Nachträgliche Sanierung eines Einfamilienhauses

Vorwort

Der Berliner Senat hat bereits im Laufe des "Runden Tisches Grundwassermanagement 2012" seine Absichten kundgetan, die von ihm im Wesentlichen herbeigeführte Grundwassernotlage die Betroffenen selbst "ausbaden" zu lassen. Auch im Rahmen der für die Jahre 2014 / 2015 vorgesehenen drei Pilotprojekte zur Behebung der Grundwassernotlage will er sich seiner gesetzlich vorgegebenen Verantwortung für eine  siedlungsverträgliche Grundwasserstandsteuerung in Berlin mit einer "Hilfe zur Selbsthilfe" entziehen.

Die vom Berliner Senat am "Runden Tisch ..." vorgeschlagenen Maßnahmen sind:
- Sanierung der Bauwerke durch die Betroffenen selbst.
- Bildung eines Zweckverbandes der Betroffenen.

1. Sanierung der Bauwerke durch die Betroffenen selbst

a. Die Innentrogabdichtung

Im "Neuen Deutschland" vom 28.11.2011 plädiert der FU-Hydrologe, Herr Taute, dafür, eine Abdichtung der Keller durch die Betroffenen selbst vornehmen zu lassen. Frau Fritz-Taute von der Senatsumweltverwaltung (SenUm) ist anscheinend derselben Ansicht.
Die SenUm ignoriert dabei ihre Pflicht, flächendeckend in den Grundwasserschadens- und gefährdungsgebieten eine siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung entsprechend den gesetzlichen Grundlagen (Paragraf 37 a Berliner Wassergesetz) sicherzustellen.
Am Beispiel des Buckower / Rudower Blumenviertels mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB) zeigen wir, was die einzig mögliche Sanierungsvariante, die sog. Innentrogabdichtung, kosten und was sie bringen würde:
Lt. der von SenUm im Jahr 1994 in Auftrag gegebenen "Gutachtlichen Stellungnahme zu Schäden an Einfamilienhäusern durch ansteigendes Grundwasser - Möglichkeiten einer nachträglichen Sanierung" - siehe nachstehenden Link zur Web-Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
wird bei Grundwasserständen über der Fundamentunterkante (Gefährdung der Standsicherheit des Gebäudes!) als Sanierungsvariante die sog. Innentrogabdichtung vorgeschlagen. Hier ist der zu erwartende Höchstgrundwasserstand (zeHGW) zugrunde zu legen, wobei der zeHGW  im Buckower-Rudower Blumenviertel bis zur Oberfläche unserer Grundstücke und sogar darüber hinaus steigen kann.
Es wird ein neues Beton-Innenbauwerk mit Wänden bis ca. 30 cm oberhalb des zeHGW errichtet, wobei dessen Wände und Bodenplatten als Wanne ausgebildet werden. Beide werden gegen das Erdreich (Sohle) bzw. das alte Mauerwerk jeweils vollflächig isoliert. Die neuen Betonwände müssen kraftschlüssig mit dem alten Mauerwerk verankert werden; dabei wird die notwendige Isolierung zwischen beiden durchbrochen. 
Unter folgendem link finden Sie einen Artikel, der mit eindrucksvollen Bildern den Aufwand und die erforderliche Fachkompetenz der ausführenden Firmen verdeutlicht.
Meist müssen aus allen (!) Kellerräumen die alten Bodenplatten (Raumhöhe!) entfernt werden. Alle technischen Einrichtungen, Öltanks, Heizungsanlagen, Geräte, Treppen, Zargen, Fenster, Elektro-, Gas-, Wasser- und Fernmeldeanschlüsse- und leitungen müssen aus- und wieder eingebaut, bzw. neu verlegt werden. Während der langen Bauzeit ist eine teure Grundwasserhaltung bei hoch anstehendem Grundwasser notwendig.
Die dabei entstehenden Kosten von ca. 120.000,- € bis ca. 150.000,- € übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der überwiegenden Mehrheit der Betroffenen. Waren Frau Fritz-Taute (SenUm) und Herrn Taute (FU) diese Kosten völlig unbekannt, als sie ihre Aussagen im "Neuen Deutschland" (siehe oben) machten?
Der nachhaltige Erfolg der technisch äußerst anspruchsvollen Sanierung ist nicht gegeben, da sich das neue Innenbauwerk auf das weiterhin im Grundwasser verbleibende und dort verrottende alte Mauerwerk flächendeckend und bündig stützen muss.
Hinzu kommt: Wo sind die fachlich versierten Firmen, die ca. 2.250 Gebäude im Buckower-Rudower Blumenviertel in angemessener Zeit sanieren können?
Deshalb wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 das Schutzgesetz (§ 37 a Berliner Wassergesetz mit Begründung und Einzelbegründung) beschlossen und das Land Berlin damit beauftragt, eine zugleich siedlungs-, gesundheits- und umweltverträgliche Grundwasserstandssteuerung in Berlin zu betreiben. Diese Vorgaben sind vom Berliner Senat im Rahmen des Berlin-weiten Grundwassermanagements anzuwenden.
Vorsicht ist bei allen Sanierungs-Angeboten geboten, mit denen eine vermeintlich preisgünstige und dauerhafte Trockenlegung unserer Gebäude versprochen wird, solange wir real mit dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand (zeHGW) bis an die Grundstücksoberflächen und darüber hinaus rechnen müssen. 
b. Keller zuschütten und aufgeben
Wie bei der Innentrogabdichtung bleiben auch hier die alten Fundamente und das aufgehende Mauerwerk der Verrottung durch das hoch anstehende Grundwasser ausgesetzt.
Alle Ver- und Entsorgungsleitungen, Heizungsanlagen, Öltanks, Wirtschaftsräume usw. müssten eine Etage höher  gelegt werden. Wo ist der Platz für diese Anlagen? 
Ein absurder Vorschlag des Senats!

