- Fakten und Stellungnahmen 2026 -
08.06.2026: Mitgestalten - Beenden des andauernden Notbetriebs
Zur Mitgestaltung durch das Berliner Abgeordnetenhause verfassten wir einen Entschließungsantrag, eine Fassung des § X im Berliner Wassergesetz (BWG) und daraus abgeleitet eine Verordnung für das Buckower-Rudower Blumenviertel.
Begründung: Offiziell gilt das Blumenviertel jetzt als „Pilotgebiet Grundwasser“ und ist Teil einer landesweiten Strategie zur nachhaltigen Grundwassersteuerung (siehe unten: 10.02.2026).
Die geplante wasserwirtschaftliche Nutzung des im Blumenviertel geförderten Grundwassers verbindet wasserwirtschaftliche Funktionen für Johannisthal mit einer siedlungsverträglichen Steuerung der Grundwasserverhältnisse im Rudower Blumenviertel.
Die Einbindung in die landesweite Strategie ersetzt jedoch nicht die erforderliche rechtliche, organisatorische und finanzielle Absicherung. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass eine ausschließlich auf zeitlich befristeten Verwaltungs- und Haushaltsentscheidungen beruhende Grundwassersteuerung keine hinreichend verlässliche und dauerhafte Aufgabenwahrnehmung gewährleistet. Stichwort: Andauernder Notbetrieb seit dem 01.07.2022!
Synergieeffekte nutzen: Ja! Eine erneute Abhängigkeit der Grundwasserstände im Blumenviertel allein von den jeweiligen Fördermengen in Johannisthal darf es jedoch nicht geben!
Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht und geboten, die Grundwassersteuerung dauerhaft strukturell und rechtlich abzusichern. Das Berliner Abgeordnetenhaus ist gefordert!
Lesen Sie dazu unsere nachstehenden, aufeinander abgestimmten Vorschläge:
Hinweis zur Flurabstandskarte:
Mitte der 90er Jahre wurde von der Senatsumweltverwaltung ein Abstand des Grundwassers zur Grundstücksoberfläche (Flurabstand) von 2,50 m als siedlungsverträglich definiert.
Die Flurabstandskarte der Senatsumweltverwaltung von 2017 zeigt die flächenhafte Betroffenheit des Buckower-Rudower Blumenviertels von hohen Grundwasserständen (Flurabstand < 2,50 m) bei Abschaltung der Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg.
12.05.2026: Grundwasser aus Rudow --> Johannisthal
Wir erhielten vom 2. Vorsitzenden des Vereins Siedlungsverträgliches Grundwasser, Herrn Olaf Schenk, folgende erfreuliche Nachricht:
Auf der Aufsichtsratssitzung der Berliner Wasserbetriebe am 06. Mai wurde beschlossen, das Wasserwerk Johannisthal wieder ans Netz zu nehmen. Für eine ausreichende Förderleistung wird künftig auch Wasser aus dem Blumenviertel benötigt.
Geplant ist, das Wasser aus dem Blumenviertel über den Teltowkanal nach Johannisthal zu leiten, dort versickern zu lassen und anschließend in aufbereiteter Form über das Wasserwerk Johannisthal wieder zu fördern. Dieses Verfahren eröffnet neue Perspektiven für eine nachhaltige und siedlungsverträgliche Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel.
Am Montag, den 18. Mai 2026 um 18:00 Uhr wird der Staatssekretär für Umwelt, Herr Andreas Kraus, die vorgesehene Lösung im Casino Steckenpferd, Ostburger Weg 1 in 12355 Berlin erläutern. Der Termin wurde anscheinend verschoben!
01.05.2026: Das Versäumnis
Wir machten wiederholt die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage zur nachhaltigen Grundwasserregulierung in Berlin zum Thema. Betroffen ist insbesondere das Pilotgebiet Blumenviertel nach seiner Aufnahme in die landesweite Strategie.
Die Grundwasserregulierung im Blumenviertel ist längst Realität. Sie wird seit mehr als 30 Jahren vom Land Berlin finanziert und seit 1997 betrieben. Fachlich handelt es sich um eine dauerhafte wasserwirtschaftliche Aufgabe, die durch den Wegfall der früheren Absenkwirkung (Wasserwerk Johannisthal) strukturell erforderlich bleibt. Haushaltsseitig wird damit bereits eine kontinuierliche Ausgabe getragen, allerdings ohne klare rechtliche Zuordnung und langfristige Struktur. Ein gesetzlicher Rahmen würde daher keine neue Verpflichtung schaffen, sondern eine bestehende Aufgabe transparent, planbar und steuerbar absichern. Gleichzeitig wird die Maßnahme so systematisch in die landesweite Strategie der Grundwasserbewirtschaftung eingebunden.
