Wir über uns: Bürger-Engagement zur Abhilfe aus der Grundwassernotlage in Berlin - Rudow und Johannisthal
Wir über uns im Buckower / Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB):
Im Jahr 1971 errichtete ich, Klaus Langer, am Arnikaweg im BRB für meine Familie ein Einfamilienhaus. Das geschah gesetzestreu im staatlichen Baugenehmigungsverfahren nach öffentlich-rechtlicher Prüfung der Standsicherheit des Gebäudes gemäß Paragraf 88 BauO Bln (Ausgabe 29.07.1966) auf rechtmäßig erworbenem Bauland.
Die rechtmäßig ausgenutzte Baugenehmigung gilt so lange, wie das Bauwerk und seine Nutzung bestehen. Ein massiver staatlicher Eingriff in das Grundwassergeschehen im BRB, der die seinerzeit bescheinigte Standsicherheit unserer Gebäude gefährden könnte, war daher ein Tabu!
Seinerzeit erfolgte eine öffentliche Wohnungsbauförderung (Wohnungsbaukreditanstalt - WBK), um junge Familien im eingemauerten West-Berlin zu halten. Das nahmen viele Familien in Anspruch.
Umso unverständlicher ist es, dass das Land Berlin / der Berliner Senat heute das zerstört, was er seinerzeit mit aufzubauen half, finanziell förderte und zuvor der öffentlich-rechtlichen Prüfung unterzog.
Unsere Tätigkeiten für das Buckower / Rudower Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete (BRB):
Als im Februar 1994 erstmals Wasser in unsere Keller drang, recherchierte ich zusammen mit einem Nachbarn:
- Was ist die Ursache des massiven Wassereinbruchs? - Wer ist der Verursacher der nun eingetretenen Notlage?
- Wieviele Menschen und Gebäude sind davon betroffen?
- Sind unsere Gebäude statisch den von unten drückenden Wassermassen gewachsen?
Seitdem befassten wir uns als Betroffene mit dieser Notlage / Grundwassernotlage! in unserem Viertel:
Wir deckten schier unglaubliche Handlungsweisen der im Grundwassergeschehen des BRB handelnden Organe des Landes Berlin in den Jahren 1959 bis 1989 und danach bis heute auf.
Das dabei erworbene Wissen, die Fakten, Eingaben / Petitionen an das Berliner Abgeordnetenhaus und Schreiben an den Berliner Senat gaben wir in unregelmäßigen Quartalsabständen über unsere seit dem Jahr 1994 jeweils mehr-tausendfach in Eigenleistung erstellten, gedruckten und zum Teil von fleißigen Helfern verteilten SOS!-Infos an die Betroffenen im BRB weiter.
Wir erreichten im Jahre 1995 als eine Abhilfemaßnahme aus der Grundwassernotlage die Finanzierung, den Bau und das dauerhafte Betreiben (inkl. Instandhaltung) der Heberbrunnnenanlage am Glockenblumenweg durch das Land Berlin / den Berliner Senat. Inbetriebnahme der Anlage: 1997/1998.
Wir erreichten im Jahre 1999 im Benehmen mit den damaligen Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses die gesetzlichen Grundlagen zur siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung in Berlin: Einfügung des Paragrafen 37 a mit Begründung und Einzelbegründung in das Berliner Wassergesetz (BWG) und im Jahr 2001 die daraus resultierende Grundwassersteuerungsverordnung (GruWaSteuV).
Details zu den Ergebnissen unserer Recherchen, zu unseren Forderungen und zu den am Runden Tisch Grundwassermanagement 2012 erarbeiteten Abhilfemaßnahmen aus der langjährigen Grundwassernotlage finden Sie auf der Startseite, in der Rubrik "Fakten" sowie in den Schriftsätzen der Rubriken "Aktuelles", "Bürgerbeteiligung aktuell", "Petitionen", "Gesetzliche Grundlagen", "Finanzierung und Kosten", "Runder Tisch Grundwassermanagement 2012", "Abwasserrecycling" und "Ökologisches Großprojekt Berlin (ÖGP)".
Wir über uns in Johannisthal:
Im Jahr 1996 errichtete ich, Wolfgang Widder, mit meiner Familie, auf meinem zwischenzeitlich erworbenen Grundstück ein EFH. Die Situation, dass das benachbarte WW JT jemals seine Trinkwasserförderung einstellen würde, war kaum denkbar. Viele Jahre in einem anderen politischen System waren hier sicherlich prägend. Spätestens 2001 wurde mir -und vielen anderen Bürgern Johannisthals- diese Fehleinschätzung bewusst.
Unsere Tätigkeiten für Johannisthal:
Im Vorfeld der in 2001 vorgesehenen Schließung des WW JT haben potentiell betroffene Bürger massiv gegen diesen Eingriff protestiert. Allen - Betroffenen, BWB, Senatsverwaltung und den zuständigen Politikern- war damals klar: stellt das Wasserwerk seine Grundwasserförderung ein, steigt der GW-Pegel täglich um bis zu 15 cm. Dies würde für viele Gebäude, die zu unterschiedlichsten Systemen (und geltenden Bauordnungen) errichtet wurden, massive Probleme bedeuten. "Vernässungsschäden" wären hier noch das kleinere Problem. In einer großen Anzahl von Gebäuden würde das Wasser bis zu 1,5 m hoch stehen und die Statik dieser Gebäude massiv beeinträchtigen.
Eine von uns vorgenommene Erfassung von Gebäudedaten an 350 Häusern ergab, dass bei einem progrostizierten GW-stand von 32,5 - 33,1 m nN ca. 90 % der Bebauung JT massive GW-Probleme haben würden. Hiervon betroffen wären besonders ältere Häuser, bei denen sinnvolle Abdichtungsmassnahmen kaum darzustellen wären, aber selbst neue Häuser mit außenliegenden Kellereingängen, bzw. Abböschungen.
Diese Aktivitäten und das Problembewusstsein der damals handelnden Personen führte dazu, dass das WW JT nicht stillgelegt wurde. Es erfolgte eine zeitweilige Stilllegung (die derzeit noch andauert) bei gleichzeitiger Grundwasserförderung und Abschlag in den Teltowkanal bzw. Britzer Zweigkanal. Bis 2009 sollte das Wasserwerk Johannisthal wieder als Wasserwerk in Betrieb gehen. Dies wurde 2006 für 2014/2015 in Aussicht gestellt. Jüngste Entwicklungen, nicht zuletzt der "Runde Tisch Grundwassermanagement" lassen jedoch berechtigte Zweifel daran aufkommen.
Unser Engagement / unsere Arbeit stehen unter dem Motto: Heilen statt Zerstören!
Das Heilen bezieht sich auf das Beseitigen der Folgen der jahrzehntelangen mangelhaften Verwaltungsakte der Baubehörden des Landes Berlin im Grundwassergeschehen des BRB - bei der Festsetzung der Bebauungspläne und der Erteilung der Baugenehmigungen - durch die im hiesigen Grundwassergeschehen (nachfolgend) tätige Wasserwirtschaftsbehörde als weiteres Organ (Organeinheit) des Berliner Senats entsprechend den vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen gesetzlichen Grundlagen. Deshalb sind im dicht bebauten Stadtgebiet sowohl die Gesetze der Wasserbewirtschaftung als auch die vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Schutzgesetze zum Wohle der Berliner Bevölkerung anzuwenden.
Es gibt kein "höheres Recht" zur Zerstörung ganzer Stadtteile!
Heilen statt Zerstören!