- Fakten und Stellungnahmen 2024 -
04.12.2024: Achtung! Keine Veranstaltung der Senatsverwaltung am 18.12.2024
Lt. E-Mail des Grundwasserbeauftragten des EGR, Herrn Silbiger, vom 04.12.2024 findet die für den 18.12.2024 von Herrn Schenk angekündigte Informationsveranstaltung der Senatsumweltverwaltung und der BWB in der Clay-Schule nicht statt, nachdem eine noch vor den Sommerferien 2024 vorgesehene Veranstaltung ebenfalls ausfiel. Ein Ersatztermin ist nicht bekannt.
26.11.2024: Informationsveranstaltung am 18.12.2024
Die Senatsumweltverwaltung und die BWB laden zum 18.12.2024 ,19:00 Uhr, in die Clay-Schule (Neudecker Weg 22) zu einer Informationsveranstaltung ein.
Das Wasserwerk Johannisthal soll nach seiner Inbetriebnahme (2030/2031) wieder den Schutz des Blumenviertels vor hohen Grundwasserständen leisten. In einer Machbarkeitsstudie wird geprüft, auf welche Weise das Grundwasser im Blumenviertel daselbst gefördert und unter der Autobahn und dem Teltowkanal hindurch zum Wasserwerk Johannisthal geleitet werden kann.
Bis dahin soll die Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg den Schutz des Blumenviertels erbringen.
Wir hoffen, dass die finanziellen Mittel für alle kurz-, mittel- und langfristig vorgesehenen Maßnahmen zur Verfügung stehen und das Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete nachhaltig (dauerhaft) vor hohen Grundwasserständen sicher sind.
Siehe dazu auch unser SOS! Oktober 2024.
17.11.2024: Die anscheinend endlose Geschichte - 30 Jahre SOS!
Im Jahr 1995 veröffentlichten wir eines unserer ersten SOS!
Lesen Sie dazu untenstehend unser SOS! November 2024 mit dem SOS aus dem Jahr 1995.
--> siehe dazu auch unser SOS! Oktober 2024 unter dem Datum 01.10.2024.
01.10.2024: Eine Zwischeninformation
Mit unserem Vorschlag vom 03.06.2024 (siehe unten) schlugen wir u.a. vor, das Grundwassermanagement des Landes Berlin bei der Regenwasseragentur der Berliner Wasserbetriebe (BWB) anzusiedeln. Im Juli und September befasste sich der Aufsichtsrat der BWB (Vorsitzende: Senatorin Franziska Giffey) anscheinend auch mit der Lösung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel.
Wir begrüßen es, dass die Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg von den BWB zwar mit begrenzter Förderleistung, aber anscheinend kontinuierlich betrieben wird. Jetzt ist der nächste Schritt notwendig: Nachhaltige Ertüchtigung der Hebebrunnenanlage. Erst dann ist es auch sinnvoll, unsere Keller zu sanieren. Lesen Sie dazu unser nachstehendes SOS!
27.08.2024: Frage an den Vorstand der Berliner Wasserbetriebe
Ein Interview der Berliner Morgenpost mit dem Vorstand der Berliner Wasserbetriebe (BWB), Herrn Prof. Dr. Donner, ist der Anlass für unsere Frage an Herrn Donner zum Stand der künftigen Aufgaben der BWB, insbesondere zum Wasser- / Grundwassermanagement.
29.07.2024: Noch immer auf der Suche…
Mit Artikel "Die Brunnengalerie im Notbetrieb rettete Keller im Blumenviertel" im Rudower Magazin 07/2024 suchen die politischen Akteure auch im Sommer 2024 nach einer nachhaltigen und für die Anwohner verträglichen Lösung der Grundwasserproblematik. Der Wahlkreisabgeordnete Olaf Schenk ist optimistisch, dass noch in diesem Jahr ein Lösungsansatz des Problems präsentiert werden kann.
Die Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel liegt auf der Hand und wurde in unserem SOS! Juli 2024 noch einmal dargelegt! Das sollten die politischen Akteure, Fraktionen übergreifend, e n d l i c h gemeinsam umsetzen!
01.07.2024: SOS! Juli 2024
Mit unserem SOS! Juli zeigen wir noch einmal, wie aus dem Notbetrieb der Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg zügig eine dauerhafte Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel entstehen kann. Den Vorschlag dazu sandten wir am 03.06.2024 (siehe unten!) an die Sprecherin der SPD und den Sprecher der CDU im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz im Berliner Abgeordnetenhaus.
19.06.2024/29.06.2024: Wassermangel?
Zwei Artikel des Berliner Tagesspiegels zum Szenario „Trinkwassermangel in Berlin“ vom 04.06.2024 und ein weiterer Artikel vom 18.06.2024 dazu erinnerten an dieselbe Fragestellung vor ca. 30 Jahren und regten zum Leserbrief an den Tagesspiegel an.
03.06.2024: Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg zum „Notbetrieb“ eingeschaltet - Vorschlag für einen gemeinsamen Antrag
Die Finanzierung von Planung, Bau und Betrieb der Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg wurde Mitte der 90er Jahre ohne gesetzliche Vorgaben, sondern allein aus der Notlage heraus vom damaligen Senat in die Wege geleitet und vom Abgeordnetenhaus genehmigt.
Die ersatzlose Abschaltung der Anlage am 30.06.2022 führte erneut zur Grundwassernotlage, die bis heute andauert. Es ist erfreulich, dass im Zuge der Europawahl jetzt ein "Notbetrieb" erreicht wurde. Wie lange hält der Notbetrieb vor?
