Die Fakten und Ursachen zur anhaltenden Grundwassernotlage in Berlin - insbesondere im Buckower / Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB) und im Ortsteil Johannisthal

Wir recherchierten die Fakten und fanden die Ursachen:

 
Das BRB ist ein potentielles Sumpf- und Überschwemmungsgebiet im Berliner Urstromtal mit natürlichen Grundwasserständen um die Geländeoberflächen. 
Nur durch eine ausreichende Förderleistung des im Jahre 1901 in Betrieb genommenen Wasserwerkes Johannisthal (WJ) konnte das Grundwasser im BRB, das im Einzugs- und Einflussbereich des WJ liegt, auf ein siedlungsverträgliches Niveau gesenkt werden, so dass nutzbarer Grund und Boden (Bauland!) entstand.
Das BRB wurde in den Jahren zwischen 1959 und 1989, während der Teilung der Stadt Berlin, mit ca. 4.000 Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern bebaut. Heute leben hier ca. 12.000 Bürger/innen.
 
Wir fanden unglaubliche und haarsträubende Mängel bei den Verwaltungsakten der staatlichen Verwaltungen im Rahmen ihrer Tätigkeiten im Grundwassergeschehen des BRB bei
- der Festsetzung der Bebauungspläne durch den Berliner Senat im Jahr 1959, siehe Anlage zur
  Dokumentation, Teil I.: Schreiben des Senats an das Bez.-Amt Neukölln von 1958,
- der Erteilung der Baugenehmigungen über 30 (!) Jahre hinweg zwischen den Jahren 1959 und 1989 
  durch das Bauaufsichtsamt Neukölln von Berlin; siehe Anlage zur Dokumentation, Teil 1: Auszug aus 
  der Baugenehmigung und
- der  mangelhaften Handhabung der Grundwasserstandssteuerung nach 1989 / 1990 durch die für die 
  Wasserbewirtschaftung in Berlin verantwortliche Verwaltung des Berliner Senats, als das Grundwasser 
  flächendeckend im BRB in unsere Keller drang.
 
Das führte im BRB flächendeckend zu tausenden gegen hohe Grundwasserstände statisch ungeschützten Gebäuden und zur nachhaltigen Gefährdung ihrer Standsicherheit (bis hin zur Zerstörung der Bausubstanzen) und unserer Gesundheit durch siedlungsunverträglich hoch anstehendes Grundwasser.
Und zu der Tatsache:
Das Land Berlin mit seinen jeweils massiv und mangelhaft im Grundwassergeschehen des BRB tätigen Organen ist der Verursacher der Grundwassernotlage im BRB / in Berlin.
Tausende Bürger/innen im BRB und in vielen Stadtteilen sind die Opfer der sich auch heute noch ausweitenden Grundwassernotlage.
 
Das erkannten auch die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses.
In eingehenden Gesprächen mit ihnen und Eingaben an das Berliner Abgeordnetenhaus erreichten wir, dass das Berliner Abgeordnetenhaus im Jahre 1999 mit der Einfügung des Paragrafen 37 a mit Einzelbegründung in das Berliner Wassergesetz (BWG) einstimmig die gesetzlichen Grundlagen zur Sicherstellung siedlungsverträglicher Grundwasserstände (> 2,50 Meter Flurabstand des Grundwassers zu den Geländeoberflächen) mit Finanzierung durch das Land Berlin beschloss - siehe auch: "Gesetzliche Grundlagen". 
Unverständlich ist die anhaltende Blockierung / Negierung / Ignorierung der vorstehend genannten, zum Schutz der Bevölkerung beschlossenen gesetzlichen Grundlage durch maßgebliche Politiker der SPD im Jahr 2013: Der Staatssekretär der Umweltverwaltung des Berliner Senats und der Vorsitzende des Umweltausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses. 
Siehe: SOS! - siedlungsverträgliche Grundwassersteuerung (siehe untenstehende PDF-Datei).
 
Wir zeigen anhand von Fakten,
- wie es durch die mangelhaften Verwaltungsakte der im Grundwassergeschehen des BRB tätigen 
  staatlichen Verwaltungen zur hiesigen Grundwassernotlage kam,
- warum die Berliner Abgeordneten im Jahr 1999 Schutzgesetze vor siedlungsunverträglichen 
  Grundwasserständen beschlossen,
- warum und wie die Abhilfe aus der Grundwassernotlage bis heute durch den Berliner Senat weitgehend
  blockiert und unterlassen wird,
- wie das BRB und Johannisthal zusätzlich den Kollateralschaden im federführend von der 
  Senatsumweltverwaltung zu bearbeitenden Ökologischen Großprojekt Berlin (ÖGP), der 
  Altlastensanierung im Südosten Berlins, erleidet und
- dass die heutigen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses anscheinend nicht in der Lage sind, 
  unwillig sind oder es nicht ernst nehmen, die von ihren Vorgängern im Jahr 1999 beschlossenen 
  Schutzgesetze gegenüber dem Senat von Berlin durchzusetzen.  
Hervorzuhebende Ausnahmen 
  bilden die Berliner CDU, die sich seit Jahren für die siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung 
  in Berlin und besonders im BRB einsetzt(e) und neuerdings die Linke, die sich im Jahr 2013 zu einem 
  "Umdenken" bekannte und vom Senat mehr Geld für siedlungsverträgliche Grundwasserstände in Berlin 
  verlangte. Anm. 2021: Daran will die Linke wohl 2021 nicht mehr erinnert werden.
Dazu im krassen Widerspruch:
- Die den Regierenden Bürgermeister von Berlin stellende SPD blockiert die siedlungsverträgliche 
  Grundwasserstandssteuerung durch das Land Berlin / den Berliner Senat
- Auch von den Grünen kamen bisher keine Signale.
 
Informieren Sie sich detailliert über die Fakten und die Ursachen der Grundwassernotlage (PDF-Dateien untenstehend) und informieren Sie sich unter der Rubrik Runder Tisch Grundwassermanagement 2012.

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/grundwasser/de/rundertisch/rtgw.shtml

 

                                                               Heilen statt Zerstören!

 
Chronik der bis heute anhaltenden Grundwassernotlage im BRB (Einzugsgebiet WJ)
2013-08-31 Tabelle - Chronologie über di
Adobe Acrobat Dokument 119.4 KB
SOS! Gesetzliche Grundlagen zur siedlungsverträglichen GW-Steuerung
2013-08-31 SOS! Gesetzliche Grundlagen z
Adobe Acrobat Dokument 82.1 KB
Dokumentation zur GW-Notlage und siedlungsverträglicher GW-Stände; GW-Management
2012-11-30 1 Dokumentation zur Grundwass
Adobe Acrobat Dokument 410.0 KB
Anlagen zur Dokumentation zur GW-Notlage -Teil 1
Anlage 1 zur Dok. GW-Notlage.pdf
Adobe Acrobat Dokument 7.3 MB
Anlagen zur Dokumentation zur GW-Notlage -Teil 2
Anlage 2 zur Dok, GW-Notlage.pdf
Adobe Acrobat Dokument 8.0 MB
Die Grundwassernotlage im Südosten Berlins - Fakten und Untersuchungen
2013-09-04 Die Grundwassernotlage in Ber
Adobe Acrobat Dokument 523.8 KB

Wir sind nicht nur für das verantwortlich, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun." ( Molière 1622 - 1673)