen Grundwassersteuerungsverordnung zwei Elementarziele - siehe auch untenstehende Datei „Gewährleistung eines umwelt- und siedlungsverträglichen Grundwasserstandes“:

1. Die kontinuierliche Fortsetzung und Gewährleistung aller Altlastensanierungsmaßnahmen im 

    Wasserwerk, auf den Transfergebieten und den Eintragungsgrundstücken.

2. Die Gewährleistung eines umwelt- und siedlungsverträglichen Grundwasserstandes im 

    Einzugsgebiet des Wasserwerkes.

Der Antwort der neuen Staatssekretärin in der DRS 19/11659 vom 05.05.2022 zur Frage 12 entnehmen wir, dass heute, im Jahr 2022, noch mindestens über 10 Jahre mit einem Sicherungsbetrieb an den Galerien des Wasserwerkes Johannisthal kalkuliert werden muss.

Das seinerzeit, so auch heute gültige Elementarziel, umwelt- und siedlungsverträgliche Grundwasserstände zu gewährleisten, ist der politischen Leitung der Senatsverwaltung UMVK abhanden gekommen! Heute heißt das gegen ein Berliner Stadtviertel gerichtete Elementarziel, abzulesen aus der Antwort der Staatssekretärin zur Frage 10:

Zerstören statt erhalten!

Antwort der Senatsverwaltung auf Anfragen von Herrn Hopp
2022-05-05 - Drucksache 19-11659 Anfrage
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Wir zeigen nachstehend Auszüge 

   o aus dem Schriftsatz zum Symposium 2008 zum 15-jährigen Bestehen des Ökologischen

     Großprojekts Berlin (ÖGP), Altlastensanierung im Südosten Berlins (Seite 39), und

   o aus dem Konzept "Sicherung des Wasserwerkes Johannisthal" (Seite 5).

Wesentliche Aufgabe der Senatsverwaltung UMVK und der Berliner Wasserbetriebe im Rahmen der Altlastensanierung ist die Gewährleistung eines umwelt- und siedlungsverträglichen Grundwasserstandes. Das gilt auch für die nächsten 10 Jahre und darüber hinaus:

Erhalten statt zerstören!

Auszug aus dem ÖGP - Gewährleistung eines umwelt- und siedlungsverträglichen Grundwasserstandes
2022-05-19 - Gewährleistung umwelt- und
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09.05.2022: Offener Brief

Wir sandten heute unseren Offenen Brief an die Regierende Bürgermeisterin von Berlin und an die Senatorin UMVK mit folgender begleitender E-Mail:

 

"Sehr geehrte Frau Giffey, sehr geehrte Frau Jarasch, 

 

im Jahr 1999 eröffnete und übertrug das Berliner Abgeordnetenhaus gesetzlich dem Land Berlin und seinem "alleinigen Ansprechpartner", den Berliner Wasserbetrieben (BWB), das "Instrument des Grundwassermanagements". Damit trug der Gesetzgeber u. a. dem "historisch bedingten Fehlen bestimmter wasserrechtlicher Steuerungsinstrumente" Rechnung. Eine Übernahme des Grundwassermanagements durch die Berliner Bevölkerung sieht das Schutzgesetz nicht vor.

 

Beenden Sie daher bitte Ihre ständigen Versuche, das dem Land Berlin und den BWB auch im Blumenviertel obliegende komplexe, in Folge der Wiedervereinigung mit der Altlastenproblematik belastete Grundwassermanagement auf die hiesige Bevölkerung übertragen zu wollen.

Stoppen Sie rechtzeitig, noch vor dem 30.06.2022, die ersatzlose Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg, um eine  Gefährdung und Schädigung des Lebens, der Gesundheit und des Zuhauses der Bevölkerung im Blumenviertel auszuschließen. 

Unterlassen Sie bitte ab sofort Ihren andauernden Feldzug gegen eine auch von der Bevölkerung mit getragene Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel --> siehe: Offenen Brief.

 

Mit unserem Ihnen hiermit vorgelegten Offenen Brief (SOS! Mai 2022), den wir im Rudower Magazin 06/2022 und unter https://www.grundwassernotlage-berlin.de/fakten-und-stellungnahmen-2022/ veröffentlichen, zeigen wir die zur nachhaltigen Behebung der Grundwasserproblematik und die dabei zur Gefahren- und Schadensabwehr für das Blumenviertel kurz- und mittelfristig erforderlichen und durchzuführenden Schutzmaßnahmen.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Langer   Wolfgang Widder"

 

Offener Brief an die Regierende Bürgermeisterin, Frau Giffey und die Senatorin UMVK, Frau Jarasch
2022-05-02 - Offener Brief.pdf
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14.04.2022: Heilen statt zerstören!
Ein Mitarbeiter der Senatsverwaltung UMVK kündigt per Postwurfsendung vom April 2022 die Flutung des Blumenviertels „spätestens zum 30.06.2022“ an. Wir nehmen dazu Stellung und zeigen den Ausweg aus der Notlage im Schreiben an die Regierende Bürgermeisterin und die Senatorin UMVK.