Für eine dauerhafte Lösung der Grundwassernotlage im Blumenviertel sollten jetzt die Abgeordneten, zumindest die der Koalitionäre von CDU und SPD, im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz des Abgeordnetenhauses, zu dessen Mitgliedern auch der Abgeordnete Olaf Schenk gehört, umgehend gemeinsam sorgen:
Verfassung eines Antrags, in dem der Senat aufgefordert wird, zum unabdingbaren Schutz des Blumenviertels vor siedlungsunverträglichen Grundwasserständen eine dauerhafte Regulierung der Grundwasserstände umzusetzen. Das geschieht durch eine umgehend einzuleitende ökologisch und ökonomisch sinnvolle, nachhaltige Ertüchtigung (Regenerierung / Sanierung) der Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg.
Diesen Antrag legt der Ausschuss dem Plenum des Abgeordnetenhauses zur Beschlussfassung vor, so wie es auch Mitte der 90er Jahre im Abgeordnetenhaus praktiziert wurde.
Anm. 1: Vorstehender Schriftsatz wurde am 01.06.2024 auch unter nebenan.de veröffentlicht.
Anm. 2: Am 03.06.2024 sandten wir einen mit Fakten und Begründung versehenen Antrag dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz im Abgeordnetenhaus zur Nutzung für einen eigenen Antrag an das Plenum des Abgeordnetenhauses zu.
26.05.2024: Das Blumenviertel: Opfer der Altlastenproblematik im Südosten Berlins, der Starkregenereignisse und des Schwammstadt-Prinzips - Sofortmaßnahme: Einschalten der Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg!
Wasser ist ein kostbares Gut. Es in ausreichendem Maß und in guter Qualität zur Verfügung zu stellen, ist Aufgabe der Daseinsvorsorge des Berliner Senats. Es darf jedoch bei allen Maßnahmen zur Bedarfsdeckung nicht ein solches Maß an bedingungsloser, rein ökologischer Vorsorge (Ideologie) vorgenommen werden, dass ganze Stadtteile unter Wasser (Grundwasser) gesetzt und der Bevölkerung sowie den Bestandsbauten enorme Schäden, bis zum Verlust ihrer Gesundheit und ihres Zuhauses, zugefügt werden.
Mit unserem SOS! Juni 2024 zeigen wir, wie die Senatsverwaltung MVKU mit der Abschaltung der Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg am 30.06.2022 das Buckower-Rudower Blumenviertel zum Opfer der Altlastenproblematik im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Johannisthal machte. Wir zeigen den gangbaren Weg aus der Grundwassernotlage.
Schadensbegrenzung: Seit dem Herbst 2022 bemüht sich die Senatsverwaltung um
Schadensbegrenzung und sucht nach "einem kritischen Grundwasserstand für den ehemaligen Absenkungsbereich der Grundwasserregulierungsanlage im Glockenblumenweg" - nach einem Notbetrieb? Die Verwaltung hat den kritischen Grundwasserstand bis heute nicht gefunden; sodass die Bevölkerung in ihrer Gesundheit und die Bestandsbauten in ihrer öffentlich-rechtlich geprüften und bescheinigten Standsicherheit weiterhin durch unzuträglich hohe Grundwasserstände gefährdet und geschädigt werden.
Es ist so unkompliziert: Sofortige Inbetriebnahme der Hebebrunnenanlage!
Kompromiss: Wir zeigen anhand der Aufzeichnungen der Grundwasserstände der offiziellen Funkmessstelle 3212 der Senatsverwaltung MVKU, wie die Zentrale der Brunnengalerie im Glockenblumenweg automatisch über vorzugebende obere und untere Pegelstände dieser Messstelle die Grundwasserstände im Blumenviertel zunächst regulieren kann.
Die Schwammstadt: Die Senatsverwaltung MVKU macht aus dem Blumenviertel mit ca. 2.250 Bestandsbauten mit Abschaltung der Hebebrunnenanlage seit dem 30.06.2022 flächendeckend eine Schwammstadt --> Flutung unzähliger Fundamente, Bodenplatten und Keller.
Im Jahr 2017 veröffentlichte die Verwaltung die nachstehende Karte. Aus ihr ist klar erkennbar, wie das Grundwasser nach Abschaltung der Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg das Blumenviertel flächendeckend fluten würde.
Die politisch Verantwortlichen sind gefordert:
Die Verwaltung MVKU muss ihr schädigendes Verwaltungshandeln angesichts der Altlastenproblematik, der Starkregenereignisse und des Schwammstadt-Prinzips sofort beenden und zu einem siedlungs- und umweltverträglichen Grundwassermanagement zurückkehren. Sie muss zügig von ihrer Ideologie (siehe oben) abrücken, zur Vernunft kommen und erkennen, dass sie in der dicht bebauten Stadt nicht einseitig rein ökologische Vorstellungen zum Schaden Bevölkerung umsetzen kann. Die Menschen im Blumenviertel sind kein Freiwild für sie.
23.04.2024 / 26.04.2024: Ideologie schlägt Vernunft
Es bestand am 30.06.2022 kein Grund, die Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg, die das Blumenviertel vor hohen Grundwasserständen schützen soll,
ersatzlos außer Betrieb zu setzen; auch am 15.03.2024 gab es keinen Grund, die am 18.12.2023 wegen der Starkregenereignisse wieder eingeschaltete Anlage erneut abzuschalten.
Wir verdanken die andauernden Hochgrundwasserstände den Mitarbeitern der Senatsumweltverwaltung. Ihr Credo (ihre
Ideologie) erfordert naturnahe Grundwasserstände, auch wenn das dicht besiedelte und bebaute Berliner Urstromtal bereits randvoll mit Grundwasser gefüllt ist. Schäden an der Gesundheit
der Bevölkerung und den Bausubstanzen werden billigend in Kauf genommen. Gesetzliche und bauliche Schutzmaßnahmen, die das Berliner Abgeordnetenhaus zum Schutz der Bevölkerung und der Bauten vor
hohen Grundwasserständen vorgab, werden ignoriert, blockiert bzw. außer Betrieb gesetzt, obwohl die Altlastenproblematik im Wasserwerk Johannisthal, der Klimawandel mit
Starkregenereignissen und das Schwammstadt-Prinzip Schutzmaßnahmen umso mehr erfordern.
Auch ein Jahr nach der Übernahme ihrer Ämter bzw. ihrer Mandate schaffen es die politisch Verantwortlichen, die Senatorin (CDU), die
Staatssekretärin (CDU) und die Wahlkreisabgeordneten (CDU) nicht, eine an gesetzlichen und baulichen Vorgaben und Fakten orientierte Politik um- und durchzusetzen.
Wann lassen die politisch Verantwortlichen die „Schutzmaßnahme Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg" wieder nachhaltig in Betrieb
setzen?
08.04.2024: Nur gemeinsames Handeln der Fraktionen im Abgeordnetenhaus kann die Grundwasserproblematik
lösen
Mit unserer E-Mail vom 02.04.2024 empfahlen wir den Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus, gemeinsam die Grundwasserproblematik zu lösen und die
Expertise des mit der Materie vertrauten Abgeordneten und Juristen A. J. Herrmann einzubinden. Anbei legten wir den Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2017 „Weiterbetrieb der Brunnenanlage im
Rudower und Buckower Blumenviertel - Zum Schutz vor steigendem Grundwasser und nassen Kellern.“ Beigefügt wurde unser SOS! April 2024 vom 27.03.2024.
02.04.2024 Gestiegene Pegel auch in Johannisthal / Baumschulenweg
Auch wenn die Situation hier noch nicht so dramatisch ist wie im Buckower-Rudower Blumenviertel, wo nach wie vor durch die abgeschaltete Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg viele Keller von Grundwasser geflutet werden, deutet sich auch in den tiefer gelegenen Ortsteilen eine dramatische Situation an.
Ohne die Grundwasserförderung im Rahmen der Altlastensanierung in Neuer und Alter Königsheide und am Teltowkanal wäre hier schon flächendeckend "Land unter".
Um dies zu verdeutlichen hier der Anstieg an mehreren Pegelmessstellen in den letzten 15 Monaten:
09424 (Johannisthaler Chaussee, gegenüber Nr. 66) +38 cm
15012 (Ligusterweg gegenüber Nr.26) +34 cm
08018 (Neue Königsheide in unmittelbarer Brunnennähe) +34 cm
09451 (Neue Königsheide ca. 200 m hinter Bushaltestelle Ostweg) +38 cm
09416 (vor Weststraße Nr. 85) +42 cm
hier gibt es in unmittelbarer Nähe bereits überschwemmte Gärten
09458 (vor Waldstrasse Nr. 40) +47 cm
05424 (Sterndamm/ Heuberger Weg) +46 cm
09445 (Neue Königsheide, ca.200m vor Krematorium) +27 cm
10035 (Sterndamm vor Nr.212 -in Mehrfamilienhäusern) +32 cm
10038 (Johannes-Sasse-Ring – vor Nr.67) + 8 cm
05422 (Lindhorstweg vor Nr.105) +41 cm
06560 (Wasserwerksgelände Nähe Abwehrbrunnen Teltowkanal) +28 cm
09485 ( -„-) +42 cm
06567 ( -„-) +12 cm
06568 ( -„-) +17 cm
Hier nochmal der link zu den Funkmessstellen (Seite vergrößern bis das Gebiet und die Messstellen erkennbar sind)
31.03.2024: Unterlassene Hilfeleistung
Fakt ist: Im Jahr 1995 legte der Berliner Senator für Umweltschutz dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Behebung der nach der Wende im Buckower-Rudower Blumenviertel aufgekommenen Grundwassernotlage seinen "Bericht über Wasserwirtschaftliche Sofortmaßnahmen - Neubau einer Grundwasserregulierungsanlage im Ortsteil Rudow" vor.
Das Berliner Abgeordnetenhaus stimmte der Schutzmaßnahme noch im Jahr 1995 zu.
Die Anlage ging 1997 in Betrieb, wurde vom Land Berlin finanziert und von den Berliner Wasserbetrieben betrieben.
Fakt ist: Die Behebung der auch im Jahr 2024 im Buckower-Rudower Blumenviertel bestehenden Grundwassernotlage ist genau wie im Jahr 1995 nicht ohne nachhaltige Regulierung der Grundwasserstände möglich.
Heute kommen im Zeichen des Klimawandels vermehrt noch Starkregenereignisse auf uns zu und damit dem gewollten Schwammstadt-Prinzip für Berlin entgegen. Die Senatsverwaltung MVKU lässt das Berliner Urstromtal volllaufen. --> siehe SOS! März 2024 "Schwammstadt Berlin ..." vom 05.03.2024!
Das Grundwasser stieg nach erneuter Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg am Arnikaweg E. Petunienweg innerhalb von ca. 2 Wochen (15.03.24 bis 31.03.2024) um 28 cm an.
Jetzt ist ein Eingreifen der Berliner Abgeordneten dringend notwendig:
Die Brunnengalerie im Glockenblumenweg ist betriebsbereit!
Die Anlage muss sofort aus dem derzeitigen Stand-by-Modus zunächst in den nachhaltigen Notbetrieb, wie er vom 18.12.2023 bis zum 15.03.2024 vorübergehend bestand, überführt werden.
--> siehe SOS! April 2024 "Den Willen des Berliner Abgeordnetenhauses durchsetzen!" vom 27.03.2024 und unsere E-Mail vom 29.03.2024.
Verantwortung:
Die Notrufe der Bevölkerung verhallen bisher ergebnislos, obwohl eine Abhilfe heute zumindest ebenso dringend ist wie 1994 / 1995 und zudem bedeutend schneller und einfacher machbar ist.
Was bedeutet angesichts der dramatischen Notlage und der Notrufe die ausbleibende Hilfe der politisch in der Senatsverwaltung MVKU Verantwortlichen? Unterlassende Hilfeleistung!
Wer finanziell hoch dotierte Stellen / Posten bekleidet, sollte auch seinen Ermessensspielraum wahrnehmen und Verantwortung übernehmen!
Erinnert sei positiv an den Senator für Umweltschutz im Jahr 1995 (siehe oben)!
29.03.2024: E-Mail an die Wahlkreisabgeordneten
Stabilisieren der Grundwasserstände im Buckower-Rudower Blumenviertel
Sehr geehrte Herren Abgeordnete Olaf Schenk, Christopher Förster und Lars Düsterhöft,
durch die ersatzlose, nicht begründbare Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg am 30.06.2022 und ihre erneute
Außerbetriebnahme am 15.03.2024 nach temporärem Betrieb zwischen dem 18.12.2023 und dem 15.03.2024 sind inzwischen im Blumenviertel Grundwasserstände erreicht worden, die denen der Jahre
1994 / 1995 entsprechen:
--> Grundwassernotlage! Anscheinend wird es von der politischen Leitung der Verwaltung wissentlich geduldet.
Im Haus Arnikaweg 5 B flutet das Grundwasser am 29.03.2024 10 cm hoch den Keller. Die schon auf einem
Sockel stehenden Elektrogeräte sind gefährdet und müssen gesichert werden. Die Gesundheit, die Bausubstanzen ... sind gefährdet!
Im Jahr 1995 schufen die damaligen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die damalige politische Leitung der
Senatsverwaltung für Umweltschutz gemeinsam die Abhilfe aus der Notlage: Als wasserwirtschaftliche Sofortmaßnahme wurde zur Grundwasserregulierung im Blumenviertel die
Brunnengalerie im Glockenblumenweg errichtet und im Jahr 1997 in Betrieb genommen. Diese Anlage war nicht nur bis zum 30.06.2022 oder temporär vom 18.12.2023 bis 15.03.2024 erforderlich, sie ist
sowohl heute als
auch zukünftig auf
unbestimmbare Zeit erforderlich. Ihre nachhaltige Ertüchtigung war und ist möglich.
Per Sofortmaßnahme muss jetzt die am 15.03.2024 in den Stand-by-Modus versetzte Brunnengalerie reaktiviert werden, um weitere Schäden und Gefahren
(Elektrische Anlagen, Öltanks im Außenbereich usw.) von Menschen und Bauwerken im Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten abzuwehren / abzuwenden. Es gibt keine andere Sofortmaßnahme!
Ein daraus folgender (automatischer) Notbetrieb kann eine Übergangslösung bis zu einer nachhaltigen Ertüchtigung der
Brunnengalerie sein.
Wir fragen uns: Auf welches Recht berufen sich die politisch Verantwortlichen beim Berliner Senat, dass sie die jederzeit
mögliche Soforthilfe in der Notlage verweigern?
Wir bitten Sie zunächst, die sofortige und unbegrenzte Einschaltung der Brunnengalerie bei der
politischen Leitung der Senatsverwaltung MVKU einzufordern.
In unserer Anlage stellen wir die zur Behebung der Grundwassernotlage notwendigen Schritte dar. Dazu bitten wir Sie
um weiteres, tatkräftiges Handeln für die Bürgerinnen und Bürger, um schließlich zu einer nachhaltigen Regulierung und Stabilisierung der Grundwasserstände im Blumenviertel und in seinen
angrenzenden Gebieten zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Langer Wolfgang Widder
27.03.2024: Die "Vernässungsschäden" vom Jahresende 2023 wiederholen sich! Das Grundwasser flutet erneut unsere Keller! Abhilfe ist möglich!
Den Willen des Berliner Abgeordnetenhauses durchsetzen!
Mit der erneuten ersatzlosen Abschaltung der Brunnengalerie durch die Senatsverwaltung MVKU am 15.03.2024 und den Regenfällen in diesen Tagen wiederholt sich das, was wir schon Ende des vergangenen Jahres "erleben" mussten: Flutung unserer Keller.
Das sind keine harmlosen Vernässungsschäden, es ist Zerstörung mittels unregulierter Grundwasserstände!
Dem nachstehend eingesetzten Flyer (März 2024) der Herren Abgeordneten Olaf Schenk und Christopher Förster entnehmen wir, dass die Brunnengalerie im Glockenblumenweg von der Senatsverwaltung vom Notbetrieb in den Stand-by-Modus versetzt wurde. Wir begrüßen es, dass sie nicht vollständig außer Betrieb genommen wurde. Die Herren Abgeordneten regten bei der Senatsverwaltung an, einen automatisierten Notbetrieb einzurichten, der bei einem bestimmten Grundwasserwert an einer repräsentativen Messstelle den Betrieb der Brunnengalerie startet. Unbekannt ist, ob und wann der Vorschlag der Abgeordneten zum Tragen kommt. Als Messstelle wäre u.E. die zentral gelegene Messtelle 3212 in 12357 Berlin, Petunienweg gegenüber dem Haus Nr. 87 geeignet.
Maßnahmen zur nachhaltigen Regulierung der Grundwasserstände im Buckower-Rudower Blumenviertel von 1995 und 1999
Die heutige dramatische Grundwassersituation nach der ersatzlosen Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg am 30.06.2022 und nun erneut am 15.03.2024 ist identisch mit der von 1995, als das Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1995 der Finanzierung des "Neubaus einer Anlage zur Grundwasserregulierung im Ortsteil Rudow" zustimmte. Im Jahr 1999 erfolgte als weiterer Schritt: Regulierung der Grundwasserstände auf Gesetzesebene. Dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben wurde das ihm bis dahin "aus historischen Gründen fehlende Instrument des Grundwassermanagements" eröffnet und übertragen.
Maßnahmen zur nachhaltigen Regulierung der Grundwasserstände im Buckower-Rudower Blumenviertel heute
Um weitere Gefährdungen der Gesundheit der Bevölkerung und der Bausubstanzen der
ca. 2.250 Häuser im Blumenviertel zu verhindern, muss die Brunnengalerie sofort aus dem Stand-by-Modus wieder in den (ggf. automatisierten) Notbetrieb überführt werden, wie er zwischen dem 18.12.2023 und dem 15.03.2024 bestand!
Eine zeitnahe Vereinbarung der Abgeordneten mit der politischen Leitung der Senatsverwaltung MVKU dazu ist dringlich!
Die aus der gegenwärtig dramatischen Notlage, insbesondere im Blumenviertel und in den angrenzenden Gebieten herausführenden Schritte zeigen wir mit unserem nachstehenden SOS! "Den Willen des Berliner Abgeordnetenhauses durchsetzen."
21.03.2024: Kontrolle des Berliner Senats - Gesetzgebung auf Landesebene
Das Grundwasser steigt unaufhörlich: Das Grundwasser ist am Arnikaweg E. Petunienweg seit Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg am 15.03.2024 um ca. 19 cm gestiegen und flutet erneut die Keller.
Mit der nachfolgenden Ausarbeitung zeigen wir zusammenfassend die Möglichkeiten des Berliner Parlaments, die Behebung der Grundwassernotlage gesetzlich zu regeln.
19.03.2024: Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft
Der Abgeordnete Lars Düsterhöft (SPD) stellte am 04.03.2024 mit DRS 19/18492 eine Schriftliche Anfrage zum Thema:
Das Blumenviertel und Teile von Johannisthal nicht absaufen lassen. Teil 2
Lesen Sie dazu die Fragen und Antworten in der nachstehenden Datei.
Den Teil 1 (DRS 19/17824) finden Sie unter dem Datum 17.02.2024 auf dieser Seite.
15.03.2024: Der Berliner Senat setzt die Zerstörung des Blumenviertels und seiner angrenzenden Gebiete fort! Das Berliner Abgeordnetenhaus ist gesetzgebend gefordert!
Pünktlich zum angekündigten Termin, dem 15.03.2024, setzt die CDU-geführte Senatsverwaltung MVKU anscheinend ungehindert ihre Zerstörungsorgie im Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten erneut in Gang. Das Grundwasser stieg am Arnikaweg E. Petunienweg innerhalb von 24 Stunden um ca. 8 cm an.
Die Hilflosigkeit der in der Senatsverwaltung politisch Verantwortlichen (die Senatorin und ihre Staatssekretärin) gegenüber ihren Mitarbeitern ist erschreckend.
Die vom Berliner Abgeordnetenhaus bereits im Jahr 1999 dem Land Berlin vorgegebene gesetzliche Grundlage wird von der Senatsverwaltung ignoriert und blockiert.
Wir erinnern an die wesentlichen Aufgaben des Berliner Abgeordnetenhauses:
--> Kontrolle des Senats --> Gesetzgebung auf Landesebene!
Die Senatsverwaltung MVKU lässt das Blumenviertel in Rudow und seine angrenzenden Gebiete seit dem 30.06.2022 mit hohen Grundwasserständen unreguliert fluten.
Gut gemeinte Anfragen einzelner Abgeordneter an den Senat zur Behebung der von ihm verursachten Grundwassernotlage blieben im Rahmen ihrer Kontrollfunktion folgenlos.
Jetzt sind die Fraktionen der Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus gefordert, den Fakten und Realitäten Geltung zu verschaffen: Sie müssen entweder das von ihren Vorgängerinnen im Jahr 1999 beschlossene Schutzgesetz durchsetzen oder selbst gesetzgebend tätig werden.
Das Berliner Abgeordnetenhaus kann eine Neufassung des Gesetzes zum Schutz der betroffenen Gebiete beschließen und dem Land Berlin vorgeben. Wir haben die gesetzliche Grundlage von 1999 überarbeitet: „Orientierung an Fakten und Realitäten - Neufassung des Paragrafen 37 a BWG“ mit Begründung.
Nachstehend zeigen wir einen Auszug aus dieser Datei: Gegenüberstellung von Schutzparagraf 37 a BWG (alt) mit unserem Vorschlag zur Neufassung des Paragrafen im BWG.
05.03.2024: Im Zeichen des Klimawandels - Schwammstadt Berlin
Als Teil der „Nationalen Wasserstrategie“ soll Berlin im Zeichen des Klimawandels zur Schwammstadt werden. Zur Umsetzung der Strategie wurde im Jahr 2018 bei den Berliner Wasserwerken die Berliner Regenwasseragentur gegründet. Wie wirkt sich eine Strategie zur Sicherung hoher Grundwasservorräte in einer Stadt wie Berlin aus, die mit den oberflächennahen natürlichen Grundwasserständen ohnehin große Probleme hat? Siehe das untenstehende Foto!
In unserem nachstehenden SOS! März 2024 zeigen wir diese Problematik für das Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete; das SOS! wurde den Herren Wahlkreisabgeordneten Lars Düsterhöft (SPD), Christopher Förster (CDU) und Olaf Schenk (CDU) per E-Mail übermittelt.
03.03.2024: Grundwassernotlage im Berliner Urstromtal?
Die großen Niederschlagsmengen der letzten Monate, teilweise verbunden mit Starkregenereignissen, führten dazu, dass die Pegel im Berliner Urstromtal z.T. massiv angestiegen sind.
Obwohl im Einzugsgebiet des Wasserwerks Johannisthal noch deutliche Grundwassermengen gefördert und in Teltowkanal bzw. Britzer Zweigkanal abgeschlagen werden, sind die Grundwasserpegel massiv gestiegen und haben Höchstwerte erreicht. Vermehrt ist die Altbebauung in ihrer Substanz gefährdet bzw. steht das Grundwasser bereits an der Oberfläche (siehe Foto aus einem Garten der unter Denkmalschutz stehenden Siedlung Am alten Fenn).
Ist das berlinweite Grundwassermanagement mit dieser Situation überfordert?
Eine kurzzeitige Störung der Abwehrbrunnen Alte Königsheide Süd nach Stromausfall am 29.02.2024 (soll am 04.03.2024 wieder behoben werden) zeigt, wie sensibel und angespannt die Situation derzeit in diesem Bereich ist. Das Grundwasser stieg innerhalb dieser wenigen Tage um 10-15 cm an.
17.02.2024: Berliner Abgeordnetenhaus - Drucksache 19/17824
Die beiden Abgeordneten Lars Düsterhöft und Marcel Hopp (beide SPD) stellten dem Berliner Senat mit DRS 19/17824 am 09.01.2024 Fragen zum Thema:
Das Blumenviertel und Teile von Johannisthal nicht absaufen lassen. Teil 1
Mit dem nachfolgenden link zur Drucksache können Sie die Fragen der Abgeordneten und die Antworten der Staatssekretärin der Senatsverwaltung MVKU, Frau Behrendt, vom 25.01.2024 nachlesen:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-17824.pdf
Enttäuschend:
Die „Unterstützungsangebote“ der Staatssekretärin der Senatsumweltverwaltung führen zu keiner zügigen und nachhaltigen Behebung der Grundwassernotlage im Blumenviertel.
Eine Sanierung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg plant die Senatsverwaltung MVKU
zurzeit lt. DRS 19/17824 nicht.
Sie empfiehlt als nachhaltigste Lösung eine „Sanierung der nicht fachgerecht abgedichteten Gebäude“ —> siehe dazu unsere Rubrik „Nachträgliche Sanierung eines Einfamilienhauses“; Stichwort —> Innentrogabdichtung: http://www.irbnet.de/daten/rswb/11049002081.pdf
Noch immer schiebt die Staatssekretärin die Verantwortung für die Grundwassernotlage im Blumenviertel unterschwellig den Bürgerinnen und Bürgern zu. Mit der nachstehenden Datei zeigen wir noch einmal die Ursachen der flächendecken Grundwassernotlage:
Fazit:
Die Bürgerinnen und Bürger im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten sind nicht Verursacher der Grundwassernotlage. Das Grundwassermanagement wurde dem Land Berlin vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 gesetzlich eröffnet und übertragen.
Die Staatssekretärin bietet in ihrer Antwort keine flächendeckende, nachhaltige und in absehbarer Zeit umsetzbare, fach- und sachgerechte Lösung der Grundwasserproblematik für das Blumenviertel an.
Wir stellen hingegen die Maßnahmen vor, die u. E. zur Beendigung der Grundwassernotlage im Blumenviertel zügig umsetzbar, nachhaltig sowie ökologisch und ökonomisch am besten geeignet sind —> siehe unsere Vorschläge auf dieser Seite vom 02.02.2024.
Die Senatsverwaltung MVKU beauftragt zügig per Erlaubnis die BWB, zur Gefahrenabwehr und zum Schutze der Menschen und ihres Zuhauses vor siedlungsunverträglichen Grundwasserständen die Regulierung der Grundwasserstände im Blumenviertel mit dem nachhaltigen Betrieb der dabei abschnittsweise zu ertüchtigenden Brunnengalerie im Glockenblumenweg durchzuführen.
Heilen und schützen statt zerstören!
16.02.2024: Licht ins Dunkle bringen
Unsere beiden Wahlkreisabgeordneten, die Herren Förster und Schenk (beide CDU), bemühen sich, eine möglichst hohe Anzahl Betroffener von hohen Grundwasserständen im Blumen- und Vogelviertel zu ermitteln. Dazu dient die von ihnen an die hiesigen Haushalte verteilte "Umfrage zu Vernässungsschäden im Blumen- und Vogelviertel". Wir begrüßen diese Initiative und halten eine Beteiligung aller Eigentümerinnen und Eigentümer von bebauten Grundstücken in diesen Gebieten daran für wichtig.
Wer das Grundwasser nicht im Keller sichtbar hat, wird guten Gewissens eine Betroffenheit verneinen, obwohl das Grundwasser bereits über die Fundamentsohle bis in die Bodenplatten anstieg und Bausubstanz und Statik des Hauses radikal und nachhaltig angriff.
Wenn Umfragen kein realistisches Abbild der tatsächlichen Betroffenheit von hohen Grundwasserständen bringen, dann ist viel Platz für Fehlinterpretationen und Fehlentscheidungen.
Um das möglichst zu verhindern, zeigen wir darüber hinaus, warum Fakten sowie heutige und mögliche zukünftige Szenarien eine nachhaltige Regulierung der Grundwasserstände im Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten unumgänglich machen --> siehe unsere nachfolgende Datei "Licht ins Dunkle bringen".
Unsere auf dieser Seite am 31.01.2024 veröffentlichte Datei "Bekundung" erfasst Fakten und Szenarien und bietet die Möglichkeit, Sicherheit vor hohen Grundwasserständen auch für ihr Grundstück durch eine nachhaltige Regulierung der Grundwasserstände im Blumenviertel zu verlangen:
Die BWB werden per Erlaubnis beauftragt, zur Gefahrenabwehr und zum Schutze der Menschen und ihres Zuhauses die Regulierung der Grundwasserstände im Blumenviertel mit dem Betrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg durchzuführen.
Denn die Bürgerinnen und Bürger sind nicht für die Grundwassernotlage im Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten verantwortlich.
12.02.2024: Stichworte zum nachhaltigen Schutz des Buckower-Rudower Blumenviertels
Wir zeigen nachstehend die Handlungsweisen von Amtsträgern des Landes Berlin und Ereignisse, die maßgeblich zu dem unzumutbaren Zustand der Grundwasserregulierung im Blumenviertel beitrugen, mit dem sich die Bürgerinnen und Bürger heute immer noch konfrontiert sehen.
Lesen Sie dazu unter den Stichworten...
Berliner Urstromtal,
Unterkellerung und Grundwasser und
Altlasten und Grundwassernotlage,
...wie es zur Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten kam und was daraus folgen muss.
Die nicht von den Bürgerinnen und Bürgern zu verantwortende Grundwassernotlage muss vom Land Berlin politisch behoben werden:
Die BWB werden per Erlaubnis beauftragt, zur Gefahrenabwehr und zum Schutze der Menschen und ihres Zuhauses die Regulierung der Grundwasserstände im Blumenviertel mit dem nachhaltigen Betrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg durchzuführen.
—> Siehe dazu unsere Ausführungen unter dem Datum 02.02.2024 auf dieser Seite.
02.02.2024: Grundwasserregulierung im Blumenviertel zügig wieder in Gang setzen!
Die Brunnengalerie im Glockenblumenweg wurde in den 90er Jahren errichtet, um das potentielle Sumpf- und Überschwemmungsgebiet Buckower-Rudower Blumenviertel insgesamt vor hohen siedlungsunverträglichen Grundwasserständen zu schützen. An dieser Tatsache hat sich bis heute nichts geändert. Dennoch wurde die Anlage am 30.06.2022 ersatzlos und ohne stichhaltige Begründung abgeschaltet.
Unsere Wahlkreisabgeordneten, die Herren Schenk und Förster, bemühen sich, dieses schädigende Handeln der staatlichen Organe gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und ihrem Zuhause im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten zu beenden und eine dauerhafte Lösung zu erzielen.
Die Datenbasis dazu liegt vor: Die Senatsverwaltung legte bereits im Jahr 2017 die Betroffenheit des Blumenviertels von hohen Grundwasserständen bei abgeschalteter Brunnengalerie in einer Grundwasserkarte dar; wir zeigen die Karte hier unter dem 31.01.2024.
Wie könnte es weitergehen?
Unsere nachstehende Datei "Nachhaltige Regulierung der Grundwasserstände im Buckower-Rudower Blumenviertel“ zeigt, dass es neben dem langwierigen Bau einer neuen Brunnengalerie die Möglichkeit gibt, durch eine Regenerierung bzw. Sanierung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg die dringend notwendige, nachhaltige Regulierung der Grundwasserstände im Blumenviertel zügig in Gang zu setzen.
Die in der Datei genannte Berliner Brunnenbaufirma Pigadi, ein Unternehmen der Berlinwasser Gruppe, bietet aufgrund langjähriger Erfahrung und Expertise die Möglichkeit, die Brunnengalerie im Glockenblumenweg auf eine nachhaltige Regenerierung bzw. Sanierung hin überprüfen zu lassen und sich daraus ergebende Baumaßnahmen auch zu erbringen.
Finanzmittel stehen zur Verfügung --> siehe nachstehenden Flyer der Abgeordneten Schenk und Förster.
Unterstützen Sie die Abgeordneten zunächst durch Nutzung der hier am 31.01.2024 veröffentlichten Bekundung!
31.01.2024: Bekundung - Sicherheit vor hohen Grundwasserständen im Buckower-Rudower
Blumenviertel im Zeichen des Klimawandels
Sehr viele Gebäude im Blumenviertel sind durch die ersatzlose Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg am 30.06.2022 und dem damit
verbundenem massiven Grundwasseranstieg in ihrer Bausubstanz und der öffentlich-rechtlich nach Bauordnung Berlin geprüften und bescheinigten Standsicherheit gefährdet.
Das ist bereits der Fall, wenn das Grundwasser die Fundamentsohle erreicht und unterspült. Die Grundwasserkarte der Senatsumweltverwaltung von 2017 zeigt diesen Zustand für ca. 80 % der Gebäude im Blumenviertel.
Verschärft wird die Situation durch im Zeichen des Klimawandels auftretende Starkregenereignisse, wie sie im Laufe des Jahres 2023 vermehrt geschahen. Die Grundwasserstände entwickeln sich in Richtung des zu erwartenden höchsten Grundwasserstandes (zeHGW). Der beigefügten Karte der zu erwartenden höchsten Grundwasserstände kann die mögliche Betroffenheit jedes Gebäudes vom zeHGW entnommen werden.
Ein Handeln der politischen Leitung der Senatsumweltverwaltung zur nachhaltigen Regulierung der Grundwasserstände ist nicht erkennbar. Die nachstehende Bekundung sollten daher viele Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer des Blumenviertels und der angrenzenden Gebiete nutzen.
Wenn Ihr Grundstück und das darauf errichtete Gebäude in den hell- und dunkelblauen Bereichen in der beigefügten Grundwasserkarte der Senatsumweltverwaltung liegt, sollten Sie zum Schutz und Erhalt Ihres Zuhauses mit der nachstehenden Bekundung die Notwendigkeit der nachhaltigen Grundwasserregulierung im Blumenviertel durch das Land Berlin und die BWB akut dokumentieren.
Ihre Bekundung senden Sie bitte an die Herren Abgeordneten Olaf Schenk bzw. Christopher Förster. Die Adressen der Abgeordneten sind in der Bekundung vermerkt.
Neben unserer hier veröffentlichten Bekundung verteilen die beiden Abgeordneten Olaf Schenk und Christopher Förster im Blumen- und Vogelviertel in den nächsten Tagen auch ihre „Umfrage zu Vernässungsschäden im Blumen- und Vogelviertel".
26.01.2024: Eine Nachricht aus dem Akeleiweg
Wir erhielten heute eine Nachricht von einer anscheinend beim Kauf eines bebauten Grundstückes fehlinformierten Familie. Den Käuferinnen und Käufern könnte verschwiegen worden sein, dass ihr neues Zuhause ein "Wassergrundstück" sein kann oder es trat nach den Starkregenereignissen der letzten Wochen erstmals an diesem Grundstück auf.
Ähnliche Fälle gab es immer wieder im Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten. Den Käuferinnen und Käufern sollte eine bekannte Gefahrenlage für das Gebäude nicht verschwiegen werden. Im Zeichen des Klimawandels werden Starkregenereignisse häufiger eintreten, sodass beim Eigentümerwechsel beiderseits Vorsicht geboten ist (Stichwort: Juristische Auseinandersetzungen). Baugrundgutachten sollten bei einem Kauf eingesehen werden.
Wir veröffentlichen nachstehend die E-Mails der Familie anonymisiert und unsere Antwort dazu.
24.01.2024: Videos
Wir zeigen den heutigen Zustand eines Gebäudes am Arnikaweg, nachdem das Grundwasser den Keller des Gebäudes zum Jahresende 2023 flutete. Die Bausubstanz wird durch das Grundwasser angegriffen; es bildete sich ein für die Gesundheit der Bewohner gefährlicher Schimmelbelag.
05.01.2024: Stabilisieren der Grundwasserstände im Buckower-Rudower Blumenviertel im Zeichen des Klimawandels
Die Starkregenereignisse im Dezember 2023 und der nachfolgende Dauerregen zeigen:
Der Klimawandel hat auch unsere Längen- und Breitengrade erreicht. Zukünftig ist laut Meteorologen vermehrt mit diesen Ereignissen zu rechnen. Es stiegen nicht nur Flüsse und Bäche in ganz Deutschland über ihre Ufer. Auch das Grundwasser erreichte extreme Höhen. Im Buckower-Rudower Blumenviertel stiegen die Grundwasserstände radikal soweit an, dass das Grundwasser zahlreiche Keller flutete. Gegen diese Fluten kann sich die Bevölkerung hier wenig schützen. Dieser Schutz muss im Wesentlichen öffentlich vom Land Berlin / der Kommune Berlin sichergestellt werden, so wie es bis zum 30.06.2022 geschah. Nachstehend gehen wir auf die daraus folgenden Erkenntnisse und Maßnahmen und auf die Möglichkeiten zur Umlage von Kosten der Grundwasserregulierung im Blumenviertel ein.
04.01.2024: Umfragen zur Betroffenheit
Skepsis gegenüber Umfragen zur Betroffenheit von hohen Grundwasserständen ist geboten. Wer das Grundwasser nicht im Keller sichtbar hat, wird guten Gewissens eine Betroffenheit verneinen, obwohl das Grundwasser bereits über die Fundamentsohle bis in die Bodenplatten anstieg und Bausubstanz und Statik des Hauses radikal und nachhaltig angriff. Die beigefügte Karte der Senatsumweltverwaltung zeigt, dass ca. 80 % der Gebäude bei Abschaltung der Brunnengalerie nur noch einen Flurabstand von weniger als 2,5 Metern haben. Die Karte hat eine bessere Aussagekraft als die meisten Umfragen, wobei die vorliegende Karte die akuten Starkregenereignisse im Zeichen des Klimawandels noch nicht erfassen konnte.
Dennoch zeigen wir gerne nachstehend einen Vorschlag des Herrn Rudek aus dem Fenchelweg. Der Vorschlag enthält die wesentlichen Argumente, die eine Beteiligung aller Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Blumenviertel an der Umfrage ermöglichen.