10.02.2026 / 04.03.2026: Parlamentarische Einbindung sofort erforderlich!
Wir begrüßen es, dass es unseren Wahlkreisabgeordneten anscheinend gelungen ist, Finanzmittel für die Jahre 2026/2027 in den Haushaltsplan des Landes Berlin „zur Verstetigung und Ausweitung von Pilotprojekten zum lokalen Grundwassermanagement“ einstellen zu lassen.
Diese Finanzmittel stehen für ganz Berlin und mit unbekanntem Anteil auch für das Blumenviertel zur Verfügung. Die Ausgestaltung des Grundwassermanagements für die jeweiligen Gebiete obliegt anscheinend dem Berliner Senat.
Offiziell gilt das Blumenviertel jetzt als „Pilotgebiet Grundwasser“ und ist Teil einer landesweiten Strategie zur nachhaltigen Grundwassersteuerung.
Unser Wahlkreisabgeordneter, Herr Förster, teilte das im Vereinsheft Februar 2026 des Grundbesitzervereins Buckow-Ost mit und sieht einen Hoffnungsschimmer, verbunden mit der Erwartung, dass den Ankündigungen nun auch Taten folgen.
Unsere Stellungnahme: Warten auf das Tätigwerden des Senats?
Wir begrüßen es, dass das Buckower-Rudower Blumenviertel Teil der landesweiten Strategie zur nachhaltigen Grundwassersteuerung werden soll. Doch muss das Abgeordnetenhaus jetzt tätig bleiben:
Bei der Einordnung des Blumenviertels in das „Pilotgebiet Grundwasser“ handelt es sich nicht um ein lokales Einzelanliegen, sondern um einen Bestandteil der strategischen Berliner Grundwasserpolitik. Eine landes- (berlin-) weite (!) Grundwasserstrategie bleibt nicht eine verwaltungsinterne Angelegenheit, wenn sie dauerhafte Finanzierungs- und Strukturentscheidungen sowie Gesetzeskompetenz umfasst. Im jetzigen Fall ist das Abgeordnetenhaus aufgrund seiner Budget- und Kontrollhoheit frühzeitig einzubinden, ehe der Senat das Abgeordnetenhaus und die Betroffenen vor vollendete Tatsachen stellt.
Wir halten es deshalb für erforderlich, den nachhaltigen Betrieb der Brunnengalerie im „Pilotgebiet Grundwasser Blumenviertel“ als Bestandteil der landesweiten Strategie jetzt ausdrücklich parlamentarisch politisch abzusichern und in diese Strategie zu integrieren. Das sollte unabhängig vom Ausgang der laufenden Machbarkeitsstudien passieren, die ggf. als Instrument zur strukturellen Weiterentwicklung zur Verfügung stehen. Wir baten die Wahlkreisabgeordneten am 10.02.2026 per E-Mail, die Initiative für einen entsprechenden Entschließungsantrag im Abgeordnetenhaus zu ergreifen. Einen Vorschlag dazu fügten wir bei.
Mit dem nachstehenden Beitrag, den wir am 18.02.2026 bei nebenan.de veröffentlichten, und unserem SOS! März 2026 unterstreichen wir die Dringlichkeit für die parlamentarische Initiative.
28.01.2026: "Notbetrieb" und fehlende Rechtsgrundlage
Am 30.06.2022 wurde die im Jahr 1997 in Betrieb gesetzte Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg außer Betrieb genommen. Die Installation der Anlage durch das Land Berlin diente der unmittelbaren Abwendung "nasser Keller" (siehe DRS Nr. 14/973 vom 04.09.2001).
Die Grundwasserproblematik im Blumenviertel war am 30.06.2022 und ist auch heute zumindest ebenso angespannt, wie bei der Inbetriebnahme der Hebebrunnenanlage vor fast 30 Jahren.
Ihre Stilllegung am 30.06.2022 erfolgte ohne Not und willkürlich.
Um anscheinend nicht ganz ohne Eingriffsmöglichkeiten zu sein, versetzte die Verwaltung die Anlage in einen "Notbetrieb".
Wie sich dieser "Notbetrieb" darstellt, zeigt das nachstehende Schriftstück:
Am 04.07.2022 stellte der Abgeordnete Christopher Förster (CDU) die Schriftliche Anfrage Nr. 19/12465 über "Notbetrieb der Brunnenanlage im Blumenviertel":
Frage 1:
Wird im Notbetrieb sichergestellt, dass die Brunnenanlage stets für den Notfall bereit ist?
Antwort zu 1:
Die Brunnenanlage wird von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) wöchentlich kontrolliert.
Frage 2:
Wer ist für die Überwachung des Notbetriebs verantwortlich?
Antwort zu 2:
Für die Überwachung des Notbetriebs sind die BWB verantwortlich.
Frage 3:
Gibt es einen Automatismus zur Auslösung der Anlage bei einem Notfall und wenn ja, wie funktioniert dieser?
Antwort zu 3:
Nein, es gibt keinen Automatismus zur Auslösung der Anlage bei einem Notfall.
Frage 4:
Auf welche Zeit ist der Notbetrieb ausgelegt?
Antwort zu Frage 4:
Der Notbetrieb ist auf ein bis maximal zwei Jahre ausgelegt.
Fazit:
1. Seit über dreieinhalb Jahren läuft die Rudower Hebebrunnenanlage angeblich im "Notbetrieb" ohne automatische Notfallfunktion, ohne gültige Betriebserlaubnis. Faktisch gibt es keinen nachhaltigen Schutz, und die Anwohnerinnen und Anwohner tragen das volle Risiko. Es gibt keine festgelegten oberen und unteren Pegelstände zur Auslösung der Anlage.
2. Die Hebebrunnenanlage wird heute durch keinen rechtssicheren Ordnungsrahmen vor ihrer endgültigen Außerbetriebnahme geschützt.
3. Im Herbst dieses Jahres stehen Wahlen zum Abgeordnetenhaus an. Eine anders zusammengesetzte Landesregierung kann die fehlende Rechtssicherheit nutzen und das Blumenviertel sich selbst überlassen.
19.01.2026: Fragen zu den Machbarkeitsstudien
Wir fragten bei nebenan.de unter der Rubrik Grundwasserproblematik Rudow wie folgt nach dem Status der Machbarkeitsstudien:
Mitte 2024 und Anfang 2025 wurden externe Fachleute von der Senatsumweltverwaltung und den Berliner Wasserbetrieben mit Machbarkeitsstudien zur nachhaltigen Regulierung der Grundwasserstände im Grundwassernotstandsgebiet Buckower-Rudower Blumenviertel beauftragt:
2. Nutzung der Wärme des im Blumenviertel zu fördernden Grundwassers für die im Blockheizkraftwerk Rudow zu produzierende Fernwärme.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien sollten zu politischen Entscheidungen führen und nach Aussagen unserer Wahlkreisabgeordneten im Herbst 2025 und Anfang 2026 vorliegen.
Wir fragen:
1. Welche Ergebnisse brachten die Machbarkeitsstudien und zu welchen politischen Entscheidungen führten sie (in Kurzform)?
2. Wird mit den Ergebnissen der Studien und den daraus entwickelten politischen Entscheidungen der gesetzlose und ungeregelte Notbetrieb der Hebebrunnenanlage im Grundwassernotstandsgebiet Buckower-Rudower Blumenviertel durch eine langfristige, rechtlich abgesicherte siedlungsverträgliche Grundwasserregulierung abgelöst?
Klaus Langer Wolfgang Widder
08.01.2026: Brunnengalerie „kurzzeitig“ außer Betrieb.
Die Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg war anscheinend von Anfang 2026 außer Betrieb, ohne dass es jemanden in der Senatsverwaltung oder bei den
BWB aufgefallen ist. Erst eine Anwohnerin machte darauf aufmerksam. Die Grundwasserstände stiegen in dieser Zeit am Arnikaweg E. Petunienweg um ca. 12 cm. Die Flurabstandskarte auf
unserer Startseite zeigt, dass bei einem Ausfall der Hebebrunnenanlage ca. 80% der ca. 2.250 bebauten Grundstücke im Blumenviertel von siedlungsunverträglichen
Grundwasserständen betroffen und gefährdet sind.
Dem Vernehmen nach soll die Anlage am 08.01.2026 wieder in Betrieb genommen worden sein.
Wann wird der ungeregelte Notbetrieb der Hebebrunnenanlage im Rahmen einer gesetzlichen Vorgabe des Abgeordnetenhauses für die
Berliner Notstandsgebiete, zu denen auch das Blumenviertel gehört, in den nachhaltig geregelten Betrieb überführt?
Der gesetzlich geregelte Betrieb würde auch evtl. positive Ergebnisse aus den Machbarkeitsstudien nachhaltig sicherstellen.
S O S !
Grundwassernotlage in
Berlin Rudow und Johannisthal