Staatliche Zerstörung eines Berliner Stadtteils - Schreiben an die Regierende Bürgermeisterin, Frau Giffey und die zuständige Senatorin UMVK, Frau Jarasch
2022-04-14 - Heilen statt zerstören.pdf
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SOS März 2022
2022-03-08 - SOS März 2022[1].pdf
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31.03.2022: Schreiben an die Regierende Bürgermeisterin und die Senatorin UMVK
Die Regierende Bürgermeisterin und die Senatorin UMVK wurden gebeten, die in der Koalitionsvereinbarung enthaltenen Vorsätze zur Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel gemeinsam vor dem 30.06.2022 umsetzen zu lassen. Weiteres entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dateien. 

Vier Abgeordnete, darunter die Wahlkreisabgeordneten Herr Marcel Hopp und Herr Christopher Förster, sowie die Grundbesitzervereine Rudow, Buckow-Ost, der SVG (Frau Schwarzer) und der VDGN erhielten Kenntnis davon.

Schreiben an die Regierende Bürgermeisterin Frau Giffey
2022-03-30 - Schreiben an die Regierende
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SOS April 2022: Das Dilemma der neuen Staatssekretärin
2022-03-28 - SOS April 2022 - Das Dilemm
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27.03.2022: Das Dilemma der neuen Staatssekretärin 

Kaum im Amt macht die neue Staatssekretärin SenUVK das jahrelang andauernde makabre „Spiel“ ihrer Mitarbeiter in der Umweltverwaltung mit der ständigen Angst der Menschen im Blumenviertel um die Gefährdung ihres Lebens, ihrer Gesundheit und ihres Zuhauses mit. 

Mit nachstehender Datei gehen wir auf ihre Aussagen am 17.03.2022 vor dem Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses ein, weiterhin das dem Land Berlin und den BWB obliegende Grundwassermanagement auf die Bürgerschaft im Blumenviertel übertragen zu wollen.

Das Dilemma der neuen Staatssekretärin
2022-03-27 - Das Dilemma der neuen Staat
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17.03.2022: Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz im Abgeordnetenhaus: Senatsumweltverwaltung gefährdet mit bedenklicher „Entscheidung“ das Buckower-Rudower Blumenviertel und macht es zum Opfer der Wiedervereinigung 

Die Notwendigkeit, eine politische Lösung der Grundwasserproblematik entsprechend der Koalitionsvereinbarung und dem bestehenden Schutz- und Heilungsparagrafen von 1999 durch- und umzusetzen, zeigte sich auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz am 17.03.2022 zum Thema „Grundwasser in Berlin“. 

—> Lesen Sie dazu den Bericht des Abgeordnetenhauses aus der Sitzung des Ausschusses UVK und unsere Anmerkungen dazu.  

uvk19-004-wp.pdf

Anmerkungen zur Sitzung des Ausschusses UVK
2022-03-17 - Anmerkungen zur Sitzung des
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In einer Pressemitteilung veröffentlicht der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) die Stellungnahme seines Präsidenten auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz am 17.03.2022 zum Thema "Grundwasser in Berlin".

—> Siehe dazu nachstehend das Modell des VDGN zum Thema "Grundwasser in Berlin". 

Modell des VDGN zum Thema "Grundwasser in Berlin"
2022-03-18 - Modell des VDGN zum Thema G
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Wir zeigen ergänzend zu unseren Anmerkungen (oben) die bis zum 30.06.2022 einzuleitenden Maßnahmen:

Vorausschau 2022 mit SOS Januar 2022
2021-12-20 - Vorausschau 2022 mit SOS Ja
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SOS März 2022
2022-03-08 - SOS März 2022.pdf
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16.03.2022: Vernünftige und nachhaltige Lösung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel durch- und umsetzen 

In Reaktion auf das Schreiben der Senatsumweltverwaltung vom 16.03.2022 baten wir mit nachstehender E-Mail die Regierende Bürgermeisterin, Frau Giffey, und MdA Herrn Hopp, die in ihren Flyern und unseren SOS! Januar und März enthaltenen realistischen und vernünftigen Lösungen der Problematik gegenüber ihren Koalitionspartnern entsprechend der Koalitionsvereinbarung vom November 2021 durch- und umzusetzen.

 

Klaus Langer   Wolfgang Widder
Vertreter der Betroffenen am Runden Tisch Grundwassermanagement 2012 

Heilen statt zerstören!

 

Sehr geehrte Frau Giffey, Regierende Bürgermeisterin von Berlin, sehr geehrter Herr Hopp, MdA,

mit unserem Schreiben vom 17.02.2022 baten wir erneut die Senatorin für Umwelt, Verkehr, Verbraucher- und Klimaschutz, Frau Jarasch, sich an einer Lösung der über ein Vierteljahrhundert andauernden Grundwasserproblematik / Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel gemäß der Koalitionsvereinbarung vom November 2021 zu beteiligen.
Wieder überließ sie die Beantwortung unserer Bitte einem Mitarbeiter ihrer Verwaltung.
Der Antwort des Mitarbeiters können wir entnehmen, dass in der Verwaltung selbst und anscheinend auch an ihrer Spitze kein Wille besteht, eine nachhaltige Lösung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel herbeizuführen. Erneut verkündet die Verwaltung die ersatzlose(!) Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg zum 30.06.2022 --> siehe anliegendes Schreiben der Senatsverwaltung. 
Wir bitten Sie dringlich, Ihren mehrfach u. a. per Flyer gemachten Vorschlag zur nachhaltigen Lösung der Grundwassernotlage im Blumenviertel mit Nachdruck innerhalb der Koalition gem. der Vereinbarung vom November 2021 um- und durchzusetzen. Dazu fügen wir unsere SOS! Januar und März 2022 noch einmal bei.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Langer   Wolfgang Widder

www.grundwassernotlage-berlin.de

16.03.2022: Die Senatorin verweigert sich erneut einer nachhaltigen Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel

Erneut verweigert die Senatorin der Umweltverwaltung unsere Bitte, sich für eine nachhaltige Lösung der Grundwasserproblematik / Grundwassernotlage im Blumenviertel einzusetzen.

Mit nachstehendem Schreiben ihres Mitarbeiters lässt sie die bekannten "Vorschläge" der Verwaltung wiederholen, die einer vernünftigen und nachhaltigen Lösung der Grundwasserproblematik diametral entgegenstehen. Wiederholt wird darin die Drohung, die Brunnengalerie im Glockenblumenweg quasi ersatzlos zum 30.06.2022 abzuschalten. 

Antwortschreiben von Herrn Hecht, Mitarbeiter SenUVK
AS_Herr_Langer_Herr_Widder_2022_03.pdf
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09.03.2022: Schreiben an den Umweltausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses 

Wir übermittelten dem Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz unsere Bitte, die gesetzlichen Grundlagen zur Sicherung einer nachhaltigen Lösung der Grundwassernotlage im Blumenviertel, Parteien übergreifend, in seine Beratungen zu diesem Themenkomplex einzubeziehen.

Schreiben an das Berliner Abgeordnetenhaus
2022-03-09 - Schreiben an das Berliner A
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Bürgerbeteiligung: Sicherung einer nachhaltigen Lösung der Grundwassernotlage
2022-03-06 - Bürgerbeteiligung - Sicheru
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Schutzparagraf 37 a des Berliner Wassergesetzes
2020-10-05 - Schutzparagraf 37 a BWG mit
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17.02.2022: Entzieht sich die Senatorin ihrer Verantwortung?

Ja: Mit unserer E-Mail vom 17.01.2022 baten wir u. a. die Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, sich für eine nachhaltige politische(!) Lösung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel einzusetzen. 

Sie verlagerte stattdessen Ihre Beteiligung an einer politischen Lösung auf ihre Mitarbeiterebene. (siehe unten:  E-Mail des Herrn Hecht).

Dazu nahmen wir mit unserer E-Mail vom 17.02.2022 an die Senatorin Stellung (siehe unten: unsere Antwort an Frau Senatorin Jarasch).

Die Regierende Bürgermeisterin, Frau Franziska Giffey, und Herr Marcel Hopp, Abgeordneter Wahlkreis 4 Neukölln und Mitglied im Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses, erhielten Kopien unserer E-Mail an Frau Senatorin Jarasch.

Antwort der Senatsverwaltung UVK -Herr Hecht- auf unsere Anfrage vom 17.01.2022 an die Senatorin Frau Jarasch
2022-02-17 - Antwort des Herrn Hecht -Se
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Antwort an die Senatorin Frau Jarasch bezüglich des Antwortschreibens von Herrn Hecht
2022-02-17 - Antwort an die Senatorin Fr
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15.02.2022: Interessengemeinschaft Grundwasser im Rudower Blumenviertel gebildet
Die Vertreter von vier Vereinen und unsere Initiative SOS! Grundwassernotlage haben eine Interessengemeinschaft gebildet, gemeinsam ein Schreiben zu den aktuell notwendigen Maßnahmen zur Bewahrung des Blumenviertels vor hohen Grundwasserständen verfasst und an den zuständigen Ausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus gesandt. 

Schreiben der Interessengemeinschaft Grundwasser im Rudower Blumenviertel
2022-02-15 - Schreiben der Interessengem
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07.02.2022: Schreiben an den Umweltausschuss 

Um das Blumenviertel und seine Bürgerinnen und Bürger nicht zum Opfer dieser Politik zu machen, baten wir Mitglieder des Umweltausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses dringlich, das Thema „Nachhaltige Lösung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz zu setzen.

"Schützen Sie bitte das Leben, die Gesundheit und die Häuser der Bürgerinnen und Bürger!" 

Schreiben an Mitglieder des Ausschusses UVK
2022-02-07 - Schreiben an den Ausschuss
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22.01.2022/04.02.2022: Das Buckower-Rudower Blumenviertel - ein Opfer der Wiedervereinigung? "Unterstützungsangebot" um zwei Jahre verlängert

Neben der Verlängerung des Betriebs der Brunnengalerie im Glockenblumenweg um ein halbes Jahr verlängert die Senatsumweltverwaltung auch ihr „Angebot zur Installation dezentraler Anlagen“ auf den privaten Grundstücken der Betroffenen im Blumenviertel um zwei Jahre.

Mit diesem jetzt "Unterstützungsangebot" genannten Vorhaben versucht die Verwaltung immer noch, das ihr und den Berliner Wasserbetrieben obliegende Grundwassermanagement auf die Grundeigentümer im Blumenviertel zu übertragen / abzuwälzen.

Das „Unterstützungsangebot“ der Senatsverwaltung:

Auszug aus der Senatsveröffentlichung
2022-01-23 - Auszug aus der Senatsveröff
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Mit unserem SOS! Februar 2022 nehmen wir dazu Stellung: 

SOS! Februar 2022: Das Buckower-Rudower Blumenviertel- ein Opfer der Wiedervereinigung?
2022-02-04 - SOS Februar 2022.pdf
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SOS Januar 2022
2021-12-27 - SOS Januar 2022 Vorausschau
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SOS Dezember 2021
2021-11-13 - SOS - Dezember 2021[3].pdf
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17.01.2022: E-Mail an die Regierende Bürgermeisterin, an die Senatorin UVK, an den Senator für Kultur und an zwei Abgeordnete

Klaus Langer Wolfgang Widder    www.grundwassernotlage-berlin.de          Berlin, 17.01.2022

Vertreter der Betroffenen am Runden Tisch Grundwassermanagement 2012 für den max. Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal (OT Buckow-Ost, Rudow, Johannisthal, Späthsfelde und Baumschulenweg)  Heilen statt zerstören!

Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Frau Franziska Giffey
Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Frau Bettina Jarasch
Senator für Kultur, Herrn Dr. Klaus Lederer
Herrn MdA Lars Düsterhöft
Herrn MdA Marcel Hopp

Sehr geehrte Frau Regierende Bürgermeisterin, sehr geehrte Frau Senatorin, sehr geehrter Herr Senator, sehr geehrte Herren Abgeordnete,

mit unserer E-Mail vom 23.11.2021 und unserem SOS! Dezember 2021 (hier noch einmal beigefügt) appellierten wir an Sie, keine Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg im Buckower-Rudower Blumenviertel zum 31.12.2021 zuzulassen. Sie ließen den Betrieb der Anlage vorerst bis zum 30.06.2022 verlängern. Dafür bedanken wir uns.

Um jedoch eine nachhaltige politische Lösung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel gemäß Koalitionsvertrag (Seite 51) zu erreichen, sind aus unserer Sicht über den 30.06.2022 hinausgehende Schritte erforderlich:

o Keine Übertragung des dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben obliegenden

   Grundwassermanagements auf die Bürgerschaften Berlins. 
o Keine Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg zum 30.06.2022!
o Kurz- bis mittelfristig eine nachhaltige politische(!) Lösung der Grundwasserproblematik für das

   Buckower-Rudower Blumenviertel – frei von Ideologie – erarbeiten lassen!
o Das Blumenviertel: auch zukünftig ein Gebiet mit siedlungsverträglicher

   Grundwasserregulierung durch das Land Berlin und die Berliner Wasserbetriebe.

Wir bitten Sie, das Buckower-Rudower Blumenviertel nachhaltig vor den in Folge der Wiedervereinigung in nicht vorhersehbarer Weise signifikant angestiegenen Grundwasserständen zu schützen. Näheres entnehmen Sie bitte auch unserem hier beigefügten SOS! Januar 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Langer Wolfgang Widder

2 Anlagen
SOS! Dezember 2021
SOS! Januar 2022