2. Bildung eines Zweckverbandes der Betroffenen

Dieses Ansinnen des Senats an die Betroffenen beantwortet sich angesichts der vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 geschaffenen gesetzlichen Grundlagen und der im wesentlichen vom Land Berlin  herbeigeführten und der trotz dieser Vorgaben schon mehr als 20 Jahre geduldeten Grundwassernotlage in Berlin schon fast von allein.

Das Land Berlin stand in der Pflicht-Nachfolge, die jahrzehntelang (!) begangenen mangelhaften Verwaltungsakte der Baubehörden des Landes Berlin - siehe das Rudower Blumenviertel -
- bei der Aufstellung der Bebauungspläne, 
- der öffentlich-rechtlichen Prüfung der Standsicherheitsnachweise und 
- der Erteilung der Baugenehmigungen 
auszugleichen / zu heilen. 
Die vom Land Berlin gewollt und stetig im dicht bebauten Stadtgebiet in Richtung der natürlichen Grundwasserstände "gefahrenen" Grundwasserstände - siehe auch Rubrik "Abwasserrecycling" - 
bewirken jedoch, dass die Bebauung in immer mehr Stadtteilen durch siedlungsunverträglich hoch anstehende Grundwasserstände gefährdet wird: Die seinerzeit staatlich geprüfte und bescheinigte Standsicherheit tausender Gebäude ist nicht mehr gegeben; die Gesundheit der Betroffenen ist gefährdet.
Die daraus resultierende Grundwassernotlage - im August 1995 bereits vom damaligen Senator Hassemer in seinem Schreiben an das Berliner Abgeordnetenhaus konstatiert - wurde von den Betroffenen nicht herbeigeführt / verursacht.
Durch den gewollten flächenhaften Grundwasseranstieg in Richtung der natürlichen Grundwasserstände ist die siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung in Berlin zu einer Notwendigkeit von uns allen / der Allgemeinheit geworden und von ihr zu tragen - siehe Rubrik "Aufnahme in die Berliner Verfassung".
Dazu können und müssen auch die "Ewigkeitseinnahmen" (siehe Rubrik "Finanzierung und Kosten") aus dem Grundwasserentnahmeentgelt und den Gewinnen der BWB - 2011 ca. 190 Mio. € - genutzt werden.
 
Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss im Mai 1999 die Einfügung des Paragrafen 37 a in das Berliner Wassergesetz (BWG). 
Darin wird das Land Berlin ermächtigt: "Eine etwaige über die öffentliche Wasserversorgung hinausgehende Förderung zum Zwecke der Geundwasserstandssteuerung müsste das Land Berlin aus dem Landeshaushalt finanzieren."
 
                                                           Heilen statt Zerstören!

3. Das Pilotprojekt Buckower-Rudower Blumenviertel

Im Vorwort zu dieser Seite (siehe oben) kündigten wir bereits die Absicht des Landes Berlin an, das ihm mit Paragraf 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) eröffnete und übertragene Grundwassermanagement mit siedlungs-, gesundheits- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung einschließlich der ihm mit Paragraf 37 a BWG erteilten Ermächtigung zu seiner Finanzierung auf die Betroffenen abzuwälzen. Das Land Berlin versucht es im Rahmen des Pilotprojektes "Buckower-Rudower Blumenviertel" und nennt es verniedlichend "Hilfe zur Selbsthilfe".

Welch unlauterer Methoden er sich zur Begründung seines Vorhabes dazu bedient, schilderten wir dem Berliner Abgeordnetenhaus bereits in unseren vier Petitionen im Jahr 2015 - siehe Rubrik "Petitionen".
Im Herbst 2015 wählte der Senat vier Gebäude (EFH) im Buckower-Rudower Blumenviertel aus, um von öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständigen für diese Gebäude Gutachten über bauliche Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen bei zu erwartenden Höchstgrundwasserständen (zeHGW) erarbeiten zu lassen.
Am 25.02.2016 legte der Berliner Senat in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) die Ergebnisse der vier Gutachten vor und stellte dies inzwischen auch online auf die Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Die Ergebnisse und die Folgerungen daraus stellten wir in unserem nachstehenden SOS! dar, das wir im Rahmen von Veranstaltungen der Haus- und Grundbesitzervereine Buckow-Ost und Rudow zur "Grundwassernotlage im Einzugs- und Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal" den Betroffenen hundertfach zur Kenntnis gaben - siehe auch Rubrik "Neues zur Behebung der Grundwassernotlage in Berlin - Übersichtsseite" und dort die Unterrubrik ... (1) anklicken.
Die IHK baten wir mit nachstehender Datei, uns fachkundige Firmen zur Durchführung der Sicherungs- und Sanierungsarbeiten und die Modalitäten der Kreditvergabe der IBB zu benennen. Eine Antwort steht auch im September 2016 / August 2017 / Mai 2018 / Dezember 2019 / Juli 2021 / Dezember 2023 